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# taz.de -- Geldstrafe für Anti-Kohle-Aktivistinnen: Ein „ehrenwertes Anlieg…
> „Winter“ und „Jazzy“ hatten bei der Räumung des Hambacher Forsts im …
> 2018 Widerstand geleistet. Das Urteil gegen die beiden fiel milde aus.
Bild: Die Aktivistinnen hatten sich in der Baumhaussiedlung Norden miteinander …
Düren taz | Die beiden Angeklagten hätten „ein ehrenwertes Anliegen“
gehabt, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Zudem seien sie in
ihrem Widerstand während der Räumung des Hambacher Waldes am 15. September
2018 zweifellos „ganz ungewalttätig“ gewesen. All das sei, so der Dürener
Amtsrichter Behrend, im Urteil „zu honorieren gewesen“. Das Strafmaß in
Zahlen: 40 Tagessätze zu je zehn Euro. Das entsprach auch der überraschend
niedrigen Forderung der Staatsanwältin.
Die beiden nicht identifizierten jungen Frauen, in BesetzerInnenkreisen
[1][Winter und Jazzy] genannt, offiziell UP 51 und UP 64 (für Unbekannte
Person), hatten sich im Hambacher Wald in der Baumhaussiedlung Norden hoch
oben miteinander verkettet. Der Vorwurf: passiver Widerstand. Das
Strafgesetzbuch drohte mit Paragraf 113 Absatz 2, dem besonders schweren
Fall von Widerstand – nämlich bei Gemeinschaftlichkeit. Das hätte bis zu
fünf Jahre Haft für Winter und Jazzy bedeuten können.
Winter (mit schwarzer Wollmütze) und Jazzy (mit Mütze, Kapuze und dickem
Schal vor Mund und Nase) lächelten bei der Vernehmung von Amtspersonen
gelegentlich. Die Aussagen waren wie so oft in Hambach-Prozessen
widersprüchlich, lückenhaft, schwammig, manchmal zum Lachen.
Der Baudezernent des Kreises Düren, den die schwarz-gelbe Landesregierung
angewiesen hatte, das Gelände aus Brandschutzgründen räumen zu lassen,
wirkte gar desinteressiert: Genaue Erinnerungen, wie wer wann was
angeordnet oder getan habe? „Da müsste ich in den Unterlagen nachgucken.“
So viel zur Prozessvorbereitung.
## Richter: Vermeintliche Klüngelei spiele keine Rolle
Ausführlicher sprach er über die Rolle von RWE bei der Räumung. Der Konzern
habe Verwaltungsbeamten in den Wald geshuttelt. „Verfahrenshelfer“ seien
sie gewesen. Ja, RWE-Leute seien auch bei Besprechungen dabei gewesen.
Einer seiner Mitarbeiter gab zuvor im Zeugenstand an, Angestellte des
Energieunternehmens hätten Vorgaben gemacht, welche Baumhäuser als nächstes
anzugehen seien.
Winters Verteidiger Christian Mertens zog aus den Aussagen folgende
Schlüsse: Wenn RWE bei der Räumung Regie führte und das Vorgehen
koordinierte, war diese nicht rechtmäßig. Es sollte alles „im Handstreich
erledigt werden“. Und wegen Widerstandes gegen einen unrechtmäßigen Einsatz
könne man nicht verurteilt werden. Außerdem: „Die Brandschutz-Verfügung war
handwerklich so voller Fehler, dass sie als juristische Seminararbeit mit
null Punkten bewertet worden wäre.“
Richter Behrend wollte sich auf diese Ausführungen nicht einlassen. Es sei
über die Schuld der Angeklagten zu urteilen, nicht über vermeintliche
politische Klüngelei.
Am Ende wurden es für Winter und Jazzy also 40 Tagessätze. Verteidiger
Christian Mertens behielt sich Rechtsmittel vor. Er war in Eile – der
nächste [2][Hambach-Prozess] stand an.
1 Feb 2020
## LINKS
[1] /Aus-dem-Hambacher-Forst-in-den-Knast/!5536492
[2] /Urteile-zum-Hambacher-Forst/!5652428
## AUTOREN
Bernd Müllender
## TAGS
Schwerpunkt Hambacher Forst
RWE
Prozess
Räumung
Geldstrafe
Braunkohle
Kohleausstieg
Schwerpunkt Hambacher Forst
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