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# taz.de -- Nach brutalem Polizeieinsatz in Hamburg: Polizeiopfer bekommt Recht
> Das Hamburger Landgericht verurteilt die Stadt zu Schadensersatz. Der
> Kläger ist seit einem Tonfa-Schlag auf seinen Kopf krank und
> arbeitsunfähig.
Bild: Wurde Opfer eines Polizeieinsatzes: Johannes M
Hamburg taz | Ein Etappensieg ist erzielt, doch noch ist nichts gewonnen.
Am Freitag vergangener Woche verurteilte das Hamburger Landgericht die
Stadt Hamburg dazu, [1][Johannes M]. für alle Konsequenzen zu entschädigen,
die ihm durch einen Polizeieinsatz in der Eifflerstrasse während des
Schanzenfestes 2009 entstanden sind und noch entstehen werden. Es geht um
Schadensersatz und Schmerzendgeld in jeweils sechsstelliger Höhe.
Johannes M. hatte am 13. September 2009 eine schwere Kopfverletzung
erlitten, leidet seitdem unter ständigen Kopfschmerzen, Übelkeit und
gravierenden Konzentrationsstörungen und ist seitdem auch offiziell „voll
erwerbsgemindert“. Sein Leben ist seit diesem Septembertag zerstört.
Nach seinen Aussagen muss es ein Mitglied der bundespolizeilichen Einheit
„[2][Blumberg“], die berüchtigt für gewalttätige Übergriffe ist, gewesen
sein, das ihm am Rande des Schanzenfestes mit einem Tonfa-Schlagstock das
Schädeldach durchschlug und die Stirnhöhlenwände brach.
Da der Täter aber nicht ermittelt werden konnte, bestreitet die Hamburger
Innenbehörde, die den Polizei-Einsatz koordinierte, bis heute die Version
des Klägers. Diese aber hat das Landgericht nach Einholung zahlreicher
Gutachten jetzt jedoch ohne Wenn und Aber bestätigt. Die Verletzung muss so
zustande gekommen sein, wie es der Kläger berichtet.
## Stadt wird wohl Berufung einlegen
Doch gewonnen ist für Johannes M., der seit der schweren Verletzung mit
einer Rente von knapp 500 Euro auskommen muss, noch nichts. Sein Anwalt,
Dieter Magsam, rechnet fest damit, dass die Hansestadt Berufung gegen das
Urteil einlegen wird – dann würde der Prozess, der mehr als ein Jahr
dauerte, erneut aufgerollt werden.
Erst wenn die Stadt rechtskräftig verurteilt wird, könnte die Schadenssumme
in einem erneuten Verfahren vom Landgericht ermittelt werden. Das kann,
sagt Magsam, „noch unendlich lange dauern“, da auch hier erneut eine
Berufung der Stadt möglich wäre.
Während die Stadt derzeit prüft, „ob sie Rechtsmittel einlegt“ gegen die
erstinstanzliche Entscheidung und auf Zeit spielt, mahnt Magsam zur Eile.
Immerhin liegt der schreckliche Vorfall bereits über zehn Jahre zurück.
Johannes M. ist mittlerweile 46 Jahre alt. Seit dem Vorfall lebt er an der
Armutsgrenze. „Es wäre deshalb gut, wenn sich die Stadt endlich zu ihrer
Verantwortung bekennt und mit meinem Mandanten einen Vergleich anstrebt“,
appelliert der Anwalt an die Stadt.
Magsam fordert von Hamburg mindestens 125.000 Euro Schmerzensgeld, weitere
150.000 Euro Verdienstausfall bis zum heutigen Tage und eine lebenslange
Rente für Johannes M. Zudem müsse die Stadt den Sozialversicherungsträgern
die Beiträge für die kleine Erwerbsunfähigkeitsrente, die Johannes M.
bekommt, vergüten. Magsam: „Es kann nicht sein, dass der Beitragszahler für
etwas aufkommen muss, was durch eine solche Schweinerei der Polizei
verursacht wurde.“
16 Mar 2020
## LINKS
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[2] /Beruechtigte-deutsche-Polizeieinheit/!5285266
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
Polizei
Schwerpunkt Polizeigewalt und Rassismus
Körperverletzung
Bundespolizei
Schmerzensgeld
Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
Schwerpunkt G20 in Hamburg
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