| # taz.de -- Reaktion auf Corona-Falschmeldungen: Pistorius will Fake News verbi… | |
| > Niedersachsens Innenminister will das Strafrecht verschärfen, um Panik zu | |
| > verhindern. Das unterstützt die Bundesjustizministerin allerdings nicht. | |
| Bild: Bald nicht mehr nötig, da Panikmache verboten? Leere Regale in einem Sup… | |
| FREIBURG taz | Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) fordert | |
| Sanktionen gegen die Verbreitung von [1][Fake News] im Zusammenhang mit der | |
| [2][Coronavirus-Pandemie]. Die Bundesregierung solle aktiv werden, drängte | |
| Pistorius jetzt auf spiegel.de. | |
| Falschinformationen könnten zu Panik führen oder lebensgefährliches | |
| Verhalten fördern, so Pistorius. „Es muss verboten werden, öffentlich | |
| unwahre Behauptungen über die Versorgungslage der Bevölkerung, die | |
| medizinische Versorgung oder Ursache, Ansteckungswege, Diagnose und | |
| Therapie von Covid-19 zu verbreiten.“ | |
| Die Regierung solle prüfen, ob Verbote jetzt schon auf das | |
| Infektionsschutzgesetz gestützt werden können, so Pistorius. Falls nicht, | |
| solle „schnellstmöglich“ das Strafgesetzbuch oder das | |
| Ordnungswidrigkeitengesetz geändert werden. | |
| Bisher sind Lügen und Falschinformation in Deutschland nur ausnahmsweise | |
| verboten. So ist es als Verleumdung strafbar, wenn jemand ehrenrührige | |
| Unwahrheiten über andere Personen verbreitet. Und wenn jemand mit Lügen zum | |
| Hass gegen gesellschaftliche Gruppen, zum Beispiel Flüchtlinge, anstachelt, | |
| kann das als Volksverhetzung verfolgt werden. | |
| ## Erwiesen falsche Aussagen gibt es wenige | |
| Wer einen anderen mit Lügen täuscht, um dadurch einen Vermögensvorteil zu | |
| erlangen, begeht einen Betrug. Auch Lügen über vermeintliche Notlagen | |
| werden strafrechtlich sanktioniert. So ist der Missbrauch von Notrufen | |
| ebenso strafbar wie das Vortäuschen von Straftaten. | |
| Bloße Fake-News sind in Deutschland dagegen nicht verboten. Und es wäre | |
| auch schwer, mit Blick auf die Epidemie entsprechende Verbote wirksam zu | |
| formulieren. Denn nicht viele Informationen sind so eindeutig, wie etwa die | |
| Zahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannten Corona-Toten. | |
| Vieles ist noch nicht ausreichend erforscht, etwa wo das Virus herkommt und | |
| wie es auf bestimmte Medikamente reagiert. Erwiesen falsche Aussagen gibt | |
| es deshalb wenige. Bereits Aussagen über die Zukunft, etwa über mögliche | |
| Laden-Schließungen oder Rationierungen von Lebensmitteln, sind schon keine | |
| Tatsachenbehauptungen, sondern eher Prognosen. | |
| In Österreich gab es bis 2016 eine Strafvorschrift gegen Fake News. Wer | |
| absichtlich ein nachweislich falsches Gerücht verbreitet, das geeignet ist, | |
| die Öffentlichkeit zu beunruhigen und die öffentliche Ordnung zu gefähren, | |
| musste mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten rechnen. | |
| Die Strafnorm wurde 2016 aber wieder abgeschafft, weil es in 20 Jahren | |
| keine einzige Verurteilung gab. | |
| Auch Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), die für Strafrecht und | |
| Ordnungswidrigkeiten zuständig ist, unterstützte den Vorstoß ihres | |
| Parteifreunds Pistorius nicht. Sie hält es für sinnvoller, wenn | |
| Netzwerkbetreiber wie Facebook und Youtube aktiv werden. „Sie müssen | |
| vertrauenswürdige und relevante Informationen klar priorisieren, Fake News | |
| schnell erkennen und löschen und Accounts blockieren, die diese | |
| verbreiten“, sagte die Ministerin. | |
| Gesetzlich verpflichtet sind die Netzwerke dazu freilich nicht. Die | |
| Löschpflicht aus dem 2017 eingeführten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) | |
| betrifft nur strafbare Aussagen, zum Beispiel Verleumdungen oder | |
| Volksverhetzungen. Wenn die Netzwerke bloße Falschinformationen löschen, | |
| machen sie dies freiwillig. | |
| 17 Mar 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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