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# taz.de -- G20: Urteil im Berufungsverfahren: Strafbare Embryonalhaltung
> Peike S. erhält wegen Flaschenwürfen beim G20-Gipfel eine
> Bewährungsstrafe. Erstinstanzlich war er zu zwei Jahren und sieben
> Monaten Haft verurteilt worden.
Bild: Das erste G20-Verfahren: Peike S. am 28.8.2017 im Strafjustizgebäude in …
Hamburg taz | Am Dienstag hat das Hamburger Landesgericht das Urteil im
Berufungsverfahren gegen den 23-jährigen Peike S. gefällt. Der Niederländer
wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts sorgte bundesweit für
Aufsehen. S. war der Erste, der sich wegen der Auseinandersetzungen rund um
den G20-Gipfel vor Gericht verantworten musste. Die Staatsanwältin forderte
damals, beim Urteil einen generalpräventiven Aspekt zu bedenken. Nachahmer
sollten durch ein beispielhaftes Urteil abgeschreckt werden. Der Richter
verurteilte den nicht vorbestraften S. zu zwei Jahren und sieben Monaten
Haft – mehr als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
S. wurde vorgeworfen, am Abend des sechsten Juli 2017 zwei leere Flaschen
auf einen Polizisten geworfen und ihn an Kopf und Bein getroffen zu haben.
Der Beamte erlitt nach eigenen Angaben einen kurzen Nackenschmerz. Bei
seiner Festnahme soll S. die Embryonalhaltung eingenommen haben. Die
Anklage lautete Widerstand, schwerer Landfriedensbruch, gefährliche
Körperverletzung und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
Ein Jahr lang saß S. deshalb in Untersuchungshaft. Im Juli 2018 wurde er
überraschend unter Auflagen von der Haft verschont. Im Verfahren erzählte
S., wie er seitdem versucht, sein Leben wieder aufzubauen.
Die Verteidigung forderte im Berufungsverfahren einen Freispruch,
ersatzweise eine Bewährungsstrafe. Die Flaschenwürfe seien S. nicht
nachzuweisen, vor allem weil die Zeugenaussagen widersprüchlich seien,
sagte Anwalt Alexander Kienzle. Der Staatsanwalt hingegen forderte dieselbe
Strafe wie in erster Instanz: Ein Jahr und neun Monate Haft.
Das Gericht erließ diese Freiheitsstrafe, setzte sie aber zur Bewährung
aus. Es gebe keinen Grund an den Schilderungen der beiden
Hauptbelastungszeugen der Polizei zu zweifeln, so die Richterin. Die
Embryonalhaltung und das Sich-schwer-machen seien als Widerstand zu werten.
Zum generalpräventiven Aspekt sagte sie, dass ,wer aus einer Menschenmenge
Flaschen werfe, damit rechnen müsse, dass es Nachahmer gebe. Weil sich S.
aber von seiner langen Untersuchungshaft beeindruckt gezeigt und eine
positive Sozialprognose habe, habe sich die Kammer gegen eine Haftstrafe
entschieden. S. nahm das Urteil ruhig entgegen, Verteidigung und
Zuschauer*innen wirkten enttäuscht. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig,
22 Jan 2019
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