# taz.de -- Prozess gegen 51-Jährige in Berlin: Feministin vor Gericht | |
> Einer Frau wird PKK-Unterstützung vorgeworfen. Die Angeklagte, die als | |
> Zwölfjährige in der Türkei im Knast saß, war 2013 nach Deutschland | |
> geflohen. | |
Bild: Auch die Anwälte der Angeklagten fordern eine Neubewertung der PKK (Arch… | |
Am Morgen des Prozessauftakts gegen Yildiz A. zeigt sich vor dem Berliner | |
Kammergericht, dass es sich um kein gewöhnliches Verfahren handelt: Eine | |
Gruppe zeigt ein Banner „Freiheit für Yildiz“. Die Angeklagte ist eine | |
feministische Aktivistin, die 2013 vor der drohenden Inhaftierung aus der | |
Türkei geflohen war und in Deutschland als politisch Verfolgte Asyl | |
erhielt. | |
Schon in den 80er-Jahren wurde A. im Alter von nur zwölf Jahren als jüngste | |
weibliche Gefangene im Foltergefängnis von Diyarbakir inhaftiert. Später | |
engagierte sie sich in verschiedenen kurdischen Parteien für Feminismus. | |
Dass sie dieses Engagement ab 2013 auch in Berlin weiterführte, könnte sie | |
jetzt, mit 51 Jahren, ins Gefängnis bringen. So fordert es die | |
Staatsanwaltschaft. | |
Die Begründung: A. sei in Deutschland drei Jahre Gebietsverantwortliche | |
einer Unterorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK | |
gewesen. Während ihrer Zeit in Berlin habe sie als Co-Leiterin durch die | |
Beeinflussung der öffentlichen Meinung durch die Organisation von | |
Demonstrationen oder das Verfassen von Flyern die PKK unterstützt. Ihr | |
Schwerpunkt sei dabei das Thema „Frauen“ gewesen. Außerdem habe sie | |
Finanzmittel für europäische Unterorganisationen der PKK beschafft und | |
weitere Mitglieder*innen rekrutiert. In der Logik des Paragraphen 129b wird | |
daraus die „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“. | |
Welche ideologisch verwandten Organisationen der PKK zugeordnet werden, ist | |
umstritten. So rechnet ihr der Landesverfassungsschutz in Berlin 1.120 | |
Menschen zu. Im Zentrum der Straftaten stehe laut Verfassungsschutzbericht | |
militante Aktionen wie eingeschlagene Fensterscheiben, Brandstiftungen und | |
Farbschmierereien. | |
Im Verfahren von Yildiz A. geht es aber gar nicht darum, ob die Betroffene | |
selbst Straftaten verübt hat, sondern lediglich, ob sie diese unterstützt | |
habe. Eine juristische Konstruktion, die letztlich viele Aktivist*innen der | |
kurdischen Bewegung in Bedrängnis bringen kann. So sagt die Anwältin | |
Antonia von der Behrens über ihre Mandantin: „All diese Merkmale, die | |
sonstigen PKK-Kadern zugeschrieben werden, treffen auf A. gar nicht zu.“ | |
Tatsächlich geht es der Verteidigung um viel mehr als um den Fall Yildiz A. | |
In ihrer Begründung erzählt die Anwältin am Freitag zum Prozessauftakt vom | |
[1][Angriffskrieg der Türkei in Nordsyrien], den Anschlägen auf Schulen und | |
Bäckereien. Die kurdische Bewegung strebe eine Stärkung der | |
Zivilgesellschaft an und setze dies dem Terrorismus der islamistischen | |
Gruppen entgegen. Dass nun ausgerechnet eine Frau, die sich für | |
Frauenrechte und Minderheiten einsetze, als Terrorismusunterstützerin | |
verurteilt werde, sei absurd. | |
Die Anwälte der Angeklagten fordern eine Neubewertung der PKK durch den | |
deutschen Staat und keine weitere Verfolgung von kurdischen Aktivist*innen. | |
Laut dem Infodienst [2][Azadi] befinden sich aktuell acht kurdische | |
Aktivist*innen nach einer Verurteilung durch Paragraph 129b in deutschen | |
Haftanstalten. Sollte A. am Ende des Verfahrens verurteilt werden wäre sie | |
die erste Frau und die einzige Gefangene in Berlin – das Strafmaß kann | |
dabei bis zu zehn Jahren betragen. Am Dienstag wird der Prozess | |
fortgesetzt, weitere acht Termine sind bereits angesetzt. | |
25 Oct 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Protest-von-deutschen-Kurden-und-Tuerken/!5633145 | |
[2] http://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/ | |
## AUTOREN | |
Fabian Grieger | |
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