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# taz.de -- Belgiens AKW-Laufzeitverlängerung: Ein Verstoß gegen EU-Recht
> Belgien hat mit der Laufzeitverlängerung der Reaktoren Doel 1 und 2 gegen
> EU-Recht verstoßen. Die Prüfung der Umweltauswirkungen muss nachgeholt
> werden.
Bild: Die Reaktoren dürften vorübergehend aber weiter betrieben werden
Luxemburg afp | Belgien hat mit der Laufzeitverlängerung der Atomreaktoren
[1][Doel 1 und Doel 2] gegen EU-Recht verstoßen. Die Behörden hätten die
Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erteilen dürfen,
entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) am Montag. Die
Reaktoren dürften vorübergehend aber weiter betrieben werden, falls dies
notwendig sei, um die Stromversorgung aufrechtzuerhalten.
Belgien hatte 2003 den schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie bis 2025
beschlossen. Die Reaktoren 1 und 2 im Kraftwerk Doel nördlich von Antwerpen
an der niederländischen Grenze sollten 2015 abgeschaltet werden. 2015
beschloss die Regierung jedoch eine Laufzeitverlängerung um zehn Jahre.
Die Regierung verpflichtete die Betreiberfirma Electrabel, 700 Millionen
Euro in die Modernisierung der Meiler zu investieren. Eine UVP, die laut
EU-Recht für bestimmte Großprojekte vorgeschrieben ist, wurde nicht
angeordnet. Belgische Umweltorganisationen zogen dagegen vor Gericht. Das
belgische Verfassungsgericht wandte sich an den EuGH.
Dieser urteilte nun, dass die Auswirkungen auf die Umwelt nachträglich
untersucht werden müssten. Da das Atomkraftwerk an der
belgisch-niederländischen Grenze liegt, müsse eine grenzüberschreitende
Prüfung erfolgen.
Falls durch eine Abschaltung eine Unterbrechung der Stromversorgung drohe,
dürften die Reaktoren in Betrieb bleiben. Dies gelte aber nur so lange bis
das Ergebnis der UVP vorliege, entschied der EuGH.
In Belgien gibt es sieben Atomreaktoren – vier im Kraftwerk Doel und drei
in Tihange. Sie sind alle zwischen 30 und 40 Jahre alt und liegen nahe der
Grenze. Doel 3 und Tihange 2 weisen Risse auf, weshalb sie von den
Nachbarländern Niederlande, Luxemburg und Deutschland [2][als gefährlich
eingestuft werden].
29 Jul 2019
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