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# taz.de -- Arbeitsbedingungen bei Zulieferern: Gute Firmen, schlechte Firmen
> Künftig müssen deutsche Unternehmen nachweisen, dass Lieferanten aus dem
> Ausland Menschenrechte einhalten. Wie das kontrolliert wird, ist aber
> unklar.
Bild: Werden hier Menschenrechte eingehalten? Deutsche Formen müssen das künf…
Berlin taz | Ob sie die Menschenrechte in ihren Zulieferfabriken einhalten,
sollen bundesdeutsche Unternehmen bis zum Sommer 2020 nachweisen. Darauf
hat sich nun die Bundesregierung nach längeren Debatten geeinigt. [1][Wie
die Überprüfung genau abläuft, ist teilweise aber noch unklar.] Deswegen
fürchtet der grüne Entwicklungspolitiker Uwe Kekeritz: „Die Bundesregierung
hat offenbar die Absicht, die Überprüfung von 2020 auf 2021 zu
verschieben.“
Gibt es ausreichenden Brandschutz in Textilfabriken in Bangladesch, reichen
die Verdienste von Kakao-Bauern in Ghana zum Überleben, leiden Anwohner von
Bergwerken in Lateinamerika nicht unter Luftverschmutzung? Solche Aspekte
müssen hiesige Firmen laut dem Nationalen [2][Aktionsplan für
Menschenrechte (NAP) der Bundesregierung] künftig berücksichtigen.
Ob sie das auch tun, soll eine Befragung zeigen, die die Regierung in
Auftrag gibt. 1.800 Unternehmen bekommen deshalb demnächst Fragebögen
zugeschickt. Erfüllt die Hälfte einer repräsentativen Firmen-Auswahl die
Kriterien, freuen sich Regierung und Wirtschaft. Für den Fall, dass das
Ergebnis schlechter als 50 Prozent ausfällt, drohen Union und SPD laut
Koalitionsvertrag mit einem Gesetz, um die Unternehmen zu zwingen. Den
Entwurf hat Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) bereits erarbeiten
lassen.
Deshalb ist es wichtig, wie streng die Überprüfung ausfällt. Weil sie das
Gesetz möglichst verhindern wollen, haben Bundeskanzleramt und
Wirtschaftsministerium (beide CDU) versucht, die Kontrolle aufzuweichen. Im
Abschlussbericht in einem Jahr sollen neben den eindeutigen Firmen-Gruppen
„Erfüller“ und „Nicht-Erfüller“ auch die Kategorien „Unternehmen mit
Umsetzungsplan“ und „Unternehmen auf gutem Wege“ aufgeführt werden. Dadu…
sinkt die Zahl die Firmen, die die Kriterien nicht einhalten. Das Ergebnis
wird positiver. Sollte es trotzdem zu wenige Erfüller geben, könnte man
einige aus den beiden zusätzlichen Gruppen noch hinzunehmen, um die
50-Prozent-Quote zu erreichen.
## Ohne Gesetz vergehen Jahre, bis etwas passiert
Dem widersprechen Außen- (SPD) und Entwicklungsministerium (CSU). Aus
letzterem ist zu hören, dass im Sommer 2020 klipp und klar in Erfüller und
Nicht-Erfüller unterschieden werde. Dieses Ergebnis bilde dann die Basis
für die Entscheidung, ob das Gesetz nötig sei. Freilich, so wird
eingeschränkt, gebe es eine „Nachmeldefrist“ bis Jahresende 2020 für Firm…
aus den anderen beiden Gruppen, die die Kriterien verspätet doch noch
einhielten. Das spiele für das Ergebnis aber keine Rolle.
Diese Unklarheit könnte zu weiteren Debatten führen. Nicht auszuschließen
ist, dass der jetzt befriedete Konflikt zwischen den Ministerien anhand der
Frage wieder aufbricht, wieviele Firmen die Überprüfung wirklich geschafft
haben. Wobei 2021 die nächste planmäßige Bundestagswahl stattfinden soll.
In den Monaten vorher und nachher liegt die Gesetzgebung weitgehend brach.
Deshalb prognostiziert Kekeritz: „Selbst wenn sich die Unternehmen
mehrheitlich nicht an den Nationalen Aktionsplan halten, wird es in dieser
Legislaturperiode wohl kein Gesetz mehr geben, um die Firmen zu
verpflichten. Union und SPD verstoßen damit gegen den Koalitionsvertrag.“
[3][Markus Löning (FDP)], früher Beauftragter für Menschenrechte im
Auswärtigen Amt, sagt: „Die Regierung sollte jetzt ein Gesetz machen. Sonst
gehen wieder Jahre ins Land, in denen nichts passiert.“
12 Jul 2019
## LINKS
[1] /Aktionsplan-fuer-Menschenrechte/!5584600
[2] /Reaktionen-Wertschoepfungskettengesetz/!5569146
[3] /WWF-und-Menschenrechtsverletzungen/!5592247
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Menschenrechte
Zulieferer
Arbeitsbedingungen
Menschenrechte
nachhaltige Kleidung
Primark
Steuerbetrug
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