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# taz.de -- Leistungsschutzrecht in der EU: Der längere Ast
> Auch die französischen Verlage wollen, dass Google News keine Snippets
> mehr anzeigt. Google kann gut ohne leben – die Zeitungen aber nicht.
Bild: Marktmacht schlägt Lizenzgebühren
Berlin taz | Google will wegen des Leistungsschutzrechts in Frankreich
keine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln mehr abbilden. Der
Suchmaschinen-Konzern gab am Mittwochabend per Blogeintrag bekannt, dass er
keine „Snippets“ mehr mit Textauszug und Bild erzeugen wird, wenn
Frankreich das [1][Leistungsschutzrecht] umsetzt, das per EU-Recht
vorgeschrieben ist. Schon seit Jahren versuchen Verlage, über das
Leistungsschutzrecht Lizenzgebühren von Suchmaschinen zu erhalten. Gerade
Google weigert sich aber, diese zu zahlen.
Wer in diesen Tagen, sagen wir mal, „Greta Thunberg“ in eine Suchmaschine
eingibt findet jede Menge Links zu tagesaktuellen Zeitungsartikeln – mit
kurzen Auszügen aus den Texten. Das ist so bei Bing, bei Ecosia und
natürlich auch bei Google. Dort stehen dann zwei, meistens eher anderthalb
Sätze aus der jeweiligen Zeitung unter den Suchergebnissen, genannt
„Snippets“.
Die europäischen Verlage, im Wesentlichen der deutsche Zeitungsverband
BDZV, finden: Diese anderthalb Zeilen sind unser geistiges Eigentum,
qualifizierte Journalist*innen haben daran gearbeitet. Wir wollen, dass die
Suchmaschinen – sagen wir's einfach: Google – dafür bezahlen.
Deswegen haben die Verlage jahrelang dafür lobbyiert, dass Suchmaschinen
per Gesetz zu solchen Zahlungen verpflichtet werden. Genannt wird dieses
Gesetz Leistungsschutzrecht. Der Internet-Volksmund macht es sich leichter
und nennt das ganze „Linksteuer“.
## Google mag nicht verhandeln
[2][Mit dem reformierten EU-Urheberrecht] von diesem Jahr ist ein
Leistungsschutzrecht qua EU-Richtlinie vorgeschrieben. Allerdings noch
nicht umgesetzt. Damit hat nun Frankreich als erstes EU-Mitgliedsland
begonnen.
Streng genommen sollten sich Intermediäre und Suchmaschinen wie Google
daher jetzt in Frankreich mit den Verlagshäusern zusammensetzen und
verhandeln: Über Lizenzgebühren für Textausschnitte. Stattdessen wird
Google in Frankreich nun keine „Snippets“ mehr zeigen, sondern nur noch den
Link zum jeweiligen Artikel. Das gilt für die gesamte Suchmaschine, nicht
nur für die Rubrik „News“. Ähnlich hat es [3][Google 2014 in Spanien]
gemacht, als dort eine ähnliche Abgabenpflicht eingeführt wurde.
Google selbst argumentiert mit Gleichbehandlung und Vertrauen. „Wir
verkaufen Anzeigen und keine Suchergebnisse – und jede Anzeige bei Google
ist klar gekennzeichnet“, schreibt Google-Manager Richard Gingras am
Mittwoch in einem Blogpost. „Deshalb zahlen wir nicht an Verleger, wenn
Leute auf deren Links in Suchergebnissen klicken.“ Die bestechende Google:
Logik: Niemand kauft sich in unsere Suchergebnisse ein.
Die Verlage bekommen aber die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu
können, ob sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben
wollen. Der französische Kulturminister Franck Riester nannte Googles
Reaktion am Mittwoch „nicht hinnehmbar“ und kündigte Beratungen mit seinen
europäischen Amtskollegen an.
## Verlage können selbst für Snippets sorgen
Die Verlage bekommen die Möglichkeit, von sich aus festlegen zu können, ob
sie auch Fotos und Textauszüge in der Websuche angezeigt haben wollen. Da
die „Snippet“-Vorschauen auf den Suchergebnisseiten in der Regel für
deutlich höhere Zugriffszahlen bei den verlinkten Seiten führen, gehen
Experten davon aus, dass etliche Verlage den entsprechenden Programmcode in
ihre News-Seiten einbauen, auch wenn kein direkter Geldfluss von Google
damit verbunden sein wird.
Der BDZV kritisierte: „Der Konzern nötigt mit seiner Marktmacht die Verlage
in Frankreich, Gratis-Lizenzen zu erteilen.“ Dieser Fall müsse sowohl in
der anstehenden Debatte zur Novelle des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen „als auch bei der Umsetzung der
EU-Copyright-Reform in deutsches Recht umfassend berücksichtigt werden“.
Erst vor wenigen Wochen war das deutsche Leistungsschutzrecht für
Presseverlage, das noch vor der Urheberrechtsreform eingeführt wurde, wegen
eines Formfehlers bei der Umsetzung vor Gericht gekippt worden.
27 Sep 2019
## LINKS
[1] /Leistungsschutzrecht/!t5008157
[2] /EU-Urheberrechtsreform/!t5582466
[3] /Google-News-Abstellung-in-Spanien/!5026429
## AUTOREN
Peter Weissenburger
## TAGS
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Schwerpunkt Frankreich
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