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# taz.de -- Pestizide in Deutschland: Im Namen der Bienen und Käfer
> Der Ökoverband BUND legt Widerspruch gegen Pestizidzulassungen ein. Die
> zuständigen Behörden sind im Rechtsstreit.
Bild: Ein Traktor in Brandenburg spritzt Pestizide. Geht Landwirtschaft auch oh…
BERLIN taz | Landwirte sollen nur dann Insekten gefährdende Chemikalien auf
ihre Flächen spritzen dürfen, wenn sie dafür ab dem nächsten Jahr auf zehn
Prozent ihrer Flächen gar keine Pestizide ausbringen. So will es das
Umweltbundesamt (UBA), das Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD)
untersteht. Aber ist das rechtens?
Um diese Frage dreht sich der Streit um die Zulassungen, die vor Kurzem 18
Unkraut- und Insektengifte erhalten haben. Denn das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), für das
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zuständig ist, erteilte sie
Ende Februar – ohne die UBA-Auflage. Seither giften sich Schulze und
Klöckner gegenseitig an. Sprach Schulze in der taz von „einen klaren
Verstoß gegen die Regeln“, twitterte Klöckner, es liege „kein Rechtsbruch…
vor und verwies auf „Fakten“.
Am Mittwoch hat sich der Umweltverband BUND eingeschaltet und beispielhaft
Widerspruch gegen die Genehmigung von zwei Mitteln eingelegt. Die
Umweltschützer fordern das BVL auf, bis Ende April die beiden Insektizide
Fasthrin 10 EC und Alafatac 10 EC vom Markt zu nehmen. „Beide enthalten ein
Nervengift aus der Gruppe der Pyrethroide, die Insekten krampfen, bekommen
Koordinationsstörungen und sterben“, so BUND-Expertin Silvia Bender.
„Reagiert die Behörde nicht, werden wir in einem Eilverfahren vor Gericht
ziehen.“
Das BVL darf Pestizide nur mit Einwilligung des UBA zulassen. „Keinesfalls“
jedoch, so schrieb dessen Chefin Maria Krautzberger bereits Mitte März in
einem Brief an das BVL, habe die vorgesehene Übergangsfrist gestattet,
„dass das BVL eine befristete Zulassung ohne die Anwendungsbestimmung
erteilt.“
## Welche Behörde ist im Recht?
Das BVL hält dagegen. Erst vor wenigen Tagen erklärte es auf seiner
Webseite, die für 2019 geforderten Auflagen seien berücksichtigt worden.
Damit stünden die befristeten Zulassungen „im Einklang mit dem geltenden
Pflanzenschutzrecht“. Indes stellten die ab 2020 vom UBA geforderten
Auflagen einen „gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der
Landwirte“ dar und seien „rechtlich nicht umsetzbar“.
Der Widerspruch bewirkt nun, dass schnell geklärt werden muss, ob Schulzes
oder Klöckners Behörde im Recht ist. „Das BVL argumentiert, als sei keine
Landwirtschaft zu machen ohne Chemie, das sehen wir anders“, so Bender vom
BUND.
10 Apr 2019
## AUTOREN
Hanna Gersmann
## TAGS
Landwirtschaft
Schwerpunkt Pestizide
Insekten
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Julia Klöckner
Landwirtschaft
Schwerpunkt Pestizide
Insektensterben
Schwerpunkt Glyphosat
Schwerpunkt Bayer AG
Landwirtschaft
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