# taz.de -- Mit HIV zur Polizei: Infektion ist kein Ablehnungsgrund | |
> Darf ein HIV-Infizierter als Polizist in Niedersachsen arbeiten? Ja, hat | |
> das Verwaltungsgericht Hannover entschieden. | |
Bild: Polizeiakademie verhält sich „archaisch“: Anwärter bei einem Festak… | |
Hannover taz | Die niedersächsische Polizeiakademie muss einen heute | |
29-jährigen Bewerber, der sich mit HIV infiziert hat, zum Bewerbungsprozess | |
zulassen. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag | |
entschieden. Auch wenn sich der Pressesprecher des Gerichts, Sven-Marcus | |
Süllow, am Donnerstag bemühte zu betonen, dass hier nur ein Einzelfall | |
verhandelt wurde, entfaltet das Urteil zumindest symbolisch darüber hinaus | |
Wirkung. | |
„Wir wissen seit 1984 von HIV und das ist der erste Fall dieser Art, der | |
vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde“, sagte Matthias Stoll von der | |
Aidshilfe Niedersachsen. | |
Ein Mensch fehlte im Verwaltungsgericht Hannover: Der Mann, über dessen | |
Klage das Gericht an diesem Tag verhandelte, ließ sich durch seinen Anwalt | |
Jacob Hösl vertreten. „Mein Mandant kommt heute nicht aufgrund des zu | |
erwartenden Medienrummels“, sagte Hösl zu Beginn der Verhandlung. | |
Im Oktober 2016 hatte sich sein Mandant bei der Polizeiakademie | |
Niedersachsen beworben. Er wollte Polizeikommissar-Anwärter werden. Die | |
Akademie schloss ihn vom Bewerbungsprozess aus, nachdem er offengelegt | |
hatte, sich mit HIV infiziert zu haben. Auch ein Widerspruch blieb | |
erfolglos: Die Akademie lehnte ihn in einem zweiten Bescheid Ende Februar | |
2017 als Bewerber ab. Aufgrund seiner Erkrankung sei er „dienstuntauglich“. | |
Am 7. März reichte er Klage beim Verwaltungsgericht Hannover ein. | |
## Bund und Länder uneins | |
Tatsächlich sind sich Bund und Länder beim Umgang mit HIV-infizierten | |
Menschen uneinig. Das Bundesgesundheitsministerium wirbt in einer Broschüre | |
für die Entstigmatisierung von HIV. Das Bundesverteidigungsministerium hat | |
Anfang 2017 beschlossen, HIV-infizierte Menschen nicht mehr vom Dienst bei | |
der Bundeswehr auszuschließen. Sie können, sofern sie wirksam therapiert | |
sind und einen guten Gesundheitszustand haben, Berufssoldaten werden. | |
Bei den Landespolizeien, mit Ausnahme von Berlin und der Bundespolizei, | |
werden HIV-infizierte Bewerber hingegen ausgeschlossen, sagte Anwalt Hösl | |
im Gericht. Das Verhalten der Polizei sei „archaisch“, erklärte er. „Es | |
gibt weltweit nicht einen dokumentierten Fall, in dem ein Polizist einen | |
anderen Menschen im Dienst angesteckt hat.“ | |
Warum man HIV-infizierte Bewerber ablehne, versuchte Oberregierungsrätin | |
Susanne Petersen, die die Polizeiakademie vor Gericht vertrat, so zu | |
erklären: „Der Polizeiberuf ist gefährlich, man blutet.“ Dass der Kläger | |
aufgrund einer medikamentösen Therapie so geringe Virenblutwerte hat, dass | |
das HIV-Virus kaum noch nachzuweisen ist, beruhigte die Vertreterin der | |
Polizei nicht. Der Mann könne die Tabletten ja immer noch aufhören zu | |
nehmen, sagte Petersen. Auch sei unklar, ob er aufgrund seiner | |
HIV-Erkrankung bis zum regulären Pensionseintrittsalter als Polizist | |
arbeiten könne. | |
Sie widersprach damit einem Gutachten, das das Verwaltungsgericht in | |
Auftrag gegeben hatte. Der Gutachter des Gerichts, ein Experte für | |
Immunologie an der Medizinischen Hochschule Hannover, hatte mitgeteilt, | |
dass der Kläger dienstfähig sei, von ihm keine Infektionsgefahr ausgehe und | |
er keine kürzere Lebenserwartung habe. | |
Das Gutachten überzeugte auch das Gericht, das nach nur 15 Minuten | |
Besprechung das Urteil verkündete. Die Polizei muss den jungen Mann zum | |
Bewerbungsverfahren zulassen, sagte Richter Jens Schade und betonte, dass | |
es sich hier um eine Einzelfallentscheidung handele. Einen Anspruch auf | |
Schadensersatz hat der 29-Jährige nicht, weil er die für die entsprechenden | |
Anträge geltenden Fristen nicht eingehalten habe. | |
Anwalt Hösl war zufrieden, sein Mandant wolle weiterhin Polizist werden. | |
„Es ist sein Traumberuf“, sagte Hösl. „Er ist Idealist und wäre ein sup… | |
Polizist geworden.“ Ob und wann es dazu kommen wird, ist auch nach dem | |
Urteil unklar. Zum einen müsste der Bewerber weitere Tests und ein | |
Auswahlgespräch bei der Akademie erfolgreich durchlaufen und zum anderen | |
ist das Urteil nicht rechtskräftig und die Polizeiakademie hat bereits | |
angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. „Wir gehen von einem weiteren | |
Verfahren aus“, sagte Petersen nach der Urteilsverkündung. | |
18 Jul 2019 | |
## AUTOREN | |
Nadine Wolter | |
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