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# taz.de -- Kommentar Vorgehen gegen AfD-Beamte: Gesinnung ist nicht kontrollie…
> Es bringt nichts, Beamte mit AfD-Mitgliedschaft unter Generalverdacht zu
> stellen. Mit einem „Berufsverbot“ täte man den Rechten einen Gefallen.
Bild: Man muss sie daran messen, wie sie handeln: Auch im Polizeidienst könnte…
Auch wenn es verlockend einfach erscheint: Dienstrechtliche Konsequenzen
für alle Beamten mit AfD-Mitgliedschaft sind nicht das Mittel der Wahl im
notwendigen Kampf gegen rechte Umtriebe. Dass das Innenministerium nun
[1][von einer entsprechenden Überlegung Abstand nimmt], ist deshalb
richtig.
Zum einen muss man sich fragen: Was, wenn es andersherum wäre?
Beziehungsweise war es das ja schon: Das, was in den Jahren nach 1972
praktiziert wurde, ist für Linke noch heute traumatisch, nicht zuletzt,
weil die Rehabilitierung der vom Radikalenerlass Betroffenen erst vor
wenigen Jahren begonnen wurde. Demokrat*innen, die sich zu Recht darüber
empören, genau wie über Erdoğans „Säuberungen“ des türkischen
Staatsapparats, können nicht ernsthaft Berufsverbote für AfDler fordern.
Zumal es immer noch um die Mitgliedschaft in einer Partei geht, die – Stand
jetzt – weder verboten ist noch vom Verfassungsschutz beobachtet wird,
sondern im Bundestag sitzt.
So wütend Letzteres macht: Pauschale Gesinnungskontrolle ist moralisch kaum
zu rechtfertigen. Der Idee von Berufsverboten liegt zudem der Irrtum
zugrunde, dass sich Gesinnung überhaupt kontrollieren ließe. Sympathie für
die AfD und deren rassistische und demokratiefeindliche Programmatik äußert
sich ja auch längst nicht nur durch ein Parteibuch.
Natürlich würden auch bei einem neuen, auf die AfD zugeschnittenen
Radikalenerlass weiterhin Leute in Behörden, Gerichten und Schulen sitzen,
die rechtes Gedankengut teilen (während die anderen, die mit Parteibuch,
eine nie da gewesene Klagewelle losträten und in den Verhandlungspausen
fleißig am Opfermythos häkelten oder sich gar noch stärker
radikalisierten). Das lässt sich nicht verhindern. Dass diese Leute ihr Amt
durch politische Einflussnahme missbrauchen, dagegen schon.
Umso dringender muss das Innenministerium seine Ankündigung einlösen, mehr
Augenmerk auf das „konkrete Verhalten“ der Beamten zu legen. Da gibt es ja
durchaus einiges nachzuholen: Ein Thüringer Staatsanwalt, der kein
AfD-Mitglied ist, etwa konnte jahrelang von rechter Gesinnung offenbar
deutlich eingefärbte Arbeit betreiben. Erst als kürzlich herauskam, dass er
seit 16 Monaten überaus fantasievoll versucht hatte, das „Zentrum für
Politische Schönheit“ wegen dessen Anti-Höcke-Aktion zu kriminalisieren,
[2][wurde er teilweise von seinen Aufgaben entbunden] (und die Ermittlungen
eingestellt).
„Berufsverbot“ ist übrigens ein gern genutztes Wort im AfD-Vokabular.
Politisch unliebsame Entscheidungsträger*innen kaltzustellen ist der
Rechten größter Traum. Er sollte es auch bleiben.
10 Apr 2019
## LINKS
[1] /AfD-Mitgliedschaft-von-Beamten/!5583998
[2] /Ermittlungen-gegen-Politische-Schoenheit/!5586475
## AUTOREN
Johanna Roth
## TAGS
Schwerpunkt AfD
Beamte
Rechtspopulisten
Rechtstextreme
Schwerpunkt AfD
Lesestück Recherche und Reportage
Göttingen
Zentrum für Politische Schönheit
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wird eingestellt. Der Staatsanwalt bekommt andere Aufgaben.
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