# taz.de -- EuGH-Urteil zu homophoben Äußerungen: Mehr Schutz vor Diskriminie… | |
> Der Gerichtshof mahnt an: Auch ohne konkreten Bewerber darf sich ein | |
> Arbeitgeber nicht negativ über die sexuelle Orientierung von Kandidaten | |
> äußern. | |
Bild: Sitz des Europäischen Gerichtshof in Luxemburg | |
LUXEMBURG afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat einen weitreichenden | |
Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Beruf | |
angemahnt. Der EuGH machte in einem am Donnerstag verkündeten [1][Urteil | |
(PDF)] deutlich, dass homophobe Äußerungen auch ohne ein konkretes | |
Einstellungsverfahren eine Diskriminierung darstellen können. | |
Hintergrund war die Schadenersatzklage gegen einen italienischen | |
Rechtsanwalt, der in einem Radiointerview angab, in seiner Anwaltskanzlei | |
keine Homosexuellen einstellen zu wollen. (Az. C-507/18) | |
Eine italienische Rechtsanwaltsvereinigung, die sich unter anderem um den | |
Rechtsschutz von Schwulen und Lesben kümmert, verklagte den Anwalt wegen | |
Diskriminierung. Ein italienisches Gericht bat den EuGH in dem Rechtsstreit | |
schließlich um eine Auslegung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie zur | |
Gleichbehandlung im Beruf. | |
Der EuGH stellte daraufhin klar, dass homophobe Äußerungen auch dann eine | |
[2][Diskriminierung im Beruf] darstellten, wenn jemand einen entscheidenden | |
Einfluss auf die Einstellungspolitik eines Arbeitgebers habe. Es müssen | |
demnach aber die nationalen Gerichte im Einzelfall darüber entscheiden. | |
## Auch Meinungsfreiheit kann eingeschränkt werden | |
Der Gerichtshof machte zudem deutlich, dass auch die Meinungsfreiheit | |
eingeschränkt werden kann. Im konkreten Fall seien die Voraussetzungen für | |
eine Einschränkung erfüllt, weil diese sich unmittelbar aus der | |
Antidiskriminierungsrichtlinie ergäben. Der Eingriff in die | |
Meinungsfreiheit gehe auch nicht über das hinaus, was erforderlich sei, um | |
die Ziele der Antidiskriminierungsrichtlinie zu erreichen. | |
Der EuGH hatte auch keine Einwände gegen die Klagebefugnis der | |
Rechtsanwaltsvereinigung, die den Anwalt wegen seiner homophoben Äußerungen | |
verklagt hatte. Das nationale Recht könne einer Vereinigung das Recht | |
geben, Schadenersatzansprüche auch dann vor Gericht geltend zu machen, wenn | |
sich kein Geschädigter feststellen lasse. | |
23 Apr 2020 | |
## LINKS | |
[1] https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_2981679/de/ | |
[2] /Anonyme-Bewerbungsverfahren/!5656863&s=Diskriminierung+Arbeitgeber/ | |
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