| # taz.de -- Bezahlung von GebäudereinigerInnen: Kampf um Lohnzuschläge | |
| > Die Gewerkschaft IG BAU warnt vor „Tricksereien mit Arbeitsverträgen und | |
| > Lohndrückerei“ in Putzfirmen. Arbeitgeber kündigen Rahmentarifvertrag. | |
| Bild: GebäudereinigerInnen aufgepasst: Bei Verträgen wird getrickst | |
| Berlin taz | In der Reinigungsbranche rumort es. Derzeit warnt die | |
| Gewerkschaft IG BAU in Schreiben an 200 Bürgermeister in großen Städten | |
| davor, öffentliche Aufträge an Putzfirmen zu vergeben, die „Tricksereien | |
| mit Arbeitsverträgen und Lohndrückerei“ praktizierten. So heißt es in einer | |
| Mitteilung der Gewerkschaft. „Bundesweit drängen Arbeitgeber im | |
| Gebäudehandwerk Beschäftigte dazu, geänderte Arbeitsverträge zu | |
| unterschreiben“, erklärte Ulrike Laux vom Bundesvorstand der IG BAU. | |
| „Der Druck, der gegenüber Gebäudereinigerinnen und Glasreinigern aufgebaut | |
| wird, um an deren Unterschrift zu kommen, ist enorm“, so Laux. | |
| Beschäftigte, die sich auf neue oder geänderte Arbeitsverträge einließen, | |
| müssten massive Abstriche beim Lohn hinnehmen. So würden beispielsweise bei | |
| Überstunden keine Zuschläge mehr bezahlt und der Urlaubsanspruch auf das | |
| gesetzlich vorgeschriebene Minimum reduziert. Die Arbeitgeber praktizierten | |
| eine „Geiz-ist-geil-Mentalität“, sagte Laux. | |
| Hintergrund der Anschuldigungen sind die Verhandlungen über einen neuen | |
| Rahmentarifvertrag. Dabei geht es um die Frage, ob auch | |
| Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag, also einen | |
| höheren Stundenlohn, haben, wenn sie Überstunden arbeiten. Die IG BAU | |
| fordert diese Zuschläge auch für TeilzeitarbeiterInnen. Denn das | |
| Bundesarbeitsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil Ende | |
| vergangenen Jahres entschieden, dass auch Teilzeitler Anspruch auf | |
| Lohnzuschläge haben, wenn sie Überstunden leisten. | |
| ## Zuschläge nur für Vollzeitkräfte | |
| Der lange Jahre geltenden Rahmentarifvertrag in der Reinigungsbranche sah | |
| aber nur Mehrarbeitszuschläge für Vollzeitkräfte vor, sagte Christopher | |
| Lück vom Innungsverband der taz. Nach dem Urteil kündigten die Arbeitgeber | |
| den Rahmentarifvertrag mit Wirkung zum August, um eine neue Vereinbarung zu | |
| treffen. | |
| Die Arbeitgeber bieten an, dass die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte | |
| erst dann gelten, wenn diese Beschäftigten schon acht Stunden an einem Tag | |
| gearbeitet haben und dann noch an diesem Tag Überstunden draufsatteln. Die | |
| IG BAU fordert Mehrarbeitszuschläge für alle und ein 13. Monatsgehalt. | |
| Der gekündigte Rahmentarifvertrag hat zwar eine Nachwirkung für bereits | |
| Beschäftigte. Unterschreiben diese jedoch einzeln Vereinbarungen mit | |
| schlechteren Regelungen oder handelt es sich um Neueingestellte, gilt der | |
| alte Vertrag nicht mehr. Der nächste Verhandlungstermin zum | |
| Rahmentarifvertrag ist der 30. September. In der Branche arbeiten rund | |
| 650.000 Beschäftigte, drei Viertel davon in Teilzeit. Die unterste | |
| Lohnstufe bietet einen Stundenlohn von 10,56 Euro. Die Tarifverträge sind | |
| allgemeinverbindlich. | |
| 24 Sep 2019 | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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