# taz.de -- Protest gegen AbtreibungsgegnerInnen: Geringe Strafe für falschen … | |
> Das Verfahren gegen einen Frankfurter wurde eingestellt. Er hatte kreativ | |
> gegen AbtreibungsgegnerInnen demonstriert. | |
Bild: Ähnlich sympathisch wie diese Abtreibungsgegner waren wohl auch die „O… | |
FRANKFURT AM MAIN taz | Der Strafbefehl gegen Thorsten Herget, [1][der als | |
Bischof verkleidet die „Mahnwachen“ militanter Abtreibungsgegner vor der | |
Beratungsstelle von pro familia gestört hatte], ist vom Tisch. Am | |
Donnerstag einigten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht auf | |
eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro | |
zugunsten einer Schwangerenberatungsstelle. | |
Zunächst hatte Hergets Verteidiger die Konkretisierung der Vorwürfe | |
verlangt. Die Ermittlungen waren ursprünglich wegen „Nötigung“ eingeleitet | |
worden. Im Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 30 | |
Tagessätzen a 20 Euro wegen eines „Vergehens gegen das Versammlungsrecht“ | |
eingefordert. Herget war angekreidet worden, er habe vor den Betenden | |
Rote-Bete-Saft ausgegossen und den „akzeptablen Abstand“ zu ihnen nicht | |
eingehalten. | |
In der Gerichtsverhandlung blieb davon nicht viel übrig. Amtsrichter Dr. | |
Michael Demel wollte am Ende nur über einen einzigen Vorfall entscheiden. | |
Da hatte Herget einen Taschenalarm in einen Baum in unmittelbarer Nähe der | |
Demonstration aufgehängt. „Da haben sie eine Grenze überschritten“, stell… | |
der Amtsrichter fest. Die übrigen Auftritte des Angeklagten sortierte er | |
als „Demonstration Ihrer Kreativität“. | |
Der Taschenalarm hatte indes eine kurze Lebensdauer. Nach einem Gerangel | |
zwischen Herget und den Demonstranten war das Teil schon nach einer halben | |
Minute auf dem Pflaster zerschellt. „Ab welchem Betrag erlischt ihr | |
öffentliches Interesse“, fragte der Richter schließlich den Staatsanwalt. | |
Dessen Antwort: „200 Euro“. | |
31 Oct 2019 | |
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## AUTOREN | |
Christoph Schmidt-Lunau | |
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