# taz.de -- Pestizide in Deutschland: Im Namen der Bienen und Käfer | |
> Der Ökoverband BUND legt Widerspruch gegen Pestizidzulassungen ein. Die | |
> zuständigen Behörden sind im Rechtsstreit. | |
Bild: Ein Traktor in Brandenburg spritzt Pestizide. Geht Landwirtschaft auch oh… | |
BERLIN taz | Landwirte sollen nur dann Insekten gefährdende Chemikalien auf | |
ihre Flächen spritzen dürfen, wenn sie dafür ab dem nächsten Jahr auf zehn | |
Prozent ihrer Flächen gar keine Pestizide ausbringen. So will es das | |
Umweltbundesamt (UBA), das Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) | |
untersteht. Aber ist das rechtens? | |
Um diese Frage dreht sich der Streit um die Zulassungen, die vor Kurzem 18 | |
Unkraut- und Insektengifte erhalten haben. Denn das Bundesamt für | |
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), für das | |
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zuständig ist, erteilte sie | |
Ende Februar – ohne die UBA-Auflage. Seither giften sich Schulze und | |
Klöckner gegenseitig an. Sprach Schulze in der taz von „einen klaren | |
Verstoß gegen die Regeln“, twitterte Klöckner, es liege „kein Rechtsbruch… | |
vor und verwies auf „Fakten“. | |
Am Mittwoch hat sich der Umweltverband BUND eingeschaltet und beispielhaft | |
Widerspruch gegen die Genehmigung von zwei Mitteln eingelegt. Die | |
Umweltschützer fordern das BVL auf, bis Ende April die beiden Insektizide | |
Fasthrin 10 EC und Alafatac 10 EC vom Markt zu nehmen. „Beide enthalten ein | |
Nervengift aus der Gruppe der Pyrethroide, die Insekten krampfen, bekommen | |
Koordinationsstörungen und sterben“, so BUND-Expertin Silvia Bender. | |
„Reagiert die Behörde nicht, werden wir in einem Eilverfahren vor Gericht | |
ziehen.“ | |
Das BVL darf Pestizide nur mit Einwilligung des UBA zulassen. „Keinesfalls“ | |
jedoch, so schrieb dessen Chefin Maria Krautzberger bereits Mitte März in | |
einem Brief an das BVL, habe die vorgesehene Übergangsfrist gestattet, | |
„dass das BVL eine befristete Zulassung ohne die Anwendungsbestimmung | |
erteilt.“ | |
## Welche Behörde ist im Recht? | |
Das BVL hält dagegen. Erst vor wenigen Tagen erklärte es auf seiner | |
Webseite, die für 2019 geforderten Auflagen seien berücksichtigt worden. | |
Damit stünden die befristeten Zulassungen „im Einklang mit dem geltenden | |
Pflanzenschutzrecht“. Indes stellten die ab 2020 vom UBA geforderten | |
Auflagen einen „gravierenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum der | |
Landwirte“ dar und seien „rechtlich nicht umsetzbar“. | |
Der Widerspruch bewirkt nun, dass schnell geklärt werden muss, ob Schulzes | |
oder Klöckners Behörde im Recht ist. „Das BVL argumentiert, als sei keine | |
Landwirtschaft zu machen ohne Chemie, das sehen wir anders“, so Bender vom | |
BUND. | |
10 Apr 2019 | |
## AUTOREN | |
Hanna Gersmann | |
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