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# taz.de -- Studiengang Psychotherapie: Höherer Verdienst in der Ausbildung
> Gesundheitsminister Spahn (CDU) reformiert die Psychotherapieausbildung.
> Der Gesetzentwurf ist im Kabinett abgestimmt.
Bild: Sollen besser bezahlt werden: junge TherapeutInnen in den Ambulanzen
Berlin taz | Die Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
wird reformiert. Das sieht ein Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens
Spahn (CDU) vor, den das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat. Dadurch
wird die Ausbildung ab dem Jahr 2020 neu strukturiert.
[1][Bei der Reform geht es hauptsächlich um zwei Punkte]: Erstens sollen
PsychotherapeutInnen, die während ihrer Ausbildung verpflichtende
Therapiestunden in einer Klinik oder Institutsambulanz absolvieren,
finanziell besser gestellt werden. Damit will Spahn eine gesetzliche Lücke
schließen. Und zweitens werden PsychotherapeutInnen künftig an der Uni
ausgebildet.
So soll es laut dem Gesetzesentwurf künftig ein fünfjähriges
Hochschulstudium der Psychotherapie geben mit einem dreijährigen
Bachelor-Studium und einem anschließenden zweijährigen Masterstudium. Im
Unterschied zur derzeitigen Regelung sollen die jungen Leute bereits durch
den Studienabschluss unmittelbar nach einer staatlichen Prüfung eine
Approbation, also eine Behandlungserlaubnis als PsychotherapeutIn,
bekommen. Bisher gibt es eine Approbation erst nach einer postgradualen
therapeutischen Ausbildung. Das Gesundheitsministerium rechnet mit rund
2.500 Universitätsabschlüssen im Jahr.
## Nach der Uni die Approbation
Um nach dem Studium die Kassenzulassung als „FachpsychotherapeutIn“ zu
erlangen, müssen die PsychotherapeutInnen aber auch künftig wie bisher eine
teure mehrjährige Weiterbildung (bisher hieß das „Ausbildung“) an
entsprechenden privaten Instituten durchlaufen. Diese Weiterbildung
schließt die Arbeit an Kliniken und Tätigkeiten etwa an Institutsambulanzen
mit ein. Die künftige Weiterbildung qualifiziere „in der Arbeit mit
Patienten deutlich breiter als die heutige Ausbildung“, erklärte Dietrich
Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer.
Im Unterschied zu heute sollen die PsychotherapeutInnen während dieser
Weiterbildung aber nicht mehr wie Praktikanten behandelt, sondern als ja
bereits approbierte „Psychotherapeuten in Weiterbildung“ (PiW) „im Rahmen
eines Angestelltenverhältnisses“ entsprechend vergütet werden, heißt es im
Gesetzentwurf.
## Zwangslage wurde ausgenutzt
Mit dem neuen Namen – bisher wurden die Auszubildenden Psychotherapeuten in
Ausbildung (PiA) genannt – soll auch die Vergütung besser werden. Bislang
erhielten PiAs an den Kliniken zumeist eine praktikumsähnliche oder gar
keine Vergütung, was in der Vergangenheit für heftige Proteste gesorgt hat,
zumal die Weiterbildungskosten mit bis zu 25.000 Euro sehr hoch sind. Die
angehenden PsychotherapeutInnen sind auf die PiA-Stellen in den Kliniken
angewiesen, weil sie ohne die dort gesammelten Therapiestunden bislang gar
keine Approbation bekommen. Gerade in Städten wurde diese Zwangslage von
den Kliniken zum Teil ausgenutzt.
Um für die PsychotherapeutInnen in Weiterbildung künftig für ihre Arbeit
nicht nur an den Kliniken, sondern auch an den Institutsambulanzen ein
tarifanaloges Gehalt zu finanzieren, sei „eine finanzielle Förderung der
ambulanten Weiterbildung nötig“, erklärte die Bundesvorsitzende der
Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV), Barbara Lubisch. Die Jungen
Psychotherapeuten in der DPtV begrüßten in einer Stellungnahme den
Gesetzesentwurf, forderten für die ambulante Weiterbildung aber „ein
Finanzierungskonzept, welches unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten
durch Theoriestunden, Supervision und Selbsterfahrung eine angemessene
Vergütung der Teilnehmer*innen“ erlaube.
Über Modelle dazu, an denen sich die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen
sollen, wird derzeit diskutiert. Das Gesetz soll voraussichtlich bis zur
Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.
15 Mar 2019
## LINKS
[1] /Studiengang-Psychotherapie/!5575352
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Psychotherapie
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Psychotherapie
Gesundheitspolitik
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