| # taz.de -- Urteil zum Gleichbehandlungsgesetz: Es gibt nicht den gemeinen Ossi | |
| > Berliner Arbeitsgericht weist Klage wegen Diskriminierung als | |
| > Ostdeutscher ab. Ein Wochenkommentar. | |
| Bild: Eine DDR-Traditionsmarke, ja. Kann man sich aber auch im Westen dran vers… | |
| Beim Berliner Arbeitsgericht weiß man offenbar, was Timing ist. Einen Tag | |
| vor dem Feiertag, mit dem man sich hierzulande müht, der Deutschen Einheit | |
| zu gedenken, veröffentlichte es eine geradezu symbolhafte Entscheidung. | |
| Demnach ist das Mobbing eines ostdeutsch sozialisierten Arbeitnehmers kein | |
| Fall von Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen | |
| Gleichbehandlungsgesetzes. Der gemeine Ostdeutsche, so die Argumentation | |
| des Gerichts, sei nun einmal weder Angehöriger einer eigenen Ethnie, noch | |
| teile er eine gemeinsame Weltanschauung. | |
| Geklagt hatte ein bei einem Berliner Zeitungsverlag als stellvertretender | |
| Ressortleiter beschäftigter Mann. Er sei von zwei Vorgesetzten wegen seiner | |
| ostdeutschen Herkunft gedemütigt worden. Als Ausgleich verlangte er nun | |
| Schadenersatz, Entschädigung und Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 Euro. | |
| Für alle, die an dieser Stelle ein Déjà-vu haben: Bereits 2010 hatte ein | |
| Fall für bundesweite Schlagzeilen gesorgt, bei dem sich eine gebürtige | |
| Ostberlinerin auf Arbeitssuche in Schwaben als „Minus-Ossi“ diffamiert | |
| fühlte. Ein ortsansässiger Unternehmer hatte eine entsprechende Bemerkung | |
| am Rande ihrer Bewerbung notiert und sie gar nicht erst zum Gespräch | |
| eingeladen. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte ihre Klage mit den gleichen | |
| Argumenten wie in der aktuellen Begründung abgewiesen. | |
| Es gab damals in den Medien auch Stimmen, die dies nicht goutierten. Es | |
| mache doch im Grunde keinen großen Unterschied, ob eineR wegen seiner | |
| türkischen oder seiner ostdeutschen Herkunft diskriminiert werde, | |
| kommentierte etwa ein Redakteur dieser Zeitung. Die Klägerin und der | |
| Unternehmer einigten sich schließlich mit einem Vergleich, bevor der Fall | |
| in die nächste Instanz ging. In der Klage ging es damals um 5.000 Euro. | |
| Nun probierte es also ein Zeitungsredakteur mit ähnlichen Argumenten und | |
| weitaus höheren Forderungen. In gewisser Weise passt das zu einem | |
| innerdeutschen Unbehagen, das zu wachsen scheint, je runder die | |
| Mauerfalljubiläen werden. | |
| Die Justiz zeigt sich davon nach wie vor unbeeindruckt. Schon in dem | |
| Stuttgarter Fall ließ der Richter wissen, dass es den Ostdeutschen schlicht | |
| nicht gebe und gerade mal 40 Jahre DDR nicht zu einer gemeinsamen | |
| Tradition, Sprache, Religion, Kleidung und Ernährung gereichten. | |
| Die Ostdeutschen sind sich also in vielerlei Hinsicht so uneins wie die | |
| BewohnerInnen der Gebiete dies- und jenseits einer längst gefallenen Mauer. | |
| Eine Ungleichbehandlung ist insofern kein Fall für das Allgemeine | |
| Gleichbehandlungsgesetz. Das heißt jetzt übrigens nicht, dass Sie die | |
| ostdeutschen KollegInnen nach Herzenslust beleidigen können. Besagter | |
| Verlagsangestellter hätte gegebenenfalls mit einer Klage wegen | |
| Persönlichkeits- und Gesundheitsverletzung Erfolg gehabt. Er hatte es aber | |
| laut Gericht versäumt, seinen Arbeitgeber über das Mobbing zu informieren | |
| und ihm damit die Chance einzuräumen, an der Situation etwas zu ändern. So | |
| viel Eigenverantwortung muss dann schon sein. | |
| 5 Oct 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Manuela Heim | |
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