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# taz.de -- Bezahlung von GebäudereinigerInnen: Kampf um Lohnzuschläge
> Die Gewerkschaft IG BAU warnt vor „Tricksereien mit Arbeitsverträgen und
> Lohndrückerei“ in Putzfirmen. Arbeitgeber kündigen Rahmentarifvertrag.
Bild: GebäudereinigerInnen aufgepasst: Bei Verträgen wird getrickst
Berlin taz | In der Reinigungsbranche rumort es. Derzeit warnt die
Gewerkschaft IG BAU in Schreiben an 200 Bürgermeister in großen Städten
davor, öffentliche Aufträge an Putzfirmen zu vergeben, die „Tricksereien
mit Arbeitsverträgen und Lohndrückerei“ praktizierten. So heißt es in einer
Mitteilung der Gewerkschaft. „Bundesweit drängen Arbeitgeber im
Gebäudehandwerk Beschäftigte dazu, geänderte Arbeitsverträge zu
unterschreiben“, erklärte Ulrike Laux vom Bundesvorstand der IG BAU.
„Der Druck, der gegenüber Gebäudereinigerinnen und Glasreinigern aufgebaut
wird, um an deren Unterschrift zu kommen, ist enorm“, so Laux.
Beschäftigte, die sich auf neue oder geänderte Arbeitsverträge einließen,
müssten massive Abstriche beim Lohn hinnehmen. So würden beispielsweise bei
Überstunden keine Zuschläge mehr bezahlt und der Urlaubsanspruch auf das
gesetzlich vorgeschriebene Minimum reduziert. Die Arbeitgeber praktizierten
eine „Geiz-ist-geil-Mentalität“, sagte Laux.
Hintergrund der Anschuldigungen sind die Verhandlungen über einen neuen
Rahmentarifvertrag. Dabei geht es um die Frage, ob auch
Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag, also einen
höheren Stundenlohn, haben, wenn sie Überstunden arbeiten. Die IG BAU
fordert diese Zuschläge auch für TeilzeitarbeiterInnen. Denn das
Bundesarbeitsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil Ende
vergangenen Jahres entschieden, dass auch Teilzeitler Anspruch auf
Lohnzuschläge haben, wenn sie Überstunden leisten.
## Zuschläge nur für Vollzeitkräfte
Der lange Jahre geltenden Rahmentarifvertrag in der Reinigungsbranche sah
aber nur Mehrarbeitszuschläge für Vollzeitkräfte vor, sagte Christopher
Lück vom Innungsverband der taz. Nach dem Urteil kündigten die Arbeitgeber
den Rahmentarifvertrag mit Wirkung zum August, um eine neue Vereinbarung zu
treffen.
Die Arbeitgeber bieten an, dass die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte
erst dann gelten, wenn diese Beschäftigten schon acht Stunden an einem Tag
gearbeitet haben und dann noch an diesem Tag Überstunden draufsatteln. Die
IG BAU fordert Mehrarbeitszuschläge für alle und ein 13. Monatsgehalt.
Der gekündigte Rahmentarifvertrag hat zwar eine Nachwirkung für bereits
Beschäftigte. Unterschreiben diese jedoch einzeln Vereinbarungen mit
schlechteren Regelungen oder handelt es sich um Neueingestellte, gilt der
alte Vertrag nicht mehr. Der nächste Verhandlungstermin zum
Rahmentarifvertrag ist der 30. September. In der Branche arbeiten rund
650.000 Beschäftigte, drei Viertel davon in Teilzeit. Die unterste
Lohnstufe bietet einen Stundenlohn von 10,56 Euro. Die Tarifverträge sind
allgemeinverbindlich.
24 Sep 2019
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Gebäudereinigungsbranche
Arbeitsrecht
Tarifvertrag
Alice-Salomon-Hochschule
Streik
IG BAU
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