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# taz.de -- Bericht zu Frauengesundheit: Abtreibungen schwieriger
> Die Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW lässt zu Wünschen übrig.
> Mehr als 60 zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das.
Bild: Schwangerschaftstest: positiv oder negativ und dann?
Berlin taz | Mehr als 60 zivilgesellschaftliche Organisationen wenden sich
an die Vereinten Nationen, um darauf aufmerksam zu machen, dass sich die
Versorgungslage für Frauen in Deutschland im Hinblick auf
Schwangerschaftsabbrüche verschlechtert hat. Sie alle unterstützen einen
kürzlich erschienenen Bericht der German Alliance for Choice zur
[1][Umsetzung der Frauenrechtskonvention CEDAW]. Die Verschlechterung der
Versorgungslage führe zu einer „anhaltenden Verletzung der international
verbrieften Rechte aller Frauen* in Deutschland“, so die German Alliance
for Choice.
Das „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“
wurde 1979 von der UNO verabschiedet und 1985 von der Bundesrepublik
ratifiziert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur rechtlichen und
faktischen Gleichstellung von Frauen. Über die Umsetzung wacht ein
UN-Fachausschuss, der neben staatlichen auch zivilgesellschaftliche
Berichte prüft. Einen solchen hat die German Alliance for Choice dem
UN-Ausschuss nun vorgelegt. 2021 muss die Bundesregierung das nächste Mal
auf Fragen des Ausschusses reagieren.
2017 hatte der Ausschuss zuletzt Empfehlungen an die Regierung
ausgesprochen. Auf deren Umsetzung im Bereich reproduktiver Rechte warten
die zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter der DGB und Pro
Familia, jedoch weitgehend vergeblich. „In der Praxis hat sich die
Situation für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen
wollen, sogar verschlechtert“, resümiert Heike Spohr, Mitautorin des
Berichts.
Zunehmend verschärfe sich die ärztliche Versorgungslage. Insbesondere im
ländlichen Raum und in katholisch geprägten Regionen sei der Zugang zu
Schwangerschaftsabbrüchen nicht ausreichend gewährleistet. Außerdem werden
Ärzt*innen nach der [2][Reform von §219a] weiterhin kriminalisiert.
Überall Defizite
Ausrücklich hatte die CEDAW-Kommission außerdem zur Abschaffung der
Pflichtberatung sowie der vorgeschriebenen Wartezeit vor dem Abbruch
geraten. Für das Procedere besteht medizinisch keinerlei Notwendigkeit. In
der Praxis führt es jedoch häufig dazu, dass eine medikamentöse Abtreibung
aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich ist. Auch der
sichere Zugang zu Verhütung für Frauen in wirtschaftlich prekären
Situationen wurde bisher trotz Empfehlung nicht umgesetzt.
Defizite bestehen zudem in der Ausbildung von Mediziner*innen – schon
allein dadurch, dass angehende Ärzt*innen das gesamte Studium absolvieren
können, ohne sich mit Schwangerschaftsabbrüchen zu beschäftigen. Weder im
Staatsexamen noch nach Abschluss der Spezialisierung werden Kenntnisse zum
Schwangerschaftsabbruch abgeprüft. Ohnehin ist rechtlich eine
Spezialisierung für den Eingriff nur in Bayern erforderlich.
Die German Alliance for Choice hofft, mit dem Bericht Bewegung in die
Debatte zu bringen und die adäquate gesundheitliche Versorgung von Frauen*
zu erstreiten, denn „der Zugang dazu ist ein Menschenrecht“, heißt es in
der Pressemitteilung, und „Grundvoraussetzung für
Geschlechtergerechtigkeit“.
4 Feb 2020
## LINKS
[1] /Frauenrechte-in-Deutschland/!5650852
[2] /Kommentar-Reform-Paragraf-219a/!5605783
## AUTOREN
Franziska Schindler
## TAGS
Paragraf 218
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sexuelle Selbstbestimmung
CEDAW
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Schwerpunkt USA unter Donald Trump
Schwerpunkt Paragraf 219a
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