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# taz.de -- EuGH-Urteil zu Balsamico: Alles Essig
> Ein deutscher Essigmeister darf sein Produkt als deutschen Balsamico
> bezeichnen. Der italienische Aceto balsamico di Modena ist sauer.
Bild: Theo Berl präsentiert seinen „Balemasam“-Essig, ab jetzt ein „Deut…
FREIBURG taz | Auch deutsche Essigproduzenten dürfen „Balsamico“-Essig
herstellen und verkaufen. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH)
in Luxemburg entschieden. Geschützt sei nur die vollständige
Ursprungsbezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“.
Balsamico-Essig ist eine der meistverkauften Essigsorten in Deutschland.
Bei der Herstellung kommt neben Wein auch Traubenmost zum Einsatz. Typisch
ist die dunkle Farbe, der süß-saure Geschmack und die etwas dickflüssige
Konsistenz. Balsamico-Essig kommt ursprünglich aus Modena in Norditalien.
Schon im Jahr 2000 hat die EU-Kommission auf Antrag der Produzenten den
Begriff „Aceto Balsamico Tradizionale di Modena“ als Ursprungsbezeichnung
geschützt. Seit 2009 steht auch das nicht-traditionelle Massenprodukt
„Aceto Balsamico di Modena“ unter Schutz.
Um ihre Interessen zu vertreten, gründeten die Hersteller von Modena 1993
das „Konsortium zum Schutz des Aceto Balsamico di Modena“, dem heute 50
Unternehmen angehören. Die Branche erzielt einen Jahresumsatz von 370
Millionen Euro, wobei 90 Prozent des Balsamico-Essigs exportiert wird. Das
Konsortium mahnt häufig im Ausland konkurrierende Hersteller von
Balsamico-Essig ab.
Ein Betroffener war Theo Berl aus dem badischen Kehl. Mit seinem
Unternehmen Balema (Badische Lebensmittel-Manufaktur) und der Marke „1.
Deutsches Essigbrauhaus“ bietet er handwerklich hergestellten Essig aus
regionalen badischen Zutaten an. In 225-Liter-Holzfässern reift der Essig
tausend Tage lang. Abnehmer sind Spitzenköche wie Harald Wohlfahrt, die
teilweise spezielle Geschmackswünsche haben. Für den Handel produziert Berl
aber auch günstigere Sorten in 3000-Liter-Fässern, die „nur“ 300 Tage
lagern. Eine seiner Sorten trägt den Titel „Deutscher Balsamico“.
Essigbrauer will keinen „Balsamico“ mehr verkaufen
Berl wehrte sich mit einer Klage gegen die Abmahnung des Konsortiums. Beim
Landgericht Mannheim siegten 2015 zunächst jedoch die Italiener, während
das Oberlandesgericht Karlsruhe 2018 dem badischen Essigbrauer Recht gab.
Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Streit schließlich 2018 dem EuGH vor.
Der EU-Gerichtshof stellte nun klar, dass die geschützte
Ursprungsbezeichnung nur die vier Worte „Aceto Balsamico di Modena“
umfasst, nicht aber die einzelnen Worte. So ist „Aceto“ nur das italinische
Wort für Essig, und „Balsamico“ werde üblicherweise als Bezeichnung für
Essig mit süß-saurem Geschmack verwendet.
Essigbrauer Berl freute sich über den Prozess-Erfolg, weil sonst die
Existenz seines Betriebs mit inzwischen 14 Mitarbeitern auf dem Spiel
gestanden hätte. Zugleich kündigte er aber an, dass er bald keinen
„Balsamico“ mehr verkaufen wird, da die Qualität des italienischen
nicht-traditionellen Balsamico zu schlecht sei.
„Der Balsamico mit dem blau-gelben Siegel ist minderwertige Massenware“,
betont Berl. Er wird seine Produkte künftig „Balemasam“ nennen, um sich
abzugrenzen. Die meisten Balsamico-Essige im deutschen Handel haben laut
Berl das blau-gelbe Siegel. Auf den viel teureren „Aceto Balsamico
Tradizionale di Modena“ lässt aber auch der rebellische Essigbrauer Berl
nichts kommen.
4 Dec 2019
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
EuGH
Markenschutz
italienisches Essen
Lebensmittel
Schwerpunkt Klimawandel
Landwirtschaft
Aigner
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