# taz.de -- Eilbeschluss des Verfassungsgerichts: Testlauf für Zensus 21 geht … | |
> Bürgerrechtler wollten die nicht-anonymisierte Übermittlung aller | |
> Bürgerdaten stoppen. Damit sind sie gescheitert – zumindest vorerst. | |
Bild: Ihre Daten, bitte: Beim Zensus 21 werden unter anderem Angaben zum Famili… | |
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilbeschluss gegen | |
den Testlauf zur nächsten Volkszählung abgelehnt. Die nicht-anonymisierte | |
Übermittlung der Daten aller Bürger müsse im Hauptsacheverfahren gründlich | |
geprüft werden. | |
Die nächste Volkszählung wird 2021 stattfinden. wie schon beim Vorgänger | |
2011 beruht sie vor allem auf der Auswertung staatlicher Register. Als | |
Testlauf übermitteln deshalb Melde- und Statistikämter seit dem 14. Januar | |
die Daten aller Bürger ans Statistische Bundesamt. Es geht unter anderem um | |
Name, Anschrift, Religion, Ehe und Lebenspartnerschaft sowie (bei | |
Ausländern) um das Herkunftsland. | |
[1][Fünf Aktivisten wollten diesen Testlauf stoppen]. Mit Unterstützung des | |
„Arbeitskreis Zensus“ und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) | |
beantragten sie im Januar eine einstweilige Anordnung des | |
Bundesverfassungsgerichts. Um die Übertragungswege zu testen, hätte die | |
Übermittlung der Daten in anonymisierter Form genügt, argumentieren sie. | |
Daten über sexuelle Orientierung oder religiöses Bekenntnis beträfen den | |
Kernbereich der privaten Lebensgestaltung. Der nicht-anonymisierte | |
Probelauf sei daher unverhältnismäßig. | |
Eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Bundesverfassungsgerichts lehnte | |
jetzt aber den Antrag auf einen sofortigen Stopp des Probelaufs ab. Eine | |
Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz wäre zwar nicht offensichtlich | |
unbegründet, denn es handele sich um einen „erheblichen | |
Grundrechtseingriff“. Ob dieser gerechtfertigt ist, könne aber nicht „in | |
der für das Eilverfahren gebotenen Kürze“ geklärt werden. | |
## Kurzes Verfahren | |
Die Richter führten deshalb nur die in Eilverfahren übliche | |
„Folgenabwägung“ durch. Danach mussten die Grundrechte zurücktreten, denn | |
mit der bloßen Speicherung der Daten beim Statistischen Bundesamt sei noch | |
kein Einschüchterungseffekt verbunden. Ein Abruf der Daten durch andere | |
Behörden sei jedoch im Zensus-Vorbereitungsgesetz ausdrücklich verboten. | |
Auf der anderen Seite hielten die Richter die Auskunft des | |
Innenministeriums für plausibel, dass nur anhand von realen Namen geprüft | |
werden könne, wie das System mit komplizierten Schreibweisen und | |
Namensdopplungen zurecht komme. | |
Die fünf Aktivisten werden nun Verfassungsbeschwerde einlegen und hoffen | |
auf eine baldige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. „Immerhin | |
bleibt diese unnötige Zentraldatei aller Menschen in Deutschland zwei Jahre | |
lang gespeichert“, argumentiert der GFF-Generalsekretär Malte Spitz, einer | |
der Kläger. (Az.: 1 BvQ 4/19) | |
7 Feb 2019 | |
## LINKS | |
[1] /Verfassungsbeschwerde-fuer-Datenschutz/!5561379 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## TAGS | |
Volkszählung | |
Bundesverfassungsgericht | |
Verfassungsbeschwerde | |
Datenschutz | |
Zensus | |
Zensus | |
Volkszählung | |
Zensus | |
Volkszählung | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Erhebung von Zensusdaten: Polizist:innen verboten | |
Polizist:innen dürfen keine Zensusbefragung durchführen. In | |
Rotenburg/Wümme wollte man sich daran nicht halten, steuert nun aber um. | |
Verfassungsbeschwerde für Datenschutz: Volkszählung vor Gericht | |
Am Sonntag soll ein Testlauf für den Zensus 2021 starten. Dabei werden | |
umfangreiche Datensätze gesammelt. Aktivisten wollen den Versuch stoppen. | |
Hamburgs Klage gegen Zensus abgewiesen: Schrumpfende Städte | |
Weniger Bürger, weniger Geld: Das Verfassungsgericht hat Hamburgs Klage | |
gegen den Zensus 2011 abgewiesen – mit Folgen für über 150 Kommunen. | |
Verfassungsklage: Berlin gegen das Zensusgesetz | |
Ab heute verhandelt das Bundesverfassungsgericht Berlins Klage gegen das | |
Gesetz zur letzten Volkszählung. Das Land verlor dabei 180.000 Menschen – | |
und viel Geld. |