# taz.de -- Geldstrafe für Anti-Kohle-Aktivistinnen: Ein „ehrenwertes Anlieg… | |
> „Winter“ und „Jazzy“ hatten bei der Räumung des Hambacher Forsts im … | |
> 2018 Widerstand geleistet. Das Urteil gegen die beiden fiel milde aus. | |
Bild: Die Aktivistinnen hatten sich in der Baumhaussiedlung Norden miteinander … | |
DÜREN taz | Die beiden Angeklagten hätten „ein ehrenwertes Anliegen“ | |
gehabt, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zudem seien sie in | |
ihrem Widerstand während der Räumung des Hambacher Waldes am 15. September | |
2018 zweifellos „ganz ungewalttätig“ gewesen. All das sei, so der Dürener | |
Amtsrichter Behrend, im Urteil „zu honorieren gewesen“. Das Strafmaß in | |
Zahlen: 40 Tagessätze zu je zehn Euro. Das entsprach auch der überraschend | |
niedrigen Forderung der Staatsanwältin. | |
Die beiden nicht identifizierten jungen Frauen, in BesetzerInnenkreisen | |
[1][Winter und Jazzy] genannt, offiziell UP 51 und UP 64 (für Unbekannte | |
Person), hatten sich im Hambacher Wald in der Baumhaussiedlung Norden hoch | |
oben miteinander verkettet. Der Vorwurf: passiver Widerstand. Das | |
Strafgesetzbuch drohte mit Paragraf 113 Absatz 2, dem besonders schweren | |
Fall von Widerstand – nämlich bei Gemeinschaftlichkeit. Das hätte bis zu | |
fünf Jahre Haft für Winter und Jazzy bedeuten können. | |
Winter (mit schwarzer Wollmütze) und Jazzy (mit Mütze, Kapuze und dickem | |
Schal vor Mund und Nase) lächelten bei der Vernehmung von Amtspersonen | |
gelegentlich. Die Aussagen waren wie so oft in Hambach-Prozessen | |
widersprüchlich, lückenhaft, schwammig, manchmal zum Lachen. | |
Der Baudezernent des Kreises Düren, den die schwarz-gelbe Landesregierung | |
angewiesen hatte, das Gelände aus Brandschutzgründen räumen zu lassen, | |
wirkte gar desinteressiert: Genaue Erinnerungen, wie wer wann was | |
angeordnet oder getan habe? „Da müsste ich in den Unterlagen nachgucken.“ | |
So viel zur Prozessvorbereitung. | |
## Richter: Vermeintliche Klüngelei spiele keine Rolle | |
Ausführlicher sprach er über die Rolle von RWE bei der Räumung. Der Konzern | |
habe Verwaltungsbeamten in den Wald geshuttelt. „Verfahrenshelfer“ seien | |
sie gewesen. Ja, RWE-Leute seien auch bei Besprechungen dabei gewesen. | |
Einer seiner Mitarbeiter gab zuvor im Zeugenstand an, Angestellte des | |
Energieunternehmens hätten Vorgaben gemacht, welche Baumhäuser als nächstes | |
anzugehen seien. | |
Winters Verteidiger Christian Mertens zog aus den Aussagen folgende | |
Schlüsse: Wenn RWE bei der Räumung Regie führte und das Vorgehen | |
koordinierte, war diese nicht rechtmäßig. Es sollte alles „im Handstreich | |
erledigt werden“. Und wegen Widerstandes gegen einen unrechtmäßigen Einsatz | |
könne man nicht verurteilt werden. Außerdem: „Die Brandschutz-Verfügung war | |
handwerklich so voller Fehler, dass sie als juristische Seminararbeit mit | |
null Punkten bewertet worden wäre.“ | |
Richter Behrend wollte sich auf diese Ausführungen nicht einlassen. Es sei | |
über die Schuld der Angeklagten zu urteilen, nicht über vermeintliche | |
politische Klüngelei. | |
Am Ende wurden es für Winter und Jazzy also 40 Tagessätze. Verteidiger | |
Christian Mertens behielt sich Rechtsmittel vor. Er war in Eile – der | |
nächste [2][Hambach-Prozess] stand an. | |
1 Feb 2020 | |
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## AUTOREN | |
Bernd Müllender | |
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