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# taz.de -- Tempelhofer Feld: Cabuwazi soll Zelte abbrechen
> Der Kinderzirkus auf dem Tempelhofer Feld verstößt nach Ansicht der
> Senatsumweltverwaltung gegen das Bebauungsverbot.
Bild: Das Cabuwazi-Zelt am Rand des Tempelhofer Feldes
Der Kinder- und Jugendzirkus Cabuwazi wird seine Zelte auf dem Tempelhofer
Feld abbrechen müssen – sagt die Senatsumweltverwaltung. Man habe „intensiv
geprüft, ob die auf drei Jahre befristete Ausnahmeregelung für den jetzigen
Standort verlängert werden kann“, teilte Sprecherin Dorothee Winden der taz
am Dienstag mit. „Dies ist nach dem Tempelhofer-Feld-Gesetz aber
ausgeschlossen.“ Es würden nun Gespräche mit dem Zirkus sowie den
Senatsverwaltungen für Gesundheit und für Stadtentwicklung geführt, um zu
klären, ob Alternativstandorte im Umfeld in Frage kämen.
Die Cabuwazi-Geschäftsführung reagierte erstaunt. Bislang habe es andere
Signale gegeben. Der „Chaotisch Bunte Wanderzirkus“ bietet seit 25 Jahren
Kinder- und Jugendarbeit an mittlerweile fünf Standorten in Berlin an. Das
Zelt auf dem Tempelhofer Feld unweit des Columbiadamms entstand 2016
zusammen mit den „Tempohomes“ für Geflüchtete und wurde von dessen
BewohnerInnen, aber auch von Kindern aus der Umgebung genutzt.
Das Problem: Auf dem Gelände darf aufgrund des per Volksentscheid
verabschiedeten Tempelhofer-Feld-Gesetzes nichts gebaut werden. Für die
Errichtung der Tempohomes wurde das Gesetz geändert, aber nur für einen
dreijährigen Zeitraum, der Ende 2019 endet. Die Geflüchteten wurden gerade
ausquartiert, die Container werden abgebaut. In diesem Zusammenhang tauchte
die Frage auf, ob auch der Cabuwazi weichen muss.
Eigentlich gebe es niemanden, der etwas gegen den Standort habe, meint
Cabuwazi-Geschäftsführer Karl Köckenberger: „Alle sagen uns: Ihr sollt
bleiben, wo ihr seid – euer Angebot passt perfekt zum Tempelhofer Feld.“
Eine Vertreterin der Initiative „100 Prozent Tempelhofer Feld“ hatte
allerdings gegenüber dem Tagesspiegel die Sorge geäußert, dauerhaft
genehmigte Zelte könnten zum Einfallstor für eine Randbebauung werden. Sie
schlug vor, der Cabuwazi könne auf das betonierte Vorfeld ziehen, wo das
Gesetz nicht gilt.
Keine gute Idee, findet Köckenberger: „Das wäre ein Riesenaufwand. Der
Schwingboden müsste neu aufgebaut werden, wir müssten Ton- und Lichttechnik
neu installieren. Wir sind ja nicht Krösus, sondern eine gemeinnützige
Einrichtung.“ Dass das Gesetz dem Standort einen Strich durch die Rechnung
macht, sieht der Geschäftsführer aber auch gar nicht: „Wir arbeiten mit
Fliegenden Bauten, die sind nach dem Gesetz möglich.“ Darunter versteht man
mobile Gebäude, die komplett ab- und wieder aufbaubar sind.
Dagegen heißt es aus der Umweltverwaltung: „Eine Genehmigung als ‚Fliegende
Bauten‘ kommt nicht in Frage.“ Möglicherweise bezieht man sich auf einen
Passus der Berliner Bauordnung, demzufolge bei Fliegenden Bauten, die
länger als sechs Monate an einem Ort stehen, von einer „baulichen Anlage
auszugehen“ ist. Unterstützung kommt aus der Politik: Die SPD-Abgeordneten
Melanie Kühnemann-Grunow und Nicola Böcker-Giannini schrieben, der Zirkus
leiste „einen einzigartigen Beitrag zu gelungener Integration“ und müsse
„an dieser Stelle“ erhalten bleiben.
2 Jul 2019
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Tempelhofer Feld
Schwerpunkt Volksentscheid Tempelhofer Feld
Zirkus
Schwerpunkt Volksentscheid Tempelhofer Feld
Elke Breitenbach
Tempelhofer Feld
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