# taz.de -- RWE fordert Strafgeld: Aktivist soll 50.000 Euro zahlen | |
> Die Proteste der Initiative im Rheinland haben noch nicht begonnen – da | |
> fordert der Energiekonzern bereits einen hohen Betrag von einem | |
> Kohlegegner. | |
Bild: Einschüchterungsversuchen ausgesetzt: Klimaschützer bereiten sich auf A… | |
Berlin taz | Eine Woche vor den [1][geplanten Protesten des Bündnisses Ende | |
Gelände im Rheinischen Braunkohlerevier] erhöht RWE den Druck auf die | |
AktivistInnen. Eine Anwaltskanzlei forderte Bündnis-Sprecher Daniel | |
Hofinger im Namen des Konzerns schriftlich auf, innerhalb von zwei Wochen | |
50.000 Euro zu zahlen. Begründung: Er habe gegen eine | |
Unterlassungserklärung verstoßen. „Ich habe keine 50.000 Euro“, sagte | |
Hofinger der taz. „RWE wird keinen Cent von mir sehen.“ | |
Ende Gelände fordert den sofortigen Kohleausstieg und organisiert etwa | |
Blockaden von Gleisen und Tagebauen. Die Unterlassungserklärung hatte | |
Hofinger im Sommer 2018 unterschrieben. Damit verpflichtete er sich, den | |
Betrieb des Tagebaus und des Kraftwerks von RWE nicht zu stören und das | |
Betriebsgelände nicht zu betreten. Die Anwälte des Konzerns argumentieren | |
nun, dass Hofinger durch seine Tweets und öffentlichen Äußerungen andere zu | |
Störungen angestiftet habe. | |
Hofinger hatte die Erklärung unterschrieben, nachdem sie ihm mehrfach | |
zugeschickt worden war. „Ich will mich nicht vor Zivilgerichten mit RWE | |
rumschlagen“, sagt er. „Ich dachte, ich kann auch auf anderem Wege das | |
Klima schützen.“ Laut RWE haben 700 AktivistInnen Unterlassungserklärungen | |
erhalten, mindestens 300 hätten sie auch unterschrieben, Ende Gelände weiß | |
von 30 UnterschreiberInnen. | |
Dass eine so hohe Vertragsstrafe fällig wird, ist ungewöhnlich. Ende | |
Gelände ist nur ein Fall bekannt, in dem ein Aktivist im niedrigen | |
vierstelligen Bereich zahlen musste. Er hatte persönlich Betriebsgelände | |
betreten. RWE spricht von drei Fällen, bei denen „wir auf Grundlage eines | |
Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung rechtlich aktiv geworden sind“. | |
## Ist Anstiftung Teil der Unterlassungserklärung? | |
Aus dem Brief an Hofinger, der der taz vorliegt, ist nicht ersichtlich, | |
welcher Tweet genau beanstandet wird. Zitiert wird der Aktivist nur an | |
einer Stelle – von einer Veranstaltung, von der die Aachener Zeitung | |
berichtet hatte, Hofinger habe dort zu „zugespitzten Aktionsformen des | |
Zivilen Ungehorsams“ aufgerufen. Es geht also um die Frage, ob schon der | |
Aufruf zu Aktionen wie Ende Gelände gegen die Unterlassungserklärung | |
verstößt. Doch die Anstiftung anderer ist gar nicht Teil der | |
unterschriebenen Unterlassungserklärung. „Das geht gegen die | |
Meinungsfreiheit“, so Hofinger. „Mir wird vorgeworfen, dass ich mich | |
öffentlich geäußert habe.“ | |
Thorsten Deppner, Hofingers Anwalt, glaubt nicht, dass das Unternehmen | |
seinem Mandanten Anstiftung nachweisen kann. Dafür müsste es belegen, dass | |
Hofinger einen bestimmten Menschen zur Störung des Betriebs überzeugt habe. | |
„Das ist eine Strategie der Einschüchterung“, so Deppner. | |
Dagegen verwehrt sich RWE. „Wer eine Unterlassungserklärung unterschreibt, | |
weil er zum Beispiel widerrechtlich in den Betrieb eingedrungen ist, ist | |
kein Unschuldslamm“, sagte ein Unternehmensprecher auf taz-Anfrage. | |
## Polizei schüchtert Schüler ein | |
Der Brief ist nicht der erste Einschüchterungsversuch gegenüber den | |
AktivistInnen. Ende Mai hatte RWE einer anderen Ende-Gelände-Sprecherin, | |
Katrin Henneberger, ebenfalls Hausverbot für den Tagebau erteilt und eine | |
ähnliche Unterlassungserklärung verlangt. Henneberger sagt, sie habe | |
bislang nicht unterschrieben. | |
Vergangene Woche war ein Schreiben der Aachener Polizei an Schulen in der | |
Region bekannt geworden, in dem SchülerInnen vor der Teilnahme an den | |
Blockaden gewarnt wurden. Der Brief erhielt mehrere Fehler, die die Polizei | |
korrigieren musste. Schienenblockaden, bei der sich die TeilnehmerInnen | |
nicht anketten, stellten beispielsweise „keine Straftat“ dar, teilte die | |
Pressestelle auf Anfrage bereits am Freitag mit. | |
12 Jun 2019 | |
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## AUTOREN | |
Kersten Augustin | |
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