| # taz.de -- G20: Urteil im Berufungsverfahren: Strafbare Embryonalhaltung | |
| > Peike S. erhält wegen Flaschenwürfen beim G20-Gipfel eine | |
| > Bewährungsstrafe. Erstinstanzlich war er zu zwei Jahren und sieben | |
| > Monaten Haft verurteilt worden. | |
| Bild: Das erste G20-Verfahren: Peike S. am 28.8.2017 im Strafjustizgebäude in … | |
| Hamburg taz | Am Dienstag hat das Hamburger Landesgericht das Urteil im | |
| Berufungsverfahren gegen den 23-jährigen Peike S. gefällt. Der Niederländer | |
| wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. | |
| Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts sorgte bundesweit für | |
| Aufsehen. S. war der Erste, der sich wegen der Auseinandersetzungen rund um | |
| den G20-Gipfel vor Gericht verantworten musste. Die Staatsanwältin forderte | |
| damals, beim Urteil einen generalpräventiven Aspekt zu bedenken. Nachahmer | |
| sollten durch ein beispielhaftes Urteil abgeschreckt werden. Der Richter | |
| verurteilte den nicht vorbestraften S. zu zwei Jahren und sieben Monaten | |
| Haft – mehr als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. | |
| S. wurde vorgeworfen, am Abend des sechsten Juli 2017 zwei leere Flaschen | |
| auf einen Polizisten geworfen und ihn an Kopf und Bein getroffen zu haben. | |
| Der Beamte erlitt nach eigenen Angaben einen kurzen Nackenschmerz. Bei | |
| seiner Festnahme soll S. die Embryonalhaltung eingenommen haben. Die | |
| Anklage lautete Widerstand, schwerer Landfriedensbruch, gefährliche | |
| Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. | |
| Ein Jahr lang saß S. deshalb in Untersuchungshaft. Im Juli 2018 wurde er | |
| überraschend unter Auflagen von der Haft verschont. Im Verfahren erzählte | |
| S., wie er seitdem versucht, sein Leben wieder aufzubauen. | |
| Die Verteidigung forderte im Berufungsverfahren einen Freispruch, | |
| ersatzweise eine Bewährungsstrafe. Die Flaschenwürfe seien S. nicht | |
| nachzuweisen, vor allem weil die Zeugenaussagen widersprüchlich seien, | |
| sagte Anwalt Alexander Kienzle. Der Staatsanwalt hingegen forderte dieselbe | |
| Strafe wie in erster Instanz: Ein Jahr und neun Monate Haft. | |
| Das Gericht erließ diese Freiheitsstrafe, setzte sie aber zur Bewährung | |
| aus. Es gebe keinen Grund an den Schilderungen der beiden | |
| Hauptbelastungszeugen der Polizei zu zweifeln, so die Richterin. Die | |
| Embryonalhaltung und das Sich-schwer-machen seien als Widerstand zu werten. | |
| Zum generalpräventiven Aspekt sagte sie, dass ,wer aus einer Menschenmenge | |
| Flaschen werfe, damit rechnen müsse, dass es Nachahmer gebe. Weil sich S. | |
| aber von seiner langen Untersuchungshaft beeindruckt gezeigt und eine | |
| positive Sozialprognose habe, habe sich die Kammer gegen eine Haftstrafe | |
| entschieden. S. nahm das Urteil ruhig entgegen, Verteidigung und | |
| Zuschauer*innen wirkten enttäuscht. Das Urteil ist noch nicht | |
| rechtskräftig, | |
| 22 Jan 2019 | |
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