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# taz.de -- Gesetz gegen Diskriminierung: Empowerment für SchülerInnen
> Das Landesantidiskriminierungsgesetz, das der Senat am Dienstag
> beschlossen hat, könnte auch im Schulalltag etwas verändern. Ein
> Wochenkommentar.
Bild: Das neue Gesetz gilt auch an Schulen
Alle Menschen sind gleich. Das sagt unser Grundgesetz, und falls das jemand
vergisst, kann man ihn ganz konkret mit den Paragrafen des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dran erinnern. Allerdings: Dieses Gesetz
soll vor Benachteiligung im Job schützen oder bei der Wohnungssuche. Eine
wesentliche Gruppe war bisher immer außen vor: SchülerInnen an öffentlichen
Schulen. Denn wenn Behörden oder öffentliche Institutionen diskriminierend
handeln, greift das AGG nicht.
Das Landesantidiskriminierungsgesetz, das der rot-rot-grüne Senat am
Dienstag beschlossen hat und das nun noch das Abgeordnetenhaus passieren
muss, will diese veritable Gesetzeslücke schließen. Natürlich nicht nur mit
Blick auf den Tatort Schule, aber eben auch.
Das ist richtig, weil notwendig: Hinter dem Schultor hören Beleidigungen,
Übergriffe oder auch körperliche Angriffe ja nicht einfach auf. Warum
sollten sie auch? Jugendliche geben antisemitische, homophobe oder
frauenfeindliche Stereotype, die sie zu Hause oder wo auch immer lernen,
schließlich nicht an der Klassenzimmertür ab.
Vor allem aber, das hatte eine Anfrage der Grünen an die Bildungsverwaltung
Ende 2018 gezeigt: In ungefähr einem Drittel der (gemeldeten)
Diskriminierungsvorfälle an Berliner Schulen waren LehrerInnen die
TäterInnen. Auch LehrerInnen sind Teil der Gesellschaft da draußen vor dem
Schultor, mitunter eben auch des weniger angenehmen Teils.
LehrerInnen sind aber nun mal, ganz ähnlich ArbeitgeberInnen, auch in einer
absoluten Machtposition. Wer sich den Abischnitt nicht ruinieren will, weil
wiederum der Numerus clausus an der Wunschuni drückt, hält eher mal die
Klappe.
Womit wir bei der Frage wären: Wie wirksam wird dieses neue Gesetz mit
Blick auf die Schulen sein? Gehe ich als diskriminierte SchülerIn auf
Konfrontationskurs und streite – womöglich langwierig und mit der Gefahr zu
scheitern – um Schadenersatz vor einem Gericht? Nichts sagen und weiter
machen ist da vielleicht nicht die prinzipiell richtige, aber eine
verständliche Entscheidung.
Und doch kann das Gesetz hilfreich sein, und zwar auf einer emotionalen
Ebene. Ganz einfach, weil es sich mit einklagbaren Paragrafen im Rücken
einfach selbstbewusster für die eigenen Rechte streitet. Statt
Ungerechtigkeiten totzuschweigen, könnte also häufiger als bisher hinterm
Schultor über diese Dinge gestritten werden – es muss ja nicht gleich vor
Gericht gehen.
Und wenn diese Tatsache wiederum zu einer wachsenden Sensibilisierung an
den Schulen und einem Gefühl des Empowerments auf Seiten der Opfer führt:
Dann wäre durch das neue Gesetz schon eine ganze Menge gewonnen.
8 Jun 2019
## AUTOREN
Anna Klöpper
## TAGS
Diskriminierung
Bildungspolitik
Empowerment
AGG
Bildungspolitik
Diskriminierung
Schule
Schwerpunkt Rassismus
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