# taz.de -- Hostel auf Nordkorea-Botschaftsgelände: Was wusste Kim Jong Un? | |
> Das Hostel auf dem Gelände der norkoreanischen Botschaft verstößt gegen | |
> UN-Sanktionen und muss ausziehen, hat das Verwaltungsgericht entschieden. | |
Bild: Das City-Hostel in der Glinkastraße in Mitte | |
Für 12,60 Euro gibt’s im City Hostel in der Glinkastraße ein Bett im | |
4er-Zimmer, Bettwäsche, kein Frühstück – und Grusel gratis. Das Hostel | |
nutzt ein Gebäude auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft, eines | |
Landes, dem man eigentlich nicht zu nahe kommen möchte. Damit soll jetzt | |
Schluss sein. Am Dienstag entschied das Verwaltungsgericht: Das Hostel muss | |
raus. Ein Weiterbetrieb verstoße gegen die UN-Sanktionen gegen den | |
außenpolitisch immer mal wieder auffälligen Staat (Atomwaffentests, | |
Menschenrechtsverletzungen). | |
Tatsächlich fühlte sich der Bezirk Mitte mit dem Hostelbetrieb bereits seit | |
Längerem nicht so wohl – weshalb man dem Betreiber, der EGI GmbH, schon im | |
November 2018 die Nutzung des Gebäudes untersagte. Begründung: eine | |
EU-Verordnung von 2017, die unter anderem verbietet, Gebäude der | |
Volksrepublik anzumieten. Denn wer weiß, wohin das Geld in Nordkorea fließt | |
– die EGI GmbH zahlte immerhin 38.000 Euro Kaltmiete pro Monat an die | |
Botschaft. | |
Normalerweise verhandelt die 4. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts | |
viel Schwarzbrot: Entzug der Gewerbelizenzen für Gückspielsalons, die zu | |
freihändig mit dem Steuerrecht umgehen, dies, das. Insofern war der Fall am | |
Dienstagmorgen „schon ein Unikat“, so der Richter: Die große Weltpolitik | |
hielt Einzug in das Verwaltungsgericht in der Moabiter Kirchstraße. | |
Tatsächlich war man dann doch recht schnell zurück in den Niederungen des | |
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Berlin, kurz Asog. Während | |
sich das beklagte Bezirksamt nämlich genau darauf beruft – immerhin müsse | |
man als zuständige Ordnungsbehörde die EU-Verordnung durchsetzen, wer denn | |
bitte sonst? –, hielt die Klägerseite das Asog für nicht anwendbar. Denn | |
eigentlich gehe es hier um Gewerbeuntersagung, also müsse man der EGI GmbH | |
wenn schon bitte mit dem Gewerbemietrecht kommen. | |
## Betten woanders aufstellen | |
Das sah der Richter anders: Weil die EGI GmbH ihre Betten schließlich auch | |
jederzeit woanders in Berlin aufstellen könne, sei das hier nicht der Punkt | |
– und eine „Generalklausel“ wie das Berliner Asog könne hier durchaus | |
Anwendung finden. | |
Das nicht gerade für seine Liberalität bekannte Polizeigesetz als Mittel | |
zum Zwecke der Sicherung des Weltfriedens – auch so etwas gibt’s also. | |
Ob das Hostel nun tatsächlich bald aus der Glinkastraße ausziehen wird, ist | |
aber fraglich. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist zugelassen, | |
zudem mahnte der Richter formale Fehler im Bescheid des Bezirksamts von | |
2018 an, der dem Hostel die Nutzung untersagt. Auch das könnte noch einmal | |
vor Gericht landen. Und eine Frage bleibt ohnehin offen: Was wusste Kim | |
Jong Un? | |
28 Jan 2020 | |
## AUTOREN | |
Anna Klöpper | |
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