# taz.de -- Richterbeschluss für Abschiebungen: Geisel strickt sich sein Recht | |
> Das Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. Der | |
> Innensenator findet Abschiebungen aus Wohnungen und Heimen trotzdem | |
> richtig. | |
Bild: Wenn Flüchtlinge aus Wohnungen geholt werden, braucht es einen richterli… | |
Selten hat ein Senator in letzter Zeit so scharf gegen eine Kollegin | |
polemisiert und sich dabei so weit aus dem Fenster gelehnt wie Innensenator | |
Andreas Geisel (SPD) diese Woche. Im Streit um die Frage, ob die Polizei | |
bei Abschiebungen einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss braucht, warf | |
er Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linke) am Montag „Eskalation“ | |
vor und behauptete, sie würde sich einer „politischen Lösung“ widersetzen. | |
Zugleich offenbarte er ein merkwürdiges Rechtsverständnis, indem er | |
behauptete, es gehe hier um „zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen“. Und | |
setzte noch eins drauf: „Wir setzen geltendes Recht in Berlin weiterhin | |
um.“ | |
Genau dies ist seit Jahren nicht der Fall – sagt der Flüchtlingsrat, sagen | |
diverse Juristen, sagen das Berliner Kammergericht und das | |
Oberverwaltungsgericht. Geltendes Recht in Deutschland ist das Grundgesetz, | |
das die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert (Art. 13) und | |
Durchsuchungen nur mit richterlichem Beschluss erlaubt. Und jetzt Achtung: | |
Das GG gilt sogar für Flüchtlinge! Jedenfalls noch. | |
Dennoch dringt die Polizei in Berlin (und andernorts) seit Jahr und Tag | |
ohne Durchsuchungsbeschluss in Wohnungen und Heime ein, um Menschen | |
herauszuholen, die abgeschoben werden sollen. Denn die Innenverwaltung ist | |
der Auffassung, man durchsuche die Wohnungen und Zimmer ja nicht, sondern | |
betrete sie nur. Das ist zwar juristisch nicht haltbar, haben die erwähnten | |
Gerichte festgestellt – aber Geisel beharrt, er habe eben eine „andere | |
Rechtsauffassung“. | |
Diesem Agieren im de facto rechtsfreien Raum hat Breitenbach einen Riegel | |
vorgeschoben, als sie Heimleiter vorige Woche anwies, die Polizei nur noch | |
mit Durchsuchungsbeschluss hereinzulassen. Dass Geisel tobt, ist zwar aus | |
seiner Sicht verständlich: Schließlich werden Abschiebungen nicht | |
einfacher, wenn man jedes Mal einen Richterbeschluss braucht. Aber so ist | |
das eben in einem Rechtsstaat. Auch wenn viele von ihm und seiner | |
Durchsetzung nur reden, wenn es darum geht, zügiger und mehr abzuschieben. | |
Sie alle – inklusive Geisel – haben gehofft, dass sich der Streit in ihrem | |
Sinne durch das „Hau-ab-Gesetz“ erledigt hat, das Bundesinnenminister Horst | |
Seehofer (CSU) am gestrigen Freitag durch den Bundestag gedrückt hat. Ob | |
dem so ist, wird aber erst die Zukunft erweisen: Denn einerseits steht in | |
diesem „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ explizit, dass ein Richterbeschluss | |
notwendig ist, um Flüchtlinge aus ihren Wohnungen abzuschieben. | |
Andererseits soll dies nicht gelten, wenn „Gefahr im Verzug“ ist. Was das | |
genau heißt, werden wohl die Gerichte klären müssen. | |
Und man darf wetten: Wenn die Richter wieder nicht im Sinne Geisels | |
entscheiden, handelt er eben nach seiner eigenen „Rechtsauffassung“. | |
9 Jun 2019 | |
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