| # taz.de -- Seehofer unterliegt vor Gericht: Rückweisung nicht legal | |
| > Das Verwaltungsgericht München stellt den Innenminister bloß: Dessen | |
| > Abkommen mit Griechenland verstößt voraussichtlich gegen europäisches | |
| > Recht. | |
| Bild: Diese beiden Polizisten kontrollieren Fahrzeuge an der Grenze von Österr… | |
| Deutschland muss einen nach Griechenland zurückgewiesenen Afghanen sofort | |
| nach Deutschland zurückholen. Das entschied das Verwaltungsgericht (VG) | |
| München in einem Eilbeschluss. Das von Innenminister Horst Seehofer (CSU) | |
| mit Griechenland ausgehandelte [1][Rückweisungsabkommen] sei | |
| voraussichtlich rechtswidrig. | |
| Der 25-jährige Afghane kam im Mai 2019 per Zug aus Österreich und wurde von | |
| der Bundespolizei am Bahnhof Lindau kontrolliert. Eine Abfrage in der | |
| Fingerabdruckdatei Eurodac ergab, dass er bereits in Griechenland einen | |
| Asylantrag gestellt hatte. Auf Grundlage des Griechenland-Abkommens wurde | |
| der Afghane am nächsten Tag nach Griechenland zurückgeflogen. Sein dortiges | |
| Asylverfahren gilt als eingestellt, weil er es „nicht betrieben“ habe. | |
| Jetzt sitzt er als illegaler Ausländer in griechischer Haft, ihm droht die | |
| Abschiebung nach Afghanistan. | |
| Das VG München ordnete jetzt aber die sofortige Rückholung des Afghanen | |
| nach Deutschland an. Ihm drohten „unzumutbar schwere Nachteile“, so das | |
| Gericht. Der Mann habe einen „Folgenbeseitigungsanspruch“, denn die | |
| Zurückweisung durch die Bundespolizei sei nach erster Prüfung als | |
| rechtswidrig einzustufen. Der 31-seitige VG-Beschluss liegt der taz vor. | |
| Der Beschluss ist „unanfechtbar“, weil im Asylrecht meist kurzer Prozess | |
| gemacht wird. Hier nützt dies dem Flüchtling. Der Mann war von den | |
| Organisationen Pro Asyl und Equal Right Beyond Borders betreut worden, die | |
| das Verfahren als Präzedenzfall betrachten. | |
| Das VG beanstandete vor allem, dass das Bundesamt für Migration und | |
| Flüchtlinge (BAMF) nicht an der umgehenden Zurückweisung des Afghanen | |
| beteiligt war. Sowohl nach der Dublin-III-Verordnung der EU als auch nach | |
| deutschem Recht sei jedoch das BAMF dafür zuständig, den Staat zu | |
| bestimmen, in dem das Asylverfahren durchzuführen ist. Die | |
| Zuständigkeitsprüfung sei eine „komplexe“ Angelegenheit. Im konkreten Fall | |
| war zum Beispiel relevant, dass der Afghane ein Jahr lang in Serbien lebte, | |
| nachdem er Griechenland verlassen hatte, und außerdem auch in Österreich | |
| einen Asylantrag gestellt hatte. | |
| Die Bundespolizei hatte sich darauf berufen, mit dem Griechenland-Abkommen | |
| sei ein dem Dublin-Verfahren vorgelagertes „Pre-Dublin-Verfahren“ | |
| eingeführt worden. Das Gericht äußerte jedoch „erhebliche Bedenken“, ob | |
| dies europarechtlich möglich ist. Jedenfalls nach deutschem Recht könne der | |
| Innenminister nicht einfach per Verwaltungsabkommen die Rechtslage ändern. | |
| Große Zweifel hatte das Gericht auch, ob überhaupt Flüchtlinge zwangsweise | |
| nach Griechenland verbracht werden können. Das VG München ging davon aus, | |
| dass das griechische Asylverfahren weiterhin „systematische Mängel“ | |
| aufweist. | |
| Wenn der Afghane zurückkommt, wird das BAMF also zunächst feststellen, in | |
| welchem EU-Staat sein Asylantrag geprüft wird. Vermutlich wird dies | |
| Deutschland sein, weil das BAMF nicht rechtzeitig die Aufnahme in | |
| Griechenland oder Österreich beantragt hatte. Nach den Dublin-Regeln muss | |
| der Antrag binnen zwei Monaten gestellt werden. | |
| [2][Im Sommer 2018] hatte Innenminister Seehofer [3][fast die Koalition | |
| platzen lassen], weil er an der deutsch-österreichischen Grenze plötzlich | |
| Flüchtlinge zurückweisen lassen wollte. Österreich sei doch ein sicherer | |
| Drittstaat, so Seehofer, der die CSU vor der Landeswahl in Bayern | |
| unterstützten wollte. Kanzlerin Merkel lehnte solche einseitigen Maßnahmen | |
| jedoch ab. Am Ende versuchte Seehofer bilaterale Abkommen auszuhandeln, was | |
| ihm aber nur mit Griechenland und Spanien gelang. Nach Griechenland wurden | |
| seither 26 Personen zurückgewiesen. | |
| Setzt sich die Auffassung des VG München auch im Hauptsacheverfahren durch, | |
| sind die Abkommen nicht mehr anwendbar. | |
| 14 Aug 2019 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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