# taz.de -- AfD will mehr Listenplätze in Sachsen: Verfassungsgericht sagt „… | |
> Viele AfD-Kandidat*innen dürfen zu den Wahlen in Sachsen nicht antreten. | |
> Die Richter in Karlsruhe ändern nichts daran – denn die Partei kämpft mit | |
> Formfehlern. | |
Bild: Wegen eines Formfehlers dürfen in Sachsen nur die ersten 18 KandidatInne… | |
Karlsruhe dpa | Die AfD Sachsen ist mit einer Verfassungsbeschwerde in | |
Karlsruhe gescheitert. [1][Dabei ging es um die teilweise Nichtzulassung | |
ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl.] Das teilte das | |
Bundesverfassungsgericht [2][am Mittwoch mit]. Eine Entscheidung des | |
sächsischen Verfassungsgerichtshofs in Leipzig steht aber noch aus. Dort | |
wird am Donnerstag verhandelt. (Az.: 2 BvR 1301/19) | |
Nach einer Entscheidung des Landeswahlausschusses dürfen bei der Wahl am 1. | |
September nur die ersten 18 Kandidaten auf der Liste antreten. Im Hinblick | |
auf die Plätze 19 bis 61 hatte das Gremium die Aufstellung am 5. Juli für | |
ungültig erklärt. Beanstandet wurde, dass die AfD ihre Kandidaten bei zwei | |
getrennten Parteitagen bestimmt hatte. Die Partei kann damit nur noch über | |
Direktmandate in den 60 Wahlkreisen mit mehr Abgeordneten ins Parlament | |
einziehen. | |
Die AfD hatte von einem Komplott gesprochen, um sie als politischen | |
Mitbewerber zu schwächen. Sie liefert sich derzeit in Umfragen mit der CDU | |
ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Position als stärkste Kraft. | |
## Karlsruhe sieht inhaltliche Mängel | |
Gegen die Entscheidung haben der AfD-Landesverband und acht betroffene | |
Bewerber auch in Sachsen Verfassungsklage eingereicht. Andere rechtliche | |
Schritte wären erst nach der Wahl möglich. | |
Die Karlsruher Beschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht wegen diverser | |
inhaltlicher Mängel nicht zur Entscheidung an. Der Antrag sei nicht den | |
gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet, hieß es. Für die Prüfung | |
fehlten außerdem Unterlagen. | |
Vor allem hätte sich die AfD aber mit dem Grundsatz auseinandersetzen | |
müssen, „dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die | |
Länder gewährt wird“, begründeten die Richter ihren Beschluss vom 18. Juli. | |
24 Jul 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Gekuerzte-Wahlliste-in-Sachsen/!5605878 | |
[2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
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