# taz.de -- NSU-Terroristin ist wieder in Sachsen: Zschäpe zurück in Chemnitz | |
> NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist von München nach Chemnitz verlegt | |
> worden. Auf eigenen Wunsch und weil die dortige JVA für sie zuständig | |
> ist. | |
Bild: Jetzt ist sie wieder in Sachsen: die verurteilte Rechtsterroristin Beate … | |
CHEMNITZ epd | Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist am Montag von München | |
in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Chemnitz verlegt worden. Der Transport | |
nach Sachsen und die Aufnahme in der dortigen Anstalt seien reibungslos | |
verlaufen, hieß es in einer Erklärung der Anstalt. | |
Anfang Dezember war bekanntgeworden, dass [1][Zschäpe eine Verlegung in das | |
Gefängnis in der sächsischen Stadt anstrebte]. Die Entscheidung zur | |
Verlegung sei nach Abstimmung zwischen den Justizministerien in Bayern und | |
Sachsen getroffen worden, erklärte die JVA Chemnitz. | |
Das Oberlandesgericht München hatte Zschäpe im Juli 2018 nach jahrelangem | |
Prozess [2][zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt] und die | |
besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach Überzeugung des Gerichts | |
bildete Zschäpe zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die | |
rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ | |
(NSU). Dem auch als „Zwickauer Terrorzelle“ bekanntgewordenen Trio werden | |
bundesweit zehn Morde in den Jahren 2000 bis 2007 an neun Menschen mit | |
Migrationshintergrund und einer Polizistin zugeschrieben. | |
Böhnhardt und Mundlos hatten sich im November 2011 in Eisenach nach einem | |
Banküberfall selbst getötet. Zschäpe wurde kurze Zeit später festgenommen | |
und saß seither in München in Untersuchungshaft. Da ihre Verurteilung noch | |
nicht rechtskräftig ist, ist sie weiterhin Untersuchungsgefangene. | |
Laut JVA Chemnitz können Gefangene in solchen Fällen mit Zustimmung des | |
zuständigen Gerichts bereits während der laufenden Revision in derjenigen | |
JVA untergebracht werden, „die zu diesem Zeitpunkt auch für den Vollzug der | |
rechtskräftig verhängten Freiheitsstrafe zuständig wäre“. Für den Vollzug | |
von Haftstrafen weiblicher Gefangener, die ihren Wohnsitz vor ihrer | |
Inhaftierung in Sachsen hatten, sei die JVA Chemnitz zuständig, hieß es | |
weiter. | |
4 Feb 2019 | |
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