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# taz.de -- Zur Räumung im Hambacher Forst 2018: Gutachten zum Großeinsatz
> Vor der Räumungsaktion im Hambacher Forst gaben NRW-Ministerien zwei
> Untersuchungen in Auftrag. Am Ende bleiben viele Unstimmigkeiten.
Bild: Zwei Polizisten vor einem Baumhaus im Hambacher Forst im September 2018
Köln taz | Die Opposition forderte es seit Langem, das [1][Aktionsbündnis
Ende Gelände hat sogar geklagt]. Am Montag haben das nordrhein-westfälische
Innen- sowie das Bauministerium zwei bislang geheime [2][Gutachten ins Netz
gestellt]. Die Ressorts hatten die Expertisen im August 2018 in Auftrag
gegeben. Untersuchungsgegenstand: Die Kanzlei Baumeister in Münster sollte
mögliche Rechtsgrundlagen für eine Räumung der Baumhäuser im Hambacher
Forst liefern. Die Gutachten kamen noch im August, der Großeinsatz um den
vom Braunkohletagebau bedrohten Wald begann Mitte September.
Das erste Gutachten gab das Innenministerium in Auftrag: Es sollte klären,
ob die Polizei eine Räumung veranlassen dürfe oder ob das den zuständigen
Bauämtern der Stadt Kerpen und der Gemeinde Merzenich vorbehalten sei.
Letzteres hätte bedeutet, dass die Polizei ausschließlich auf Antrag der
Kommunen agieren darf. Dies ist das Fazit des Gutachtens.
Die Zuständigkeit war entscheidend, da sowohl Kerpen als auch Merzenich
einen Antrag des Tagebaubetreibers RWE auf Räumung der Baumhausdörfer am 1.
August abgelehnt hatten. Um Kerpen und Merzenich zur Räumung und damit zum
Hilfeersuchen an die Polizei zu zwingen, erdachte die Landesregierung nun
eine andere Lösung.
Am 29. August gab das Bauministerium das zweite Gutachten in Auftrag, um
eine rechtliche Grundlage für eine Weisung haben. Hierbei ging es um die
Frage, ob mangelnder Brandschutz der Baumhäuser den „sofortigen Vollzug“,
also den Abriss rechtfertigen könne. Dabei ging es vor allem um die Frage,
ob Baumhäuser „bauliche Anlagen“ sind. Nur dann wären die Bestimmungen des
Brandschutzes anwendbar, die Baumhäuser also abzureißen, wenn sie die
Regeln nicht erfüllen.
## Knapp 60.000 Euro haben die Gutachten gekostet
Nach vorherrschender Rechtsansicht galt das, wenn sie eine gebaute
Verbindung zum Boden wie eine Treppe oder einen Stützpfeiler haben. Doch in
Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2004 heißt es im
Gutachten, „dass die Verbindung mit dem Erdboden auch einzig über einen
Baum erfolgen kann“.
Knapp 60.000 Euro haben die Gutachten gekostet. Dass sie bislang auch der
Opposition nicht zugänglich gemacht wurden, war bereits in einer
Fragestunde im Landtag im Juli kritisiert worden. Auch ging es um die Art
der Auftragsvergabe. Denn beide Ministerien beauftragten ohne Ausschreibung
dieselbe ausgesuchte Kanzlei. Und das erste Gutachten, beauftragt am 10.
August, ist datiert auf den 9. August.
Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte, im Falle
„besonderer Dringlichkeit“ sei dieses Vorgehen rechtmäßig. Und die habe
vorgelegen „wegen des Beginns der Rodungsperiode“ am 1. Oktober: Bis zu
diesem Zeitpunkt wollte das Innenministerium die Räumung folglich
abgeschlossen sehen. Am 12. September schickte das Bauministerium seine
Weisung an die Bauämter, am 13. September begann die Räumung. Die Polizei
Aachen warnte, der Einsatz brächte alle Beteiligten in Lebensgefahr. Am 19.
September [3][stürzte der Journalist Steffen Meyn während eines
Polizeieinsatzes ab] und verstarb im Wald. Am 1. Oktober 2018 wurde das
letzte Baumhaus abgerissen.
27 Aug 2019
## LINKS
[1] https://fragdenstaat.de/blog/2019/08/26/erfolgreiche-untatigkeitsklage-nrw-…
[2] https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/Hambacher%20F…
[3] /Todesfall-im-Hambacher-Forst/!5534587
## AUTOREN
Anett Selle
## TAGS
Klima
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