Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Neue Corona-Einschränkungen in Berlin: Was ist noch erlaubt?
> Die neue Corona-Verordnung des rot-rot-grünen Senats ist teilweise
> drakonisch formuliert. Fragen und Antworten, was jetzt noch erlaubt ist.
Bild: So ist's recht: Immer schön auf Abstand. Aber sitzen da nicht drei Mensc…
Berlin dpa | Seit Montag gelten in Berlin neue Ausgangsbeschränkungen.
Demnach müssen sich alle Berliner „ständig in ihrer Wohnung oder
gewöhnlichen Unterkunft“ aufhalten. Es gibt aber zahlreiche Ausnahmen, die
Arztbesuche, den Einkauf, das Gassi-Gehen mit dem Hund oder Sport und
Spaziergänge an der frischen Luft ermöglichen sollen – solange sich im
Freien keine Ansammlungen von mehr als zwei Personen bilden. Für viele
Berliner stellen sich nun [1][allerdings etliche ganz praktische Fragen].
1. Darf ich im Supermarkt meiner Wahl einkaufen oder muss es der
nächstgelegene sein?
Dazu gibt es in der [2][am Sonntag vom Senat beschlossenen „Verordnung]
über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen
Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin“ keine Festlegungen. Die Rede ist
lediglich von „Besorgungen des persönlichen Bedarfs in Verkaufsstellen“.
Man kann also, statt zum Discounter oder Späti in der Nähe auch zum
Beispiel zu weiter weg gelegenen großen Verbrauchermärkten fahren, um sich
mit Lebensmitteln oder Drogerieartikeln einzudecken.
2. Wo genau darf ich noch Spazierengehen, Joggen oder Fahrradfahren?
Auch hierzu gibt es in der Verordnung keine Definition. Man kann um den
Block laufen, in den Park um die Ecke gehen oder sich auch in einen anderen
Stadtteil begeben, um sich an der frischen Luft zu bewegen. Wichtig dabei:
Keine Grüppchen von mehr als zwei Leuten bilden – zu dritt oder zu viert
dürfen nur Menschen unterwegs sein, die zusammen leben und wohnen. Und: Zu
anderen Personen 1,5 Meter Sicherheitsabstand wahren.
3. Was ist, wenn ich zum Arzt muss?
Das ist und bleibt erlaubt, ebenso medizinisch notwendige Besuche etwa beim
Zahnarzt oder Psychotherapeuten.
4. Wie will die Polizei die Regeln durchsetzen?
Sie will vor allem kleinere und größere Gruppen von Menschen kontrollieren.
Wer einzeln oder zu zweit unterwegs ist, steht nicht im Fokus der
Kontrollen, wie die Polizei am Montag bei Twitter schrieb. „Wer heute an
die frische Luft will, muss nicht ständig fürchten, in eine Kontrolle zu
geraten. Unsere (Kollegen) kontrollieren vor allem Gruppen über 2 Personen,
in denen deutlich gegen die Abstandsregelung verstoßen wird“, hieß es.
5. Muss ich den Ausweis dabei haben, wenn ich meine Wohnung verlasse?
Ja, Berliner sind jetzt dazu verpflichtet. Die Polizei kann verlangen, den
Ausweis zu sehen, etwa um feststellen, ob die Gruppe von mehr als zwei
Leuten, in deren Begleitung man unterwegs ist, tatsächlich zu der Familie
gehört, bei der man lebt. Auf dem Ausweis ist die Anschrift vermerkt, die
dann abgeglichen werden kann.
6. Im Freien sind Ansammlungen von mehr als zwei Leuten verboten – was ist
mit der Wohnung? Darf ich die Familie meines Nachbarn zum Essen einladen?
Das ist laut Verordnung nicht erlaubt. Unter den dort aufgeführten
Ausnahmen vom Kontaktverbot ist ein Besuch der Nachbarn nicht explizit
erwähnt – also verboten. Fraglich ist, wie das durchgesetzt werden soll.
Wenn sich nicht gerade ein anderer Nachbar etwa über Lärm beschwert, dürfte
das keiner mitbekommen.
7. Darf ich in einen anderen Kiez fahren, um einen Freund oder eine
Freundin zu besuchen?
Das sollte möglich sein. Denn grundsätzlich darf ja jeder alleine überall
unterwegs sein, die Begründung dafür dürfte nicht allzu schwer sein:
Bewegung, Einkaufen, Arztbesuch. Und die Polizei will ja – wie bereits
erwähnt – nicht jeden Menschen auf der Straße kontrollieren. Klar ist auch:
Besuche etwa beim kranken Vater in dessen Wohnung sind möglich und erlaubt.
8. Darf man kranke Angehörige oder Freunde im Krankenhaus besuchen?
Nein. Generell ist das nicht mehr erlaubt. Wer im Krankenhaus liegt, darf
keinen Besuch empfangen.
9. Gibt es wenigstens Ausnahmen von der Regel?
Ja, aber nur sehr begrenzt: Wer schwerstkrank ist oder unter 16 Jahren,
kann einmal am Tag Besuch bekommen. Dann aber auch nur von einer einzelnen
Person und nur eine Stunde lang. Und der Besucher darf keine
Atemwegsinfektion haben.
10. Wie ist das, wenn hochschwangere Frauen ins Krankenhaus kommen – muss
ihr Partner dann draußen bleiben?
Nein, werdende Mütter dürfen sich zur Geburt ihres Kindes von einer Person
eigener Wahl begleiten lassen, also zum Beispiel von ihrem Partner. Nach
der Geburt gilt auch für sie: Besuch ist einmal am Tag erlaubt, allerdings
nicht von Kindern. Mit einer Ausnahme: die Geschwister des Neugeborenen.
Und auch hier gilt die Regel: Besucher mit Atemwegsinfektionen sind tabu.
11. Darf man Angehörige im Pflegeheim besuchen?
Ja, das ist nach der neuen Verordnung erlaubt, aber ebenfalls nur in sehr
engen Grenzen: Wer im Pflegeheim lebt, darf einmal am Tag von einer
einzelnen Person Besuch bekommen, die nach einer Stunde wieder gehen muss.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht unter den Besuchern
sein und auch keine Menschen mit Atemwegsinfektion.
12. Ist es erlaubt, sterbende Angehörige im Hospiz zu besuchen?
Ja, das lässt die Verordnung zu. Für Menschen in Einrichtungen der
Sterbebegleitung gibt es keine Beschränkungen für den Empfang von Besuch.
13. Und was ist zum Beispiel mit Trauerfeiern?
Hierbei handelt es sich laut Verordnung um „Zusammenkünfte im privaten oder
familiären Bereich von bis zu 10 Personen“ aus zwingenden Gründen – die
ausnahmsweise erlaubt sind. Was noch unter diese Ausnahmeregelung fällt,
ist unklar. Aber klar ist: Die maximale Teilnehmerzahl solcher Treffen
liegt bei zehn Personen.
14. Was ist mit Demonstrationen? Sind die auch verboten?
Große Demos ja. Ausnahmen sollen „für Versammlungen unter freiem Himmel von
bis zu 20 Teilnehmenden“ im Einzelfall möglich sein, wenn die
Ansteckungsgefahr gering bleibt. Darüber befindet die Versammlungsbehörde
nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt – nach welchen Kriterien, ist noch
unklar. Hintergrund: Die Versammlungsfreiheit ist ein besonders hohes Gut
in einer Demokratie.
23 Mar 2020
## LINKS
[1] /Freiheitsrechte-und-Covid-19/!5673056
[2] /Neue-Corona-Einschraenkungen-in-Berlin/!5673181
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Rot-Rot-Grün
Ausgangssperre
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Fußball
Schwerpunkt Coronavirus
## ARTIKEL ZUM THEMA
Corona-Polizei in Berlin: Vorsätzlich herumlungern verboten
Die Polizei setzt die Ausgehverbote streng um – nicht selten zu streng, wie
Betroffene kritisieren. Kritik kommt auch von der Linkspartei.
Joggend durch die Coronakrise: Nicht runterziehen lassen!
Joggen ist ein willkommenes Exil von Homeoffice und Heimbeschulung der
Kids. Vielleicht kann man sich auch ein Stück Normalität zurückerlaufen?
Suche nach Corona-Impfstoff: Wettlauf gegen das Virus
Pharmaunternehmen forschen auf Hochtouren nach einem Impfstoff gegen das
Coronavirus. Doch der Weg bis zur Zulassung ist lang.
Einkaufen auf Risiko: Mensch braucht Abstandhalter
Ganz unterschiedlich gehen Supermärkte mit Schutzvorkehrungen um. Und die
Kund:innen leider auch.
Reaktionen auf Kontaktsperre in Berlin: Ausnahmsweise rausgehen
Die Umsetzung der bundesweiten Kontaktsperre in Berlin trifft in der
Koalition auf Zustimmung. Michael Müllers Kurs sei „besonnen und
konzentriert.“
Corona im Abgeordnetenhaus: Schutzkleidung wird knapp
Berlins ÄrztInnen mangelt es an virensicherer Ausstattung. Senatorin
Kalayci (SPD) verspricht Verbesserungen, auch bei Coronatests und Betten.
Neue Corona-Einschränkungen in Berlin: Zwei ist die magische Zahl
Auch in Berlin gilt nun: Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht mehr
öffentlich treffen. Die erneute Verschärfung soll erst mal die letzte sein.
Fußballreporter über Bundesliga-Pause: „Die Leute vermissen den Sport“
Der Ball ruht? Kommentiere ich doch den Verkehr vorm eigenen Fenster,
dachte sich Fußballreporter Robby Hunke. Und löste einen Trend aus.
Freiheitsrechte und Covid-19: Die Diskussion beginnt
Der Kampf gegen Covid-19 ist bitterernst. Trotzdem muss die Frage nach der
Verhältnismäßigkeit gestellt werden.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.