# taz.de -- G20: Urteil im Berufungsverfahren: Strafbare Embryonalhaltung | |
> Peike S. erhält wegen Flaschenwürfen beim G20-Gipfel eine | |
> Bewährungsstrafe. Erstinstanzlich war er zu zwei Jahren und sieben | |
> Monaten Haft verurteilt worden. | |
Bild: Das erste G20-Verfahren: Peike S. am 28.8.2017 im Strafjustizgebäude in … | |
HAMBURG taz | Am Dienstag hat das Hamburger Landesgericht das Urteil im | |
Berufungsverfahren gegen den 23-jährigen Peike S. gefällt. Der Niederländer | |
wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. | |
Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts sorgte bundesweit für | |
Aufsehen. S. war der Erste, der sich wegen der Auseinandersetzungen rund um | |
den G20-Gipfel vor Gericht verantworten musste. Die Staatsanwältin forderte | |
damals, beim Urteil einen generalpräventiven Aspekt zu bedenken. Nachahmer | |
sollten durch ein beispielhaftes Urteil abgeschreckt werden. Der Richter | |
verurteilte den nicht vorbestraften S. zu zwei Jahren und sieben Monaten | |
Haft – mehr als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. | |
S. wurde vorgeworfen, am Abend des sechsten Juli 2017 zwei leere Flaschen | |
auf einen Polizisten geworfen und ihn an Kopf und Bein getroffen zu haben. | |
Der Beamte erlitt nach eigenen Angaben einen kurzen Nackenschmerz. Bei | |
seiner Festnahme soll S. die Embryonalhaltung eingenommen haben. Die | |
Anklage lautete Widerstand, schwerer Landfriedensbruch, gefährliche | |
Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte. | |
Ein Jahr lang saß S. deshalb in Untersuchungshaft. Im Juli 2018 wurde er | |
überraschend unter Auflagen von der Haft verschont. Im Verfahren erzählte | |
S., wie er seitdem versucht, sein Leben wieder aufzubauen. | |
Die Verteidigung forderte im Berufungsverfahren einen Freispruch, | |
ersatzweise eine Bewährungsstrafe. Die Flaschenwürfe seien S. nicht | |
nachzuweisen, vor allem weil die Zeugenaussagen widersprüchlich seien, | |
sagte Anwalt Alexander Kienzle. Der Staatsanwalt hingegen forderte dieselbe | |
Strafe wie in erster Instanz: Ein Jahr und neun Monate Haft. | |
Das Gericht erließ diese Freiheitsstrafe, setzte sie aber zur Bewährung | |
aus. Es gebe keinen Grund an den Schilderungen der beiden | |
Hauptbelastungszeugen der Polizei zu zweifeln, so die Richterin. Die | |
Embryonalhaltung und das Sich-schwer-machen seien als Widerstand zu werten. | |
Zum generalpräventiven Aspekt sagte sie, dass ,wer aus einer Menschenmenge | |
Flaschen werfe, damit rechnen müsse, dass es Nachahmer gebe. Weil sich S. | |
aber von seiner langen Untersuchungshaft beeindruckt gezeigt und eine | |
positive Sozialprognose habe, habe sich die Kammer gegen eine Haftstrafe | |
entschieden. S. nahm das Urteil ruhig entgegen, Verteidigung und | |
Zuschauer*innen wirkten enttäuscht. Das Urteil ist noch nicht | |
rechtskräftig, | |
22 Jan 2019 | |
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