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# taz.de -- Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen: Bundesregierung hat keine Eile
> In der Istanbul-Konvention verpflichtet sich die Bundesregierung dazu,
> Hilfsangebote für Frauen zu schaffen. Tatsächlich tut sich aber wenig.
Bild: Women's March in Berlin: Diese Frau demonstrierte im Januar gegen Frauenf…
Berlin taz | Mit der Ratifizierung der [1][Istanbul-Konvention] vor einem
Jahr verpflichtete sich die Bundesregierung, systematisch gegen Gewalt an
Frauen und Mädchen vorzugehen. Nun erfragte die Linke mittels einer
Bundestags-Anfrage den Stand der Umsetzung und zeigte sich alles andere als
zufrieden. „Die Regierung entzieht sich den Verpflichtungen der Konvention.
Das ist mehr als enttäuschend“, sagte Cornelia Möhring, frauenpolitische
Sprecherin der Fraktion.
Die Istanbul-Konvention ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, das 2011 in Istanbul unterzeichnet
wurde. Es schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt, schreibt die
Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen vor und will die
Situation von Frauen mit Prävention, Bildung, Hilfsangeboten und
funktionierender Strafverfolgung verbessern. Den völkerrechtliche Vertrag
unterzeichneten seitdem 46 Staaten, 33 ratifizierten ihn.
„Die Bundesregierung scheint zu glauben, dass sie unter
Menschenrechtsabkommen einfach ihre Unterschrift setzen kann und damit dem
Abkommen genüge getan wird“, sagte Möhring. Zahlreiche Verpflichtungen
seien noch nicht erfüllt, zum Beispiel die Gründung einer
Koordinierungsstelle auf Bundesebene und einer unabhängigen
Monitoring-Stelle. Die Einrichtung eines unabhängigen Forschungsinstitut
für Gewalt gegen Frauen ist ebenfalls nicht vorgesehen.
„Deutschland erfüllt bereits die Anforderungen der Istanbul-Konvention“,
lautet hingegen die Antwort der Bundesregierung. Dies trifft bisher aber
höchstens auf die Anpassung von Gesetzen zu. Aufgrund der Konvention
reformierte die Bundesregierung Ende 2016 zum Beispiel das deutsche
Sexualstrafrecht. Strukturelle Probleme ist sie dagegen noch nicht
angegangen.
## Frauenhäuser seien Ländersache
Für [2][den gravierenden Platzmangel in Frauenhäusern] zum Beispiel habe
die Regierung nach wie vor keine Lösung, so Möhring. Die Finanzierung eines
flächendeckenden Hilfesystems für Frauen sei Ländersache, entgegnet die
Bundesregierung. 2019 solle jedoch das Bundesförderprogramm „Gemeinsam
gegen Gewalt an Frauen“ starten, das Konzepte zur Schließung der Lücken
erproben solle.
„Momentan verzeichnen wir einen Rückgang an Frauenhausplätzen, obwohl der
Bedarf steigt. Mit so einer Politik setzt die Regierung Menschenleben aufs
Spiel“, sagte Möhring. Die aktuellsten Zahlen der Bundesregierung stammen
aus dem Jahr 2012. Damals fehlten rund 1.300 Frauenhausplätze.
Ebenfalls fehlen Pläne für spezielle Hilfsmaßnahmen für ältere oder
obdachlose Frauen. „Ältere Frauen haben die Möglichkeit (…) die gleichen
Angebote wahrzunehmen wie Frauen und Mädchen in jüngerem Alter“, heißt es
in der Antwort der Bundesregierung. Und: „Die Hilfsangebote der (…) Schutz-
und Beratungseinrichtungen stehen in der Regel auch wohnungs- und
obdachlosen Frauen offen.“
Auch zusätzliche, spezialisierte Hilfsdienste für digitale Gewalt sind
nicht geplant. So verwies die Regierung lediglich auf das seit 2017
laufende Projekt „Aktiv gegen digitale Gewalt“, ohne dabei auf dessen
Umfang oder eine mögliche Ausweitung einzugehen. Das Projekt fördert unter
anderem Weiterbildungen für Berater*innen im Umgang mit Cyberstalking.
19 Feb 2019
## LINKS
[1] https://rm.coe.int/1680462535
[2] /Ueberlastete-Frauenhaeuser/!5521440
## AUTOREN
Lenne Quentin
## TAGS
Europarat
Frauenrechte
Gewalt gegen Frauen
Istanbul-Konvention
Gewalt gegen Frauen
Schwerpunkt Femizide
Frauenhäuser
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