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# taz.de -- Streit über Pestizid-Zulassung: UBA fordert Stopp von 18 Ackergift…
> „Rechtswidrige“ Zulassungen zurücknehmen: Im Pestizid-Streit stellt sich
> die oberste Umweltbehörde gegen das Verbraucherschutzamt.
Bild: Schöne heile Welt. Die gibt es aber nur ohne Pestizide
Berlin taz | Das Umweltbundesamt (UBA) stemmt sich gegen die umstrittenen
Zulassungen, die vor Kurzem 18 Unkraut- und Insektengifte erhalten haben,
darunter eins, das Glyphosat enthält. Maria Krautzberger, die Präsidentin
der obersten Umweltbehörde, hat Helmut Tschiersky, den Präsidenten des
Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), per
Brief aufgefordert, „die von Ihnen erteilten befristeten Zulassungen
zurückzunehmen“.
In welchen Mengen Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft eingesetzt
werden dürfen und wie stark sie Bienen, Käfer, die Artenvielfalt insgesamt
gefährden – das ist längst ein Politikum. Doch ein Zerwürfnis dieser Art
zwischen den zuständigen Behörden, dokumentiert auf zwei Briefseiten, ist
selten, wenn nicht einzigartig. Das Schreiben, das am Donnerstag beim BVL
einging, liegt der taz vor.
Der Streit ist auch für die Regierung brisant, weil auf der einen Seite ein
Amt betroffen ist, das SPD-Bundesumweltministerin Svenja Schulze
untersteht, auf der anderen eines, das zum Agrarressort ihrer CDU-Kollegin
Julia Klöckner gehört.
Eine Emnid-Umfrage im Auftrag des Umweltverbandes BUND hat diese Woche zwar
gezeigt, dass es für mehr Öko Unterstützung gibt: 79 Prozent der befragten
Bürger verlangten verbindliche Regeln, die Insekten besser schützen. Doch
die beiden Ministerinnen geraten immer wieder aneinander. Klöckner gehen
Schulzes Vorschläge zu strikteren Vorgaben etwa für Ackergifte oder Dünger
immer wieder zu weit – und andersherum.
Am vergangenen Freitag hatte das Bundesumweltministerium der taz bereits
erklärt, die 18 Mittel hätten „erhebliche negative Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt, insbesondere auf die Insektenwelt“. Da Umweltauflagen
missachtet worden seien, seien die Zulassungen rechtswidrig.
Das BVL hat die Mittel ohne Auflagen, jedoch nur befristet bis zum 31.
Dezember 2019 zugelassen. Das Umweltbundesamt hatte sein notwendiges
Einvernehmen wiederum daran geknüpft, dass Landwirte, die die Mittel
nutzen, spätestens ab 2020 auf einem Teil ihrer Flächen „gänzlich“ auf d…
Einsatz von Ackergiften verzichten. Händler und Landwirte bräuchten einen
„zeitlichen Vorlauf“, schreibt Krautzberger. „Keinesfalls“ habe die
vorgesehene Übergangsfrist gestattet, „dass das BVL eine befristete
Zulassung ohne die Anwendungsbestimmung erteilt“. Sein Vorgehen sei
„rechtswidrig.“
Auch „die weiteren bereits erteilten bedingten Einvernehmen“ könnten nicht
so verstanden werden, dass eine einjährige Befristung ohne Umweltauflagen
akzeptabel sei, mahnt Krautzberger. Dabei geht es um weitere 17 Mittel, die
noch im Zulassungsverfahren stecken.
Ein Sprecher des BVL erklärte, es „irritiert, dass ein Brief an Herrn
Tschiersky schon am Tag des Eingangs bei uns öffentlich ist“, wollte sich
aber nicht inhaltlich äußern. Er sagte nur, der Präsident werde Maria
Krautzberger ein Antwortschreiben schicken, aber dies nicht öffentlich tun.
Am Mittwoch waren die Zulassungen auch Thema im Agrarausschuss des
Bundestages. Die Kampagnenplattform Campact hat den Appell: „Kein
Rechtsbruch für Bienengift“ gestartet, binnen eines halben Tages
unterzeichneten ihn bereits 132.000 Personen.
14 Mar 2019
## AUTOREN
Hanna Gersmann
## TAGS
Schwerpunkt Pestizide
Umweltbundesamt
Zulassung
Dirk Messner
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