# taz.de -- Kommentar Reform Paragraf 219a: Der Paragraf gehört gestrichen | |
> Die Reform von 219a bringt nichts außer maximaler Rechtsunsicherheit. Das | |
> Bundesverfassungsgericht muss Klarheit schaffen. | |
Bild: Amtsgericht Berlin: Während des Prozesses gegen zwei Gynäkologinnen zei… | |
Jetzt ist klar, dass nichts klar ist. Die [1][Reform des Paragrafen 219a] | |
im Februar hat weder dazu geführt, dass ÄrztInnen verstehen können, ob und | |
in welcher Form sie auf ihren Websites darüber informieren dürfen, dass sie | |
Schwangerschaftsabbrüche machen. Noch hat sie dazu geführt, dass Gerichte | |
einheitlich über diesen Umstand urteilen. Und schon gar nicht hat sie dazu | |
geführt, dass Frauen Zugang zu Informationen haben, die in Notlagen wie | |
ungewollten Schwangerschaften dringend nötig sind. | |
Am Freitag ist das [2][Strafverfahren gegen zwei Kasseler Ärztinnen | |
eingestellt worden]. Die Begründung: Nach altem Recht sei die „Tat“, den | |
Halbsatz „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös“ auf ihre | |
Website zu stellen, strafbar gewesen – nach neuem Recht aber nicht. Schön | |
für die ÄrztInnen, sollte man meinen. | |
Das Problem: [3][Erst vor drei Wochen wurden zwei Berliner Ärztinnen zu | |
einer Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro verurteilt] – wegen einer ähnlichen | |
Mitteilung und ebenfalls nach der neuen Rechtslage. Und das Verfahren gegen | |
die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde gerade ans Landgericht | |
zurückverwiesen, weil dieses noch nach altem Recht geurteilt hatte. Hänels | |
Anwalt geht davon aus, dass sie nach neuem Recht erneut verurteilt werden | |
wird. | |
Was also bleibt von der Reform des Paragrafen 219a, ist maximale | |
Rechtsunsicherheit. ÄrztInnen, auch diejenigen, deren Verfahren gerade | |
eingestellt wurde, können immer wieder aufs Neue von militanten | |
AbtreibungsgegnerInnen angezeigt werden. Der nächste Richter, die nächste | |
Richterin könnte anders entscheiden und doch verurteilen. Diese Situation | |
schreit geradezu nach einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. | |
ÄrztInnen haben das Recht, über ihre Leistungen zu informieren, und Frauen | |
haben ein Recht auf Zugang zu diesen Informationen. Sollte das | |
Bundesverfassungsgericht dies respektieren, bleibt nur eins: den Paragrafen | |
219a endlich zu streichen. | |
7 Jul 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Juristin-ueber-die-Neuregelung-von--219a/!5599084 | |
[2] /Schwangerschaftsabbruch-in-Kassel/!5610076 | |
[3] /Urteil-zum-Abtreibungsparagrafen-219a/!5603013 | |
## AUTOREN | |
Patricia Hecht | |
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