Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Zulassung für die Europawahl: Rechte dürfen alle gewählt werden
> Der Bundeswahlausschuss lässt 42 Parteien für die Europawahl zu. Darunter
> auch die drei rechtsextremen, die sich beworben haben.
Bild: Die EU-Bürger sind im Mai aufgerufen ein neues Parlament zu wählen. Deu…
Berlin taz | Als der Bundeswahlausschuss am Freitag über die Zulassung von
Parteien und politischen Vereinigungen zur Europawahl abstimmte, saßen sie
selbstbewusst in der ersten Reihe: Drei Vertreter der Partei „Die Rechte“
in T-Shirts mit dem Konterfei von Ursula Haverbeck. Die mehrfach wegen
Volksverhetzung verurteilte 89-jährige Holocaustleugnerin ist
Spitzenkandidatin der Partei für die Europawahl. Lachend kommentierten sie
immer wieder die Abstimmungen und Ergebnisse darüber, welche Parteien am
26. Mai 2019 auf den Wahllisten zum EU-Parlament stehen werden.
„Der Wahlvorschlag der SPD wird wegen Volksfeindlichkeit abgewiesen“
spotteten sie beispielsweise über die Wahlliste der Sozialdemokraten – und
provozierten damit erfolgreich einen größeren Tumult.
In öffentlicher Sitzung hatte der Bundeswahlausschuss über die Zulassung
der Listen von insgesamt 59 Parteien und politischen Vereinigungen zu
entscheiden. 54 davon reichten Listen für alle Bundesländer ein. Fünf
weitere politische Vereinigungen, auch die CSU, wollenen für einzelne
Bundesländer ins EU-Parlament einziehen. Zugelassen werden Parteien, die
0,1 Prozent der Wahlberechtigten repräsentieren und dies durch
entsprechende Unterschriften nachweisen. Parteien, die bereits im
EU-Parlament vertreten sind, müssen diesen Nachweis nicht erbringen.
Die Konflikte zwischen Parteien des rechten und des linken Spektrums zogen
sich durch die gesamte Sitzung. Bérangère Bultheel, Kandidatin der
Hamburger Sozialliberalen Demokratischen Partei rief den Männern von „Die
Rechte“ empört entgegen: „Sie nutzen die Demokratie, um dann die Demokratie
abzuschaffen!“ Sie war der Partei vor, JüdInnen und MigrantInnen aus
Deutschland vertreiben zu wollen.
Vertreter der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD)
meldeten sich ebenfalls zu Wort und forderten den Ausschuss auf, die
Wahlvorschläge der Parteien NPD, Der Dritte Weg und Die Rechte auf Grund
ihrer rechten und neonazistischen Profile abzuweisen.
## 18 Parteien raus
Bundeswahlleiter Georg Thiel wies die Aufforderung mit den Worten zurück,
dass in der Sitzung nur eine Überprüfung der formal korrekten Einreichung
der Wahlvorschläge überprüft werde – nicht die inhaltliche Linie der
einzelnen Parteien.
Bei insgesamt 15 Parteien wies der Ausschuss die Wahlvorschläge zurück –
viele von ihnen hatten nicht die geforderte Anzahl von
Unterstützungsunterschriften erreicht. Drei Parteien hatten außerdem im
Vorfeld ihre Anträge zurückgezogen, darunter auch „Die Blaue Partei“ der
ehemaligen AfD-Abgeordneten Frauke Petry.
Damit [1][bleiben 41 Parteien übrig], die in Deutschland um Mandate für das
europäische Parlament kämpfen. So viele wie nie zuvor. Denn seit einem
Urteil vom 26. Februar 2014 des Bundesverfassungsgerichts gilt die
sogenannte Drei-Prozent-Sperrklausel als Verfassungswidrig. Sie war erst im
Oktober 2013 in Kraft getreten und mit der Begründung wieder ausgesetzt
worden, dass die Hürde von drei Prozent für den Einzug von Parteien ins
Europaparlament gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der
Chancengleichheit der Parteien verstößt. Jede abgegebene Stimme der
WählerInnen müsse die gleiche Erfolgschance haben, hieß es damals bei der
Urteilsverkündung.
## Brexit sorgt für Verwirrung
Wie viele Parteien letztendlich wirklich einziehen, wird sich im Mai
zeigen. Für Deutschland werden auch zukünftig 96 Abgeordnete im
Europaparlament vertreten sein. Die Gesamtzahl der Abgeordneten wird sich
voraussichtlich von aktuell 751 auf 705 verringern, weil Großbritannien die
Europäische Union verlässt.
Der angekündigte und möglicherweise verschobene Brexit sorgte auch in den
Reihen des Bundeswahlausschuss für Verwirrung: Länger diskutierten die elf
Mitglieder über eine Kandidatin der proeuropäischen Partei Volt Deutschland
, die nur die britische Staatsangehörigkeit besitzt.
Normalerweise dürfen sich UnionsbürgerInnen auch in anderen Ländern zur
Wahl stehen. Derzeit ist jedoch unklar, ob Großbritannien am 26. Mai noch
Mitglied der EU ist oder nicht. Dementsprechend konnte der Ausschluss auch
nicht klären, ob die Kandidatin dann weiterhin wählbar sein wird – sie
wurde vorerst zugelassen und könnte nun im weiteren Verlauf ihre Zulassung
verlieren.
Zugelassen wurde auch die Liste der Partei „Die Rechte“, sowie zwei weitere
rechtsextreme Parteien: Der „Dritte Weg“ und die NPD. Nicht zugelassen
wurde die Sozialliberale Partei, sie erreichte nicht das erforderliche
Quorum. Die MLPD wird dagegen antreten.
Für die Europawahl sind rund 60,8 Millionen Deutsche und rund 3,9 Millionen
in Deutschland lebenden EU-Bürger wahlberechtigt.
15 Mar 2019
## LINKS
[1] https://www.bundeswahlleiter.de/info/presse/mitteilungen/europawahl-2019/08…
## AUTOREN
Leonie Schöler
## TAGS
Schwerpunkt Brexit
Kleinstparteien
Schwerpunkt Europawahl
Bundeswahlausschuss
EU-Parlament
Die Rechte
Schwerpunkt Europawahl
Carles Puigdemont
Europawahl
Viktor Orbán
## ARTIKEL ZUM THEMA
Europäische Parteien: Große Hoffnung auf kleine Chance
Die Partei Volt tritt in mehreren Ländern zu den EU-Wahlen an. Bei der
niederländischen Abteilung steigt die Vorfreude auf die Wahlpremiere.
Wahl zum Europaparlament: Kataloniens Separatisten treten an
Der Ex-Regierungschef Kataloniens, Carles Puigdemont, will bei der Wahl zum
EU-Parlament kandidieren. Das birgt allerdings eine Schwierigkeit.
Macrons Pläne für die EU: Versuch eines Neustarts
Frankreichs Präsident Macron überrascht mit einer neuen Initiative für
Europa. Welche Chancen haben seine Vorschläge?
Konservative zoffen sich im EU-Parlament: Rechter als die CSU erlaubt?
Ungarns Premier Orbán sorgt erneut für Ärger in der EVP-Fraktion. Wie gehen
die Konservativen drei Monate vor der EU-Wahl damit um?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.