| # taz.de -- Forschung mit Patientendaten: Widerspruch ist nicht vorgesehen | |
| > Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ weicht den Datenschutz für | |
| > Krankenversicherte auf. Krankenkassen sollen Daten zur Verfügung stellen. | |
| Bild: Die PatientInnen sollen nach Spahns Plänen auf allen Ebenen durchleuchte… | |
| Berlin taz | Um das Gesundheitssystem in Deutschland zu digitalisieren, | |
| stimmt Donnerstag und Freitag der Bundestag über das sogenannte | |
| Digitale-Versorgung-Gesetz ab. Eines der wichtigsten Vorhaben ist die | |
| Einführung einer sogenannten Forschungsdatenbank: Die Krankenkassen senden | |
| die Daten der 73 Millionen in Deutschland gesetzlich Versicherten an den | |
| Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der diese dann pseudonymisiert an | |
| ein Forschungsdatenzentrum weiterleitet. Weitere Maßnahmen des Pakets sind | |
| digitale Hausbesuche durch Ärzte sowie Gesundheitsapps auf Rezept. | |
| Federführend für das neue Gesetz ist das Gesundheitsministerium. Die | |
| Datenbank soll sicherstellen, dass die Forschung schneller und | |
| unkomplizierter auf die Gesundheitsdaten gesetzlich Versicherter zugreifen | |
| kann. Das große Problem dabei: Pflichtversicherte können der Weitergabe und | |
| Nutzung ihrer Daten nicht widersprechen. Und die sind hochsensibel: | |
| Bisherige Behandlungen, Geschlecht und Alter oder Diagnosedaten von | |
| Krankheiten aus dem ICD-Katalog der Weltgesundheitsorganisation. | |
| Hinzu kommen die [1][Patientendaten aus der ärztlichen Versorgung] und die | |
| Abrechnungsdaten der Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker. Die Gefahr ist | |
| gegeben, dass „Krankenkassen Gruppen von Versicherten bilden und sich | |
| stärker einmischen, wie Ärzte behandeln sollen, um Geld zu sparen“, | |
| kritisiert Elke Steven vom Verein Digitale Gesellschaft. Zudem werden die | |
| Daten von Privatversicherten nicht erhoben, die künftig einen besseren | |
| Gesundheitsdatenschutz genießen. | |
| Datenschützer schlagen Alarm beim geplanten Gesetz, weil damit einer | |
| „zentralen Massenspeicherung [2][sensibler Gesundheitsdaten] der Weg | |
| geebnet werde“, sagt Jan Kuhlmann vom Verein Patientenrechte und | |
| Datenschutz. Hochproblematisch ist es ebenfalls, dass Pflichtversicherte | |
| der Nutzung ihrer Gesundheitsdaten nicht widersprechen können. | |
| Eigentlich würde die Datenschutzgrundverordnung eine Nutzung der sensiblen | |
| Gesundheitsdaten verhindern, der Artikel 23 erlaubt jedoch Ausnahmen, die | |
| der Gesetzentwurf nutzt. Ein weiterer Kritikpunkt ist die mangelnde | |
| Verschlüsselung der Daten, die nur pseudonymisiert, aber nicht anonymisiert | |
| in der Forschungsdatenbank gesammelt werden. In anderen Bereichen, wie dem | |
| Kreditkartenwesen, konnten in den letzten Jahren pseudonymisierte Daten | |
| Einzelpersonen zugeordnet werden. Auch der Bundesrat warnte in einer | |
| Stellungnahme vor erheblichen Risiken „für die Persönlichkeitsrechte der | |
| Versicherten“ und dem Erstellen „individueller Gesundheitsprofile“. | |
| Am Donnerstag und Freitag wird über das Gesetz im Bundestag abgestimmt. | |
| Anschließend geht der Entwurf erneut an den Bundesrat. Sollte der Bundestag | |
| zuvor zugestimmt haben, wäre das dann aber nur noch eine Formsache. Wird | |
| das Gesetz angenommen, tritt es in Teilen schon am ersten Januar 2020 in | |
| Kraft. | |
| 6 Nov 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Denis Giessler | |
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