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# taz.de -- Neue Studie zu Wohnungsgrößen: Großstädter wohnen immer enger
> In den Metropolen müssen sich laut einer Erhebung Mieterhaushalte mit
> immer weniger Quadratmetern zufriedengeben.
Bild: In den MieterInnenhaushalten der Metropolen sinkt die Quadratmeterzahl pr…
Berlin taz | MieterInnen in deutschen Metropolen wohnen auf immer weniger
Quadratmetern. Dies geht aus [1][einer Erhebung hervor, die das Institut
der deutschen Wirtschaft (IW)] am Sonntag veröffentlichte. Die
ForscherInnen bezogen sich auf Zahlen zu MieterInnenhaushalten in
Großstädten mit mehr als 500.000 EinwohnerInnen.
Laut der Erhebung ist die durchschnittliche Quadratmeterzahl pro Kopf in
den MieterInnenhaushalten der Metropolen von 2010 bis 2017 von 54 auf
etwas mehr als 51 Quadratmeter gesunken. Dieser Trend werde auch dadurch
getrieben, dass die durchschnittliche Haushaltsgröße seit dem Jahre 2010
wieder wachse, heißt es in der Studie.
Die Belastung durch die Kaltmiete ist dabei mit 30 Prozent des
Haushaltsnettoeinkommens in den vergangenen zehn Jahren gleich geblieben.
Durch die größeren Haushalte nehme der Anteil der Wohnungen zu, die als
„crowded“ gelten.
Dieses „Crowding“ liegt laut Studie vor, wenn die Anzahl der im Haushalt
wohnenden Personen größer ist als die Anzahl der Wohnräume mit einer Größe
von mehr als 6 Quadratmetern. Seit 2010 ist der Anteil dieser Wohnungen in
den Großstädten von 11 auf 17 Prozent gestiegen.
Während die Studie „Crowding“ als „Überbelegung“ definiert, gibt die
Gesetzeslage, etwa das Wohnaufsichtsgesetz in NRW, andere Richtwerte für
„Überbelegung“ vor. Laut Gesetz gilt eine Wohnung dann als „überbelegt�…
wenn pro Person weniger als 9 Quadratmeter Wohnfläche, pro Vorschulkind
weniger als 6 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung stehen.
Bei der Berechnung der „Wohnfläche“ werden Küche und Sanitärräume mit
eingerechnet. Das heißt, eine 40 Quadratmeter Zweiraumwohnung für eine
vierköpfige Familie mit zwei Kleinkindern würde laut Gesetz nicht als
„überbelegt“ gelten.
## Vier Räume für vier Köpfe
Vom Begriff der „Überbelegung“ ist zu unterscheiden der Begriff der
„angemessenen“ Wohnungsgröße etwa für Hartz IV-EmpfängerInnen. Diese
Angemessenheit orientiert sich an den Richtwerten des sozialen
Wohnungsbaus. Danach gilt ortsweise eine Wohnung mit 85 Quadratmetern
Wohnfläche und vier Wohnräumen als angemessen für eine vierköpfige Familie.
Dass die durchschnittlich Quadratmeterzahl pro Kopf in den Großstädten in
der Studie vergleichsweise hoch liegt, lässt sich damit erklären, dass in
den Metropolen viele MieterInnen nach wie vor in sehr großen Wohnungen
leben, auch allein, und damit die Durchschnittswerte nach oben ziehen.
Die Daten für die Studie stammen aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP),
einer Umfrage unter 30.000 Menschen in Deutschland. Auch das
Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung war an der Auswertung
beteiligt.
25 Aug 2019
## LINKS
[1] https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/pekka-sagner-micha…
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Mieten
Recht auf Wohnung
Großstädte
Wohnungsnot
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
Mietendeckel
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
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