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# taz.de -- EU-Richtlinie zum Urheberrecht: Ein Zombie kehrt zurück
> Die Regierung will das gescheiterte Leistungsschutzrecht für
> Zeitungsverleger neu einführen. Das Justizministerium hat einen Entwurf
> vorgelegt.
Bild: Im März 2019 protestierten Tausende in Berlin gegen die geplante EU-Urhe…
Die Bundesregierung will das Leistungsschutzrecht für Presseverleger
schnellstmöglich neu einführen und damit die novellierte EU-Richtlinie zum
Urheberrecht umsetzen. Die Justizministern Christine Lambrecht (SPD) hat
vergangene Woche einen entsprechenden Diskussionsentwurf vorgelegt.
Auch das neue Leistungsschutzrecht wird den Verlegern wohl nur minimale
Einnahmen bringen. Presseverleger beschweren sich schon lange, dass Google
die Onlinemedien ausbeutet, ohne dafür zu bezahlen. So werde in
Trefferlisten schon wichtige Teile des Inhalts als Snippet, also Schnipsel
angezeigt. Die Verleger wollen, dass Google hierfür Lizenzgebühren bezahlt.
Auf Wunsch der Verleger führte Deutschland 2013 ein gesetzliches
Leistungsschutzrecht ein, das aber völlig verpuffte. [1][Google weigerte
sich einfach], für Lizenzen zu bezahlen. Die Verleger gestatteten Google
daher die Nutzung der Snippets ohne Gegenleistung, damit die Suchmaschine
ihre Inhalte weiter in Trefferlisten aufnimmt und Verkehr auf ihre Seiten
lenkt. 2019 kippte zudem der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche
Gesetz, weil es bei der EU-Kommission nicht angemeldet worden war.
Lambrechts neuer Entwurf geht auf die 2019 novellierte EU-Richtlinie zum
Urheberrecht zurück. Auf deutsche Initiative ist dort jetzt ein EU-weites
Leistungsschutzrecht für Verleger vorgesehen. Diese glauben, dass sie sich
besser gegen Google durchsetzen können, wenn sie EU-weit gemeinsam
verhandeln. Da Medien-Märkte aber national organisiert sind, wird Google
vermutlich weiter am längeren Hebel sitzen und keine Lizenzgebühren zahlen.
Auf ein entsprechendes französisches Gesetz hat der Konzern jüngst nur
damit reagiert, dass er die Snippets so verkürzte, dass sie lizenzfrei
wurden.
## Der aktuelle Entwurf bleibt vage
Deutschland muss nun aber die EU-Richtlinie umsetzen, inklusive
Leistungsschutzrecht. Betroffen sind davon auch kleinere
Suchmaschinenbetreiber und andere „Dienste der Informationsgesellschaft“.
Die Bundesregierung findet das Leistungsschutzrecht sogar so wichtig, dass
sie es vorab einführen will. Andere Teile der Richtlinie, insbesondere
[2][die umstrittenen Upload-Filter für YouTube], sollen erst in einem
späteren Gesetzentwurf geregelt werden. In Lambrechts Diskussionsentwurf
ist das Leistungsschutzrecht auf zwei Jahre beschränkt. Die Verleger können
es auch auf eine Verwertungsgesellschaft wie die VG Media übertragen.
Journalisten und Fotografen sollen einen „angemessenen“ Anteil der
Einnahmen erhalten. Was angemessen ist, lässt die Justizministerin offen.
Lizenzfrei nutzbar sind weiterhin „einzelne Worte oder sehr kurze Auszüge“
eines Beitrags. Wie viele Worte kostenfrei genutzt werden können, lässt der
Entwurf aber ebenso offen. Er stellt jedoch klar, dass die Überschrift
lizenzfrei bleibt, ebenso Bild- und Tonsequenzen bis zu drei Sekunden sowie
schlecht aufgelöste, kleine Vorschaubilder mit maximal 128 x 128 Pixel.
Längere Zitate bleiben in Ausnahmen möglich. Journalisten können zudem
eigene Beiträge auf ihren Websites mit längeren Snippets kostenlos
bewerben. Der Diskussionsentwurf bezieht sich außerdem auf die
Verlegerbeteiligung an den VG-Wort-Einnahmen. Diese soll wieder
eingeführt werden, nachdem der EuGH sie 2015 beanstandet hatte.
Der Entwurf aus dem Justizministerium ist noch nicht mit den anderen
Ressorts abgestimmt. Bis zum 31. Januar können Interessenten Stellung
nehmen. Anschließend will sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf
einigen, wobei das Leistungsschutzrecht und die Verlegerbeteiligung
zwischen CDU/CSU und SPD bisher nicht umstritten sind. Anschließend beginnt
das normale Gesetzgebungsverfahren mit Beteiligung des Bundesrats, der aber
kein Vetorecht hat.
Die Bundesregierung möchte das Leistungsschutzrecht deutlich vor der Frist
zur Richtlinien-Umsetzung im Juni 2021 einführen.
23 Jan 2020
## LINKS
[1] /Verlage-und-Leistungsschutzrecht/!5628001
[2] /Urheberrecht-in-der-EU/!5596618
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
EU-Urheberrechtsreform
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