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# taz.de -- AfD will mehr Listenplätze in Sachsen: Verfassungsgericht sagt „…
> Viele AfD-Kandidat*innen dürfen zu den Wahlen in Sachsen nicht antreten.
> Die Richter in Karlsruhe ändern nichts daran – denn die Partei kämpft mit
> Formfehlern.
Bild: Wegen eines Formfehlers dürfen in Sachsen nur die ersten 18 KandidatInne…
Karlsruhe dpa | Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in
Karlsruhe gescheitert. [1][Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung
ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl.] Das teilte das
Bundesverfassungsgericht [2][am Mittwoch mit]. Eine Entscheidung des
sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort
wird am Donnerstag verhandelt. (Az.: 2 BvR 1301/19)
Nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses dürfen bei der Wahl am 1.
September nur die ersten 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Im Hinblick
auf die Plätze 19 bis 61 hatte das Gremium die Aufstellung am 5. Juli für
ungültig erklärt. Beanstandet wurde, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei
getrennten Parteitagen bestimmt hatte. Die Partei kann damit nur noch über
Direktmandate in den 60 Wahlkreisen mit mehr Abgeordneten ins Parlament
einziehen.
Die AfD hatte von einem Komplott gesprochen, um sie als politischen
Mitbewerber zu schwächen. Sie liefert sich derzeit in Umfragen mit der CDU
ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Position als stärkste Kraft.
## Karlsruhe sieht inhaltliche Mängel
Gegen die Entscheidung haben der AfD-Landesverband und acht betroffene
Bewerber auch in Sachsen Verfassungsklage eingereicht. Andere rechtliche
Schritte wären erst nach der Wahl möglich.
Die Karlsruher Beschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht wegen diverser
inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an. Der Antrag sei nicht den
gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet, hieß es. Für die Prüfung
fehlten außerdem Unterlagen.
Vor allem hätte sich die AfD aber mit dem Grundsatz auseinandersetzen
müssen, „dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die
Länder gewährt wird“, begründeten die Richter ihren Beschluss vom 18. Juli.
24 Jul 2019
## LINKS
[1] /Gekuerzte-Wahlliste-in-Sachsen/!5605878
[2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20…
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