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# taz.de -- Ankerzentren ohne Konzept: Kein Schutz für Frauen
> Grüne kritisieren, dass in Ankerzentren zu wenig für die Sicherheit
> besonders Schutzbedürftiger passiere. Gelder gibt es erst ab 2020.
Bild: Ankerzentren: Zu wenig Schutz für Frauen und sexuelle Minderheiten
Berlin taz | Die Grünen kritisieren den fehlenden Schutz von Frauen und
sexuellen Minderheiten in sogenannten Ankerzentren. Filiz Polat,
migrationspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, warf der
Bundesregierung „Konzeptlosigkeit“ vor.
In einer Antwort auf eine mündliche Frage der Abgeordneten erklärt das
SPD-geführte Familienministerium, man befinde sich derzeit in der
„Anlaufphase“ eines Gesamtprojekts zum Schutz vor geschlechtsspezifischer
Gewalt. Im Jahr 2019 würden „innovative und modellhafte Projekte“
angestoßen, ab 2020 könnten zur Verfügung stehende Gelder abgerufen werden.
Polat spricht von einer „Ablenkungstaktik“. Dass Gelder erst ab 2020
abgerufen werden könnten, bestätige die Befürchtung, „dass vulnerable
Gruppen in den Ankerzentren allein gelassen werden“.
In den Einrichtungen sollen Asylverfahren möglichst schnell ablaufen. Es
herrscht Residenzpflicht, sämtliche Entscheidungsträger sind mit
Außenstellen vor Ort. Schon im Vorfeld hatten verschiedene Organisationen
gewarnt, dass besonders Schutzbedürftige in solchen Großeinrichtungen einem
höheren Risiko von Gewalt ausgesetzt seien.
## Keine verbindlichen Mindeststandards
Mindeststandards und Maßnahmen wie die getrennte Unterbringung für Frauen,
Schutz vor sexualisierter Gewalt oder eine kindergerechte Unterbringung
seien bisher „nicht konkret und verbindlich verankert“, heißt es in einer
[1][Studie des Mediendienstes Integration] aus dem August 2018.
Der Bayerische Flüchtlingsrat berichtet, dass es teils an Mechanismen
fehle, um festzustellen, wer zu dieser Gruppe gehöre.
„Risikoschwangerschaften oder Homosexualität etwa sind ja nicht von außen
erkennbar“, sagt Jana Weidhaase vom Flüchtlingsrat. Nicht überall gebe es
separierte Unterbringung und bei Müttern fehlten oft Gelegenheiten für
Zwischenmahlzeiten oder Kühlschränke, um abgepumpte Muttermilch zu lagern.
Der [2][Zugang zu Ärzt*innen und Hebammen sei eingeschränkt].
Auszugsanträge von Betroffenen würden „ignoriert oder abgelehnt“.
Die Situation in den verschiedenen Einrichtungen sei sehr unterschiedlich,
sagt Petra Bendel vom Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für
Integration und Migration. Hinter Standards, wie sie die
EU-Aufnahmerichtlinie vorschreibe, dürfe in keinem Fall zurückgefallen
werden. Angesichts der verschiedenen Ansätze sei es „geboten, Beispiele
guter Praxis möglichst rasch herauszufiltern und zum Standard zu erheben“.
29 Jan 2019
## LINKS
[1] https://mediendienst-integration.de/fileadmin/Dateien/Expertise_Anker-Zentr…
[2] https://www.imma.de/news/news-home-detail/article/offener-brief-an-alle-ver…
## AUTOREN
Dinah Riese
## TAGS
Ankerzentren
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Schutz
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