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# taz.de -- Urteil im NSU-Prozess: Nicht allen zugänglich
> Das schriftliche NSU-Urteil wird nicht offiziell veröffentlicht. Zu sehen
> bekommen es zunächst nur die Angeklagten und die Staatsanwaltschaft.
Bild: Die Witwe Adile Şimşek und ihre Anwältin im NSU-Prozess
Das NSU-Urteil ist [1][seit Dienstag da]. Aber noch kann es niemand lesen.
Das Oberlandesgericht (OLG) München will das Urteil nicht veröffentlichen.
Auch Journalisten müssen erst einmal warten. Es wird wohl einige Tage oder
Wochen dauern, bis das Urteil auf inoffiziellen Kanälen bekannt wird.
Die mündliche Verkündung des Urteils gegen Beate Zschäpe und vier
Mitangeklagte erfolgte bereits im Juli 2018. Jetzt hat das OLG die 3.025
Seiten dicke Begründung vorgelegt. Doch das OLG will das lang erwartete
Urteil nicht publizieren. Auch keine der juristischen Datenbanken wie Juris
oder Openjur soll es erhalten.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar 2015 eine Pflicht der Gerichte zur
„Publikation veröffentlichungswürdiger Gerichtsentscheidungen“
festgestellt. Für Strafurteile gelte dies wegen der Persönlichkeitsrechte
von Tätern und Opfern aber nur eingeschränkt, so das OLG. Hier müsse ein
individuelles „berechtigtes Interesse“ nachgewiesen werden. Das OLG beruft
sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 2018.
## Opfer-Angehörige bekommen zunächst keinen Einblick
Journalisten sollen das Urteil jedoch ohne nähere Begründung anfordern
können, so das OLG. Sie müssen vorher allerdings eine Belehrung
unterschreiben, dass sie bei der Arbeit mit dem Urteil, etwa bei Zitaten,
Persönlichkeitsrechte beachten. Außerdem müssen sie noch einige Zeit
warten, bis sie das Urteil erhalten. Vor einem Versand will das Gericht den
Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben, ob zum Beispiel
die Schwärzung bestimmter Passagen angeregt wird.
Vorher wird das Urteil wohl inoffiziell an Journalisten und die
Öffentlichkeit gelangen. Allerdings sind die Wege begrenzt. Zunächst stellt
das OLG das Urteil nur den Beteiligten zu, die 2018 Revision eingelegt
haben. Es geht also an die Staatsanwaltschaft und an die Verteidiger der
Angeklagten, deren Revision noch läuft.
Die meisten Journalisten hatten zwar bessere Verbindungen zu den Anwälten
der Nebenkläger, also [2][der Opfer und ihrer Angehörigen]. Die Nebenkläger
bekommen das Urteil aber zunächst nicht zugestellt, denn für sie war keine
Revision möglich. Sie können das Urteil aber anfordern, um zu den Anträgen
anderer Beteiligter Stellung zu nehmen.
22 Apr 2020
## LINKS
[1] /Urteilsbegruendung-im-NSU-Prozess/!5680220
[2] /Gedenkbaum-in-Zwickau-abgesaegt/!5631305
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
NSU-Prozess
Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
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Raser
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Beate Zschäpe
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