# taz.de -- Telefonnummern im Onlinehandel: Chatbot statt Warteschleife | |
> Händler müssen im Netz keine Telefonnummer für den Kundenkontakt angeben. | |
> Aber: Mit seinem Urteil stellt das europäische Gericht andere | |
> Anforderungen. | |
Bild: Auch wenn es mal nicht klappt: Telefonnummern soll es im Onlinehandel tro… | |
Der neue Drucker ist so gut wie bestellt, da wäre nur noch eine kleine | |
Frage an den Händler, und dann das: Es gibt keine Telefonnummer, um das | |
Anliegen kurz zu klären. Nur ein Kontaktformular und ein Angebot zum Chat. | |
Darf der das? Ja, hat am Mittwoch [1][der Europäische Gerichtshof (EuGH) | |
entschieden.] | |
Demnach muss ein Händler zwar ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über | |
das potenzielle Kund:innen mit ihm „schnell in Kontakt treten und effizient | |
kommunizieren“ können. Doch das könnte genauso gut ein Chat, ein | |
Kontaktformular oder ein Rückrufservice sein statt einer Telefonnummer. | |
Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), und zwar | |
gegen Amazon. Der Verband argumentierte: Händler seien dazu verpflichtet, | |
vor Vertragsabschluss über die Kontaktmöglichkeiten zu informieren. Dazu | |
gehöre nach deutschem Recht eine Telefonnummer, „gegebenenfalls“ auch eine | |
Faxnummer und E-Mail-Adresse. | |
Eine Telefonnummer sei aber bei Amazon nur nach mehreren Klicks auf diverse | |
Unterseiten zu finden. Das reicht doch nicht, fand der Verband und ging vor | |
Gericht. | |
## Die Kläger sprechen dennoch von einem Erfolg | |
Der Bundesgerichtshof (BGH) legte den Fall dem EuGH vor – und die | |
Richter:innen gaben nun dem Onlinehändler recht. Ein Unternehmen müsse für | |
die Kundenkommunikation nicht extra eine Kontaktmöglichkeit per Telefon, | |
Fax oder E-Mail einrichten. Die EU-Richtlinie über die Rechte der | |
Verbraucher stehe einer entsprechenden nationalen Regelung in Deutschland | |
entgegen. | |
Den Richter:innen ging es dabei um eine Abwägung: Verbraucherschutz auf der | |
einen Seite, Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auf der anderen. Eine | |
Verpflichtung zum Einrichten eines speziellen Kontaktweges sei | |
„unverhältnismäßig“. Der Fall ist damit noch nicht abschließend | |
entschieden: Er geht nun zurück zum BGH, der dann prüfen muss, ob Amazon | |
die Vorgaben des EuGH einhält. | |
„Der Griff zum Telefon ist eine sehr einfache, direkte Möglichkeit“, | |
begründet Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv, warum der Verband eine | |
Telefonnummer grundsätzlich wichtig findet. Auch wenn das Gericht der | |
Argumentation der Verbraucherschützer nicht gefolgt ist – Dünkel bewertet | |
es als Erfolg, dass die Richter:innen einen schnellen und effizienten | |
Kommunikationsweg fordern. Das seien Vorgaben, auf die man sich | |
gegebenenfalls in anderen Fällen berufen könne. | |
Wolfgang Wentzel vom Bundesverband Onlinehandel rechnet trotzdem nicht | |
damit, dass nun reihenweise Anbieter die Telefonnummer von ihren Seiten | |
löschen. | |
Denn auch wenn der EuGH eine spezielle Nummer zum Kundenkontakt nicht für | |
notwendig hält – im Impressum und in der Widerrufsbelehrung müssten | |
weiterhin Telefonnummern angegeben werden. „Und wenn das Impressum | |
ordentlich ist, ist das ja für Kunden auch ein Qualitätskriterium.“ | |
10 Jul 2019 | |
## LINKS | |
[1] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=216039&a… | |
## AUTOREN | |
Svenja Bergt | |
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