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# taz.de -- Keine Abgaben für US-Konzerne: Scholz trauert nicht um Digitalsteu…
> Der deutsche Finanzminister ist froh: Die EU beschließt wohl erstmal
> keine neuen Belastungen für Internetfirmen wie Facebook, Google & Co.
Bild: Sie spionieren uns weiter aus – und bleiben weitgehend von Steuern in d…
Eine neue europäische Steuer für Digitalkonzerne wird es vorläufig wohl
nicht geben. Das war am Montag aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) zu
hören. Dort rechnet man damit, dass der Rat der EU-Finanzminister den
deutsch-französischen Vorschlag für eine solche Abgabe am Dienstag ablehnt.
Die beiden Regierungen plädieren dafür, auf Werbeumsätze, die
Digitalkonzerne in der EU erzielen, eine zusätzliche Steuer von 3 Prozent
zu erheben, die Digital Advertising Tax (DAT). Diese soll ab 2021 greifen.
Vier Regierungen seien allerdings dagegen, hieß es im Finanzministerium –
Dänemark, Finnland, Schweden und Irland. Weil die EU in Steuerfragen
einstimmig beschließen muss, wird es also wohl nichts.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist jedoch froh, dass es nicht
klappt. Die DAT sei nur eine „Interimslösung“, hieß es am Montag im
Finanzministerium. Ihre Einführung dürfe eine globale Vereinbarung „nicht
aufs Spiel setzen“.
Scholz findet auch die vor einem Jahr veröffentlichte EU-Initiative für
eine neue Umsatzsteuer falsch, die vor allem US-Internetkonzerne wie
Google, Amazon, Airbnb oder Facebook zahlen sollen. Ebenfalls kritisch
betrachtet der Minister, dass die französische Regierung Internetumsätze
und Einnahmen aus Nutzerdaten bald national besteuern will.
## Scholz für internationale Lösung im Rahmen der OECD
Scholz steht zusätzlichen Umsatzsteuern auf digitale Dienstleistungen
grundsätzlich skeptisch gegenüber. Führte Europa sie ein, könnten die
Regierungen der USA und China auf die Idee kommen, den dortigen Umsatz mit
Produkten deutscher Konzerne ebenfalls höher zu besteuern. Dadurch könnten
die Auslandsgewinne sinken, was die Steuereinnahmen bundesdeutscher
Finanzämter schmälerte.
Stattdessen strebt der SPD-Minister eine internationale Lösung im Rahmen
der OECD an. Diese versucht, ein globales Abkommen unter anderem zur
Mindestbesteuerung von transnationalen Unternehmen zu schaffen. Dabei
bliebe es bei der bisherigen Systematik, dass Abgaben auf die Einnahmen am
Sitz und dem Ort der Produktion erhoben werden. Zusätzliche Umsatzsteuern
für ausländische Firmen spielten kaum eine Rolle.
Im Finanzministerium denkt man, dass dieser Ansatz aussichtsreicher ist. An
den internationalen Verhandlungen nehmen demzufolge über 129 Staaten teil,
auch die USA. Ein Einstimmigkeitsprinzip wie in der EU existiert dort
nicht. Das BMF verweist auf Erfolge der OECD bei der Bekämpfung der
Steuervermeidung durch international tätige Unternehmen.
So hat die EU eine Richtlinie gegen Steuervermeidung beschlossen, die die
Mitgliedstaaten nun umsetzen müssen. In dieser Logik dient der OECD-Prozess
dazu, mit äußerem Druck Fortschritte in der EU zu erreichen, die in
internen Verhandlungen nicht möglich sind.
12 Mar 2019
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
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Olaf Scholz
Digitalsteuer
Schwerpunkt Frankreich
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Internet-Maut
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