# taz.de -- Entscheidung des Berliner Landgerichts: Mietendeckel wohl verfassun… | |
> Dem Land Berlin fehle die Gesetzgebungskompetenz für den Deckel, | |
> argumentiert das Gericht. Jetzt geht es wohl nach Karlsruhe vors | |
> Verfassungsgericht. | |
Bild: Wohnhäuser in Berlin | |
Berlin afp/dpa | Das Berliner Landgericht hält den sogenannten Mietendeckel | |
für verfassungswidrig, der in der Stadt gilt. Dem Land Berlin fehle die | |
Gesetzgebungskompetenz, teilte das Kammergericht am Donnerstag zur | |
Begründung mit. Die Vorschriften seien formell verfassungswidrig. Die 67. | |
Zivilkammer beschloss daher, dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur | |
Entscheidung vorzulegen. | |
Im konkreten Verfahren hatte das Amtsgericht Spandau die beklagten Mieter | |
zuvor zu einer [1][Mieterhöhung] von rund 70 Euro auf 964,61 Euro | |
verurteilt. Im Berufungsverfahren beriefen sich die Mieter dann auf den | |
Mietendeckel, der am 23. Februar in Kraft getreten war. | |
Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige | |
Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten | |
zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022 | |
höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ausgenommen sind unter anderem | |
Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. | |
[2][CDU und FDP im Bundestag] und Berliner Abgeordnetenhaus hatten | |
angekündigt, gegen das Gesetz anzukämpfen. Sie wollen das Landesgesetz mit | |
einer Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. | |
12 Mar 2020 | |
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