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# taz.de -- Urteil nach Enteignung: 1,5 Millionen Euro für Hitlerhaus
> Der Staat Österreich muss der enteigneten Besitzerin mehr zahlen, hat das
> Landesgericht entschieden – und zwar fast das Fünffache.
Bild: Der 1,5-Millionen-Kasten
Braunau dpa | Die Republik Österreich soll nach einem Urteil des
Landesgerichts Ried im Innkreis rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige
Besitzerin von [1][Hitlers Geburtshaus] zahlen. Das berichtete der Anwalt
der Klägerin am Mittwoch. Ein zweites Gutachten habe den Wert des Areals in
Braunau am Inn deutlich höher als das erste veranschlagt.
Bisher hatte der Staat der enteigneten Besitzerin 310.000 Euro für das
zweistöckige Wohnhaus samt Garagen und zahlreichen Parkplätzen gezahlt.
„Sie ist erleichtert über die nun angemessene Entschädigung“, sagte Anwalt
Gerhard Lebitsch über seine 68-jährige Mandantin. Er rechne aber damit,
dass der Fall nicht abgeschlossen sei, sondern durch alle Instanzen gehe.
Die österreichische Finanzprokuratur will das Urteil nach Angaben ihres
Präsidenten Wolfgang Peschorn nun prüfen. Es sei zu fragen, ob die neue
Entschädigungshöhe angemessen sei. Danach werde sich entscheiden, ob das
Urteil angefochten werde.
Mit der Enteignung wollte der Staat verhindern, dass das Geburtshaus des
späteren Diktators zu einer [2][Pilgerstätte für Neonazis werden könnte].
Adolf Hitler (1889-1945) hatte seine ersten Lebensmonate in einer Wohnung
des Hauses verbracht.
Hauptnutzer des Gebäudes war jahrzehntelang die Lebenshilfe mit einer
Behindertenwerkstätte. Im Streit über notwendige Sanierungen zog die
Organisation aus. Seit 2011 steht das Gebäude in der 16.000-Einwohner-Stadt
direkt an der Grenze zu Deutschland leer. Im Januar 2017 wurde die
Alpenrepublik durch Enteignung neuer Besitzer der Immobilie.
6 Feb 2019
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