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# taz.de -- Prozess wegen Kraftwerksblockade: Notwehr oder Straftat?
> Darf man wegen des Klimawandels ein Braunkohlekraftwerk lahmlegen? Fünf
> Aktivist*innen müssen sich vor Gericht verantworten.
Bild: Die fünf Angeklagten stehen vor Beginn ihres Prozesses vor dem Gericht i…
Eschweiler taz | „Wir haben veröffentlicht, dass wir verklagt werden, und
viel Zuspruch bekommen für die Aktion“, sagt ein Angeklagter. „Solidarität
ist unsere stärkste Waffe.“ Mit öffentlichem Interesse scheint das Gericht
auch gerechnet zu haben: Die Verhandlung findet im größten Saal des
Gebäudes statt. Aber der größte Saal des Amtsgerichts Eschweiler hat eben
nur 20 Plätze.
Hier startete am Mittwoch der Strafprozess gegen fünf Klimaaktivist*innen.
Es ist der erste von drei Verhandlungstagen: Ein Schöff*innengericht soll
entscheiden, ob sich die Angeklagten vor zwei Jahren des Hausfriedensbruchs
und der Störung öffentlicher Betriebe strafbar gemacht haben, als sie das
[1][RWE-Braunkohlekraftwerk Weisweiler] ganz in der Nähe von Eschweiler
über Stunden blockierten und dadurch die Stromproduktion störten.
Die sogenannte „WeShutDown“-Aktion fand parallel zur Weltklimakonferenz in
Bonn statt. Am Morgen des 15. November 2017 sollen die 22 bis 37 Jahre
alten Aktivist*innen unerlaubterweise über einen Zaun auf das
Kraftwerksgelände geklettert sein.
Dort sollen sie die Förderbänder blockiert haben, mit denen Braunkohle aus
dem angrenzenden Tagebau Inden zum Kraftwerk transportiert wird. Zeitweise
schaltete RWE aus Sicherheitsgründen Teile der Förderstruktur ab, sowie
Kraftwerksblöcke.
## „Die Aktion hat also den Schaden begrenzt“
„Durch die Blockade wurden tausende Tonnen CO2 eingespart, die sonst den
Klimawandel weiter angeheizt hätten“, sagt eine Angeklagte. „Die Aktion hat
also den Schaden begrenzt, den die Kohleindustrie jeden Tag anrichtet.
Damit war sie nicht nur legitim, sondern auch juristisch nicht
rechtswidrig.“ Von ursprünglich 14 Aktivist*innen, die sich an der Blockade
beteiligt haben sollen, sind 5 angeklagt, deren Identität festgestellt
werden konnte.
Der Strafprozess vor dem Amtsgericht könnte auch Einfluss haben auf [2][die
zivilrechtliche Entscheidung zu einer Schadensersatzklage von RWE vor dem
Aachener Landgericht]: Wegen der Blockade fordert das Unternehmen von vier
der fünf Aktivist*innen Schadensersatz in Höhe von zwei Millionen Euro.
Den fehlenden Strom aus eigener Produktion hat RWE nach eigenen Angaben
nämlich auf dem Strommarkt zukaufen müssen. Die zivilrechtliche Verhandlung
ist mit Blick auf den Prozess in Eschweiler zunächst ausgesetzt.
Die Kraftswerksblockade sieht Rechtsanwalt Christian Mertens, der eine der
Angeklagten vertritt, rechtlich als Notwehr. „Es gab schon die
Entscheidung, dass das Eindringen und Filmen in Massentierhaltung nicht
strafbar ist, wenn man damit Missstände aufdeckt“, sagt er.
„Dass man das Recht in die eigene Hand nimmt, ist naturgemäß bei der
Notwehr so.“ Der Klimawandel betreffe „nicht einen Einzelfall, sondern
siebeneinhalb Milliarden Einzelfälle. Das Ding bringt uns um.“ Am 4
Dezember wird das Gericht wahrscheinlich ein Urteil fällen.
30 Oct 2019
## LINKS
[1] /Groesste-Klimasuender-der-Welt/!5625256
[2] /RWE-klagt-auf-Schadensersatz/!5571106
## AUTOREN
Anett Selle
## TAGS
Braunkohle
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