| # taz.de -- Richterbeschluss für Abschiebungen: Geisel strickt sich sein Recht | |
| > Das Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Der | |
| > Innensenator findet Abschiebungen aus Wohnungen und Heimen trotzdem | |
| > richtig. | |
| Bild: Wenn Flüchtlinge aus Wohnungen geholt werden, braucht es einen richterli… | |
| Selten hat ein Senator in letzter Zeit so scharf gegen eine Kollegin | |
| polemisiert und sich dabei so weit aus dem Fenster gelehnt wie Innensenator | |
| Andreas Geisel (SPD) diese Woche. Im Streit um die Frage, ob die Polizei | |
| bei Abschiebungen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss braucht, warf | |
| er Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) am Montag „Eskalation“ | |
| vor und behauptete, sie würde sich einer „politischen Lösung“ widersetzen. | |
| Zugleich offenbarte er ein merkwürdiges Rechtsverständnis, indem er | |
| behauptete, es gehe hier um „zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen“. Und | |
| setzte noch eins drauf: „Wir setzen geltendes Recht in Berlin weiterhin | |
| um.“ | |
| Genau dies ist seit Jahren nicht der Fall – sagt der Flüchtlingsrat, sagen | |
| diverse Juristen, sagen das Berliner Kammergericht und das | |
| Oberverwaltungsgericht. Geltendes Recht in Deutschland ist das Grundgesetz, | |
| das die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert (Art. 13) und | |
| Durchsuchungen nur mit richterlichem Beschluss erlaubt. Und jetzt Achtung: | |
| Das GG gilt sogar für Flüchtlinge! Jedenfalls noch. | |
| Dennoch dringt die Polizei in Berlin (und andernorts) seit Jahr und Tag | |
| ohne Durchsuchungsbeschluss in Wohnungen und Heime ein, um Menschen | |
| herauszuholen, die abgeschoben werden sollen. Denn die Innenverwaltung ist | |
| der Auffassung, man durchsuche die Wohnungen und Zimmer ja nicht, sondern | |
| betrete sie nur. Das ist zwar juristisch nicht haltbar, haben die erwähnten | |
| Gerichte festgestellt – aber Geisel beharrt, er habe eben eine „andere | |
| Rechtsauffassung“. | |
| Diesem Agieren im de facto rechtsfreien Raum hat Breitenbach einen Riegel | |
| vorgeschoben, als sie Heimleiter vorige Woche anwies, die Polizei nur noch | |
| mit Durchsuchungsbeschluss hereinzulassen. Dass Geisel tobt, ist zwar aus | |
| seiner Sicht verständlich: Schließlich werden Abschiebungen nicht | |
| einfacher, wenn man jedes Mal einen Richterbeschluss braucht. Aber so ist | |
| das eben in einem Rechtsstaat. Auch wenn viele von ihm und seiner | |
| Durchsetzung nur reden, wenn es darum geht, zügiger und mehr abzuschieben. | |
| Sie alle – inklusive Geisel – haben gehofft, dass sich der Streit in ihrem | |
| Sinne durch das „Hau-ab-Gesetz“ erledigt hat, das Bundesinnenminister Horst | |
| Seehofer (CSU) am gestrigen Freitag durch den Bundestag gedrückt hat. Ob | |
| dem so ist, wird aber erst die Zukunft erweisen: Denn einerseits steht in | |
| diesem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ explizit, dass ein Richterbeschluss | |
| notwendig ist, um Flüchtlinge aus ihren Wohnungen abzuschieben. | |
| Andererseits soll dies nicht gelten, wenn „Gefahr im Verzug“ ist. Was das | |
| genau heißt, werden wohl die Gerichte klären müssen. | |
| Und man darf wetten: Wenn die Richter wieder nicht im Sinne Geisels | |
| entscheiden, handelt er eben nach seiner eigenen „Rechtsauffassung“. | |
| 9 Jun 2019 | |
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