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# taz.de -- Hostel auf Nordkorea-Botschaftsgelände: Was wusste Kim Jong Un?
> Das Hostel auf dem Gelände der norkoreanischen Botschaft verstößt gegen
> UN-Sanktionen und muss ausziehen, hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Bild: Das City-Hostel in der Glinkastraße in Mitte
Für 12,60 Euro gibt’s im City Hostel in der Glinkastraße ein Bett im
4er-Zimmer, Bettwäsche, kein Frühstück – und Grusel gratis. Das Hostel
nutzt ein Gebäude auf dem Gelände der nordkoreanischen Botschaft, eines
Landes, dem man eigentlich nicht zu nahe kommen möchte. Damit soll jetzt
Schluss sein. Am Dienstag entschied das Verwaltungsgericht: Das Hostel muss
raus. Ein Weiterbetrieb verstoße gegen die UN-Sanktionen gegen den
außenpolitisch immer mal wieder auffälligen Staat (Atomwaffentests,
Menschenrechtsverletzungen).
Tatsächlich fühlte sich der Bezirk Mitte mit dem Hostelbetrieb bereits seit
Längerem nicht so wohl – weshalb man dem Betreiber, der EGI GmbH, schon im
November 2018 die Nutzung des Gebäudes untersagte. Begründung: eine
EU-Verordnung von 2017, die unter anderem verbietet, Gebäude der
Volksrepublik anzumieten. Denn wer weiß, wohin das Geld in Nordkorea fließt
– die EGI GmbH zahlte immerhin 38.000 Euro Kaltmiete pro Monat an die
Botschaft.
Normalerweise verhandelt die 4. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts
viel Schwarzbrot: Entzug der Gewerbelizenzen für Gückspielsalons, die zu
freihändig mit dem Steuerrecht umgehen, dies, das. Insofern war der Fall am
Dienstagmorgen „schon ein Unikat“, so der Richter: Die große Weltpolitik
hielt Einzug in das Verwaltungsgericht in der Moabiter Kirchstraße.
Tatsächlich war man dann doch recht schnell zurück in den Niederungen des
Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes in Berlin, kurz Asog. Während
sich das beklagte Bezirksamt nämlich genau darauf beruft – immerhin müsse
man als zuständige Ordnungsbehörde die EU-Verordnung durchsetzen, wer denn
bitte sonst? –, hielt die Klägerseite das Asog für nicht anwendbar. Denn
eigentlich gehe es hier um Gewerbeuntersagung, also müsse man der EGI GmbH
wenn schon bitte mit dem Gewerbemietrecht kommen.
## Betten woanders aufstellen
Das sah der Richter anders: Weil die EGI GmbH ihre Betten schließlich auch
jederzeit woanders in Berlin aufstellen könne, sei das hier nicht der Punkt
– und eine „Generalklausel“ wie das Berliner Asog könne hier durchaus
Anwendung finden.
Das nicht gerade für seine Liberalität bekannte Polizeigesetz als Mittel
zum Zwecke der Sicherung des Weltfriedens – auch so etwas gibt’s also.
Ob das Hostel nun tatsächlich bald aus der Glinkastraße ausziehen wird, ist
aber fraglich. Die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht ist zugelassen,
zudem mahnte der Richter formale Fehler im Bescheid des Bezirksamts von
2018 an, der dem Hostel die Nutzung untersagt. Auch das könnte noch einmal
vor Gericht landen. Und eine Frage bleibt ohnehin offen: Was wusste Kim
Jong Un?
28 Jan 2020
## AUTOREN
Anna Klöpper
## TAGS
Nordkorea
Verwaltungsgericht
Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz
Berlin-Mitte
Nordkorea
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