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# taz.de -- Gesetz zur Müllvermeidung: Neuware soll kein Abfall sein
> Ein neuer Gesetzentwurf schafft die Grundlage dafür, gegen die
> Vernichtung von Retouren vorzugehen. Doch wann das tatsächlich passiert,
> ist offen.
Bild: Soll nicht im Müll landen dürfen: zurückgeschickte Ware von Versandhä…
Berlin taz | Die Aussagen, mit denen Bundesumweltministerin Svenja Schulze
(SPD) ihr neues Abfallgesetz in der [1][Bild am Sonntag] beworben hatte,
klangen vielversprechend: Der Praxis von Online-Versandhändlern,
zurückgeschickte oder unverkaufte Neuware zu vernichten, statt sie erneut
zu verkaufen, schiebe die Bundesregierung jetzt „einen Riegel vor“ und
werde „die Vernichtung neuwertiger, voll funktionsfähiger Ware untersagen“,
hatte die Sozialdemokratin angekündigt.
Ganz so weit geht der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett
verabschiedet wurde, aber noch nicht. Zwar wird ins
Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Ergänzung aufgenommen, die eine
„Obhutspflicht“ für Händler und Hersteller einführt; diese sollen künft…
dafür sorgen, dass ihre Produkte „nicht zu Abfall werden“.
Doch praktische Konsequenzen hat dieser Wunsch zunächst nicht: Konkrete
Vorgaben sollen erst später mit einer Verordnung folgen. Wann damit zu
rechnen ist, blieb auf Nachfrage offen. In einem ersten Schritt sollen
Händler und Hersteller zunächst verpflichtet werden, Zahlen über die
Vernichtung von Waren zu veröffentlichen. Bisher gibt es dazu wenig Daten;
ins öffentliche Bewusstsein geraten war die Vernichtung von Neuwaren im
letzten Jahr durch eine [2][Recherche des ZDF-Magazins „Frontal 21“] in
einem Lager des Online-Versandhändlers Amazon.
Neben den geplanten Regelungen zur Neuwaren-Vernichtung enthält der
Gesetzentwurf, der in Kürze in den Bundestag eingebracht werden soll,
weitere Neuerungen, die der Müllvermeidung dienen sollen. So sollen alle
Bundeseinrichtungen verpflichtet werden, beim Einkauf von Waren künftig
solche zu bevorzugen, die aus recyceltem Material bestehen sowie langlebig
und gut wiederverwertbar sind.
„Die Bundesregierung nimmt sich mit diesem Gesetzentwurf selbst in die
Pflicht“, sagte Schulze. Neben Behörden gilt die Regelung auch für
bundeseigene Unternehmen. Allerdings lässt das Gesetz den 6.000 betroffenen
Beschaffungseinrichtungen einen gewissen Spielraum: Die Pflicht zur Nutzung
ressourcenschonender Produkte gilt nur, sofern dadurch „keine unzumutbaren
Mehrkosten“ entstehen und sie „geeignet sind“. Wie das genau definiert und
überprüft wird, blieb offen.
Zudem setzt die Bundesregierung mit dem Gesetz die EU-Vorgabe um, dass sich
die Hersteller von Einwegprodukten künftig an den Entsorgungskosten
beteiligen müssen, die der öffentlichen Hand dadurch entstehen. Das
betrifft etwa Coffee-to-go-Becher und anderes Einweggeschirr, die in
öffentlichen Mülltonnen landen, oder Zigarettenkippen, die von der Straße
gefegt werden müssen.
Auch hier werden die Details erst in einer Verordnung geregelt. Zunächst
soll bis August gemeinsam mit dem Verband Kommunaler Unternehmen der Anteil
solcher Produkte am betreffenden Abfall ermittelt werden, sagte Schulze.
Auf dieser Grundlage können Kommunen dann Gebührenbescheide erstellen. „Das
Ziel ist klar“, sagte Schulze. „Wir wollen eine saubere Umwelt, in der
weder Müll noch giftige Kippen rumliegen.“
Beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) stieß das Gesetz auf eine
gemischte Reaktion. Die Vorgaben für die öffentliche Beschaffung seien
„begrüßenswert“, sagte der Verband. Allerdings fehlten „konkrete
Zielvorgaben und Maßnahmen zur Abfallvermeidung“. Die Deutsche Umwelthilfe
bewertete das Gesetz als Wortbruch der Ministerin, weil die Zerstörung von
Retouren damit nicht verhindert werde.
12 Feb 2020
## LINKS
[1] https://www.bild.de/geld/wirtschaft/wirtschaft/regierungs-plan-kommt-ein-ge…
[2] https://www.youtube.com/watch?v=KUrObct7EuE
## AUTOREN
Malte Kreutzfeldt
## TAGS
Abfall
Müll
Recycling
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