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# taz.de -- Stasi-Mitarbeit und Beruf: Prüfungen länger als geplant
> Die Große Koalition will bis 2030 bei BewerberInnen für den öffentlichen
> Dienst überprüfen, ob sie eine Stasi-Vergangenheit haben.
Bild: Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde in Neubrandenburg
Berlin taz | Eigentlich sollte demnächst damit Schluss sein. Nur noch bis
Ende dieses Jahres ist es bisher möglich, MitarbeiterInnen im öffentlichen
Dienst auf eine mögliche Stasi-Vergangenheit zu überprüfen. Doch das neue
Stasi-Unterlagengesetz, das an diesem Mittwoch dem Bundeskabinett vorgelegt
wird, wird diese Frist aller Voraussicht nach um elf Jahre bis 2030
verlängern.
In dem Entwurf, der der taz vorliegt, heißt es: „Das allgemeine Interesse
am Zugang zu den Akten dauert an.“ Um das Vertrauen der BürgerInnen in
öffentliche Institutionen und Personen zu stärken, sei gerade im 30.
Jubiläumsjahr von Mauerfall und Wiedervereinigung Transparenz erforderlich.
Daher werde „die auslaufende Regelung zur Überprüfung bestimmter
Personengruppen, die in politisch oder gesellschaftlich herausgehobener
Position tätig sind, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für
den Staatssicherheitsdienst bis zum 31. Dezember 2030 verlängert“. Als
Alternativen zu dieser Regelung vermerkt das Dokument. „Keine.“
Die Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD), sagte
gegenüber dem Redaktions-Netzwerk Deutschland, Menschen, die wie sie selbst
jetzt 54 Jahre alt seien, könnten durchaus noch für den DDR-Geheimdienst
gearbeitet haben und sich jetzt für den öffentlichen Dienst bewerben.
Deshalb müsse man diese Personen überprüfen können. „Im Jahr 2030 wird es
derartige Fälle kaum noch geben“, sagte Budde: „Dann müsste das Thema dur…
sein.“ Im Jahr 2017 gab es laut Stasi-Unterlagenbehörde 167 Anträge auf
Überprüfung im öffentlichen Dienst und 495 Anträge auf Überprüfung von
MandatsträgerInnen.
Ebenfalls an diesem Mittwoch will die Koalition darüber beraten, die Opfer
des SED-Staates auch über das Jahr 2020 hinaus zu entschädigen.
Justizministerin Katarina Barley (SPD) sagte dazu dem Evangelischen
Pressedienst: „Die juristische Aufarbeitung des SED-Unrechts und die
Rehabilitierung der Opfer politischer Verfolgung sind noch immer nicht
abgeschlossen.“ Ihr Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Entschädigung
für Heimkinder erweitert und erleichtert wird.
## Nach wie vor Anträge auf Rehabilitierung
Mit dem Ende der Jahre 1919 oder 2020 würden nach derzeitiger Rechtslage
auch die sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze auslaufen, die eine
Rehabilitierung und Entschädigung für Opfer der SED-Willkür gewährleisten.
Der Gesetzentwurf der Justizministerin sieht vor, diese Regelungen zu
entfristen. Die Forderung kam vor allem aus den Bundesländern. In den
ostdeutschen Ländern werden nach wie vor Anträge auf Rehabilitierung
gestellt, darunter von Betroffenen, die nach heutigen Maßstäben
rechtsstaatswidrig verurteilt wurden.
Unter den Anspruchsberechtigten sind auch Menschen, die als Kinder oder
Jugendliche in Heime der DDR eingewiesen wurden. Dies war bei Jugendlichen
möglich, die als schwer erziehbar galten, oder bei Kindern, deren Eltern
als DissidentInnen verfolgt wurden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Betroffenen ihre Ansprüche künftig
leichter umsetzen können. „Dort wo es schwierig ist, die Gründe für eine
Heimeinweisung darzulegen, werden die Gerichte künftig leichter feststellen
können, dass diese als Kinder selbst politisch verfolgt wurden“, erklärte
Barley.
Für damalige Kinder, deren Eltern verfolgt wurden und die damit selbst
keinen Anspruch auf Rehabilitierung haben, soll zudem ein neuer Anspruch
auf Unterstützungsleistungen eingeführt werden. „Dieser Anspruch gilt auch
für die Opfer der SED-Diktatur, die bereits in der Vergangenheit mit dem
Versuch, rehabilitiert zu werden, gescheitert sind“, sagte Barley.
14 May 2019
## AUTOREN
Anja Maier
## TAGS
Stasi
DDR
Öffentlicher Dienst
Katarina Barley
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