# taz.de -- Bezahlung von GebäudereinigerInnen: Kampf um Lohnzuschläge | |
> Die Gewerkschaft IG BAU warnt vor „Tricksereien mit Arbeitsverträgen und | |
> Lohndrückerei“ in Putzfirmen. Arbeitgeber kündigen Rahmentarifvertrag. | |
Bild: GebäudereinigerInnen aufgepasst: Bei Verträgen wird getrickst | |
BERLIN taz | In der Reinigungsbranche rumort es. Derzeit warnt die | |
Gewerkschaft IG BAU in Schreiben an 200 Bürgermeister in großen Städten | |
davor, öffentliche Aufträge an Putzfirmen zu vergeben, die „Tricksereien | |
mit Arbeitsverträgen und Lohndrückerei“ praktizierten. So heißt es in einer | |
Mitteilung der Gewerkschaft. „Bundesweit drängen Arbeitgeber im | |
Gebäudehandwerk Beschäftigte dazu, geänderte Arbeitsverträge zu | |
unterschreiben“, erklärte Ulrike Laux vom Bundesvorstand der IG BAU. | |
„Der Druck, der gegenüber Gebäudereinigerinnen und Glasreinigern aufgebaut | |
wird, um an deren Unterschrift zu kommen, ist enorm“, so Laux. | |
Beschäftigte, die sich auf neue oder geänderte Arbeitsverträge einließen, | |
müssten massive Abstriche beim Lohn hinnehmen. So würden beispielsweise bei | |
Überstunden keine Zuschläge mehr bezahlt und der Urlaubsanspruch auf das | |
gesetzlich vorgeschriebene Minimum reduziert. Die Arbeitgeber praktizierten | |
eine „Geiz-ist-geil-Mentalität“, sagte Laux. | |
Hintergrund der Anschuldigungen sind die Verhandlungen über einen neuen | |
Rahmentarifvertrag. Dabei geht es um die Frage, ob auch | |
Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag, also einen | |
höheren Stundenlohn, haben, wenn sie Überstunden arbeiten. Die IG BAU | |
fordert diese Zuschläge auch für TeilzeitarbeiterInnen. Denn das | |
Bundesarbeitsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil Ende | |
vergangenen Jahres entschieden, dass auch Teilzeitler Anspruch auf | |
Lohnzuschläge haben, wenn sie Überstunden leisten. | |
## Zuschläge nur für Vollzeitkräfte | |
Der lange Jahre geltenden Rahmentarifvertrag in der Reinigungsbranche sah | |
aber nur Mehrarbeitszuschläge für Vollzeitkräfte vor, sagte Christopher | |
Lück vom Innungsverband der taz. Nach dem Urteil kündigten die Arbeitgeber | |
den Rahmentarifvertrag mit Wirkung zum August, um eine neue Vereinbarung zu | |
treffen. | |
Die Arbeitgeber bieten an, dass die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte | |
erst dann gelten, wenn diese Beschäftigten schon acht Stunden an einem Tag | |
gearbeitet haben und dann noch an diesem Tag Überstunden draufsatteln. Die | |
IG BAU fordert Mehrarbeitszuschläge für alle und ein 13. Monatsgehalt. | |
Der gekündigte Rahmentarifvertrag hat zwar eine Nachwirkung für bereits | |
Beschäftigte. Unterschreiben diese jedoch einzeln Vereinbarungen mit | |
schlechteren Regelungen oder handelt es sich um Neueingestellte, gilt der | |
alte Vertrag nicht mehr. Der nächste Verhandlungstermin zum | |
Rahmentarifvertrag ist der 30. September. In der Branche arbeiten rund | |
650.000 Beschäftigte, drei Viertel davon in Teilzeit. Die unterste | |
Lohnstufe bietet einen Stundenlohn von 10,56 Euro. Die Tarifverträge sind | |
allgemeinverbindlich. | |
24 Sep 2019 | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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