| # taz.de -- Prozess wegen Kraftwerksblockade: Kein Hausfriedensbruch | |
| > Fünf Aktivist*innen werden wegen der Blockade eines RWE-Kraftwerks zu | |
| > Geldstrafen verurteilt. Der Vorwurf: Widerstand gegen | |
| > Vollstreckungsbeamte. | |
| Bild: November 2017: Einsatzfahrzeuge der Polizei vor dem Gelände des Braunkoh… | |
| ESCHWEILER taz | „What do we want?“ – „Freispruch!“ – „When do we… | |
| – „Sofort!“ So klingt kein gewöhnlicher Mittwochnachmittag am Amtsgericht | |
| Eschweiler in Nordrhein-Westfalen. Ein Gerichtsdiener schließt die Fenster. | |
| Das dämpft die Sprechchöre, die von der Straße hochschallen. Ungestört soll | |
| es hier im Saal ablaufen, am 04. Dezember, dem dritten und letzten | |
| Verhandlungstag zur [1][Blockade eines Braunkohle-Kraftwerks von RWE]. | |
| Ein Freispruch scheint unwahrscheinlich. Die fünf Angeklagten stehen offen | |
| zu ihrer Beteiligung. Sie waren auf dem RWE-Gelände und haben Teile der | |
| Anlage blockiert. Darum wirken Angeklagte und Verteidiger*innen überrascht, | |
| als der Vorsitzende Richter Sven Gißelbach das Urteil verkündet. Das | |
| Gericht verurteilt die Angeklagten lediglich wegen Widerstands gegen | |
| Vollstreckungsbeamt*innen zu je 50 Tagessätze a fünf Euro, der fünfte | |
| Angeklagte bekommt 60 Tagessätze a fünf Euro. Die Staatsanwältin hatte je | |
| ein Jahr Freiheitsstrafe gefordert, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, | |
| plus 180 Arbeitsstunden. | |
| [2][Am 30. Oktober begann der Strafprozess]. Von ursprünglich 14 | |
| Aktivist*innen, die sich an der sogenannten „WeShutDown“-Aktion beteiligt | |
| haben sollen, sind die fünf angeklagt, deren Identität festgestellt werden | |
| konnte. Mitte November 2017, parallel zur Weltklimakonferenz in Bonn, | |
| hatten die 22- bis 37-jährigen Angeklagten das RWE-Gelände betreten und | |
| Förderbänder blockiert, mit denen Braunkohle zum Kraftwerk Weisweiler | |
| transportiert wird. Zeitweise schaltete RWE Teile der Förderstruktur sowie | |
| Kraftwerksblöcke ab. | |
| Blockade war kein Hausfriedensbruch | |
| Gegen die Vorwürfe des Hausfriedensbruchs und der Betriebsstörung spricht | |
| das Gericht die Aktivist*innen frei. In der Hauptverhandlung seien keine | |
| sicheren Erkenntnisse gewonnen worden, dass das Gelände zur Tatzeit | |
| ausreichend umfriedet gewesen sei. Zudem habe „offensichtlich keine | |
| Zerstörung, Beschädigung oder Unbrauchbarmachung“ der Betriebsanlage | |
| stattgefunden. Auch die Bedingung „Veränderung“ treffe nicht zu, da | |
| Angeklagte sich nicht nachweisbar an Teilen der Anlage festgekettet hätten, | |
| sondern aneinander sowie an einem selbst errichteten Tripod. | |
| Die Aktivistin Cornelia W. sagt, mit dem Strafmaß sei sie zufrieden, aber: | |
| „Mit dem Verfahren selber bin ich nicht zufrieden. Der Vorwurf des | |
| Widerstands ist an den Haaren herbeigezogen.“ Verteidigerin Sibylle Krenzel | |
| äußert sich ähnlich. „Da war ich enttäuscht über die Urteilsbegründung.… | |
| ‚Da wird schon was gewesen sein‘, trägt mit Sicherheit nicht.“ | |
| Am Ende des Tages zeichnet sich ab, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung | |
| gehen könnte. Auch die Verteidigung schließt das für sich nicht aus. Alles | |
| könnte also erneut verhandelt werden. Nochmal von vorn, dann vor dem | |
| Landgericht Aachen, mit ausgiebigerer Beweisaufnahme und offenem Ausgang. | |
| Und dann? Dann wartet noch eine Zivilklage auf die fünf Aktivist*innen: | |
| Wegen der Blockade versucht RWE, von ihnen sowie von einem Journalisten, | |
| der vor Ort berichtete, zwei Millionen Euro Schadensersatz einzuklagen. Der | |
| Ausgang des Strafverfahrens, so hieß es, werde Einfluss auf die Zivilklage | |
| haben. | |
| 5 Dec 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Anett Selle | |
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