# taz.de -- Strafbefehl gegen G20-Polizisten: Streit ums Reizspray | |
> Erstmals wird nach dem G20-Gipfel in Hamburg gegen einen Polizisten ein | |
> Strafbefehl erlassen – allerdings nicht wegen Gewalt gegen | |
> Demonstrant*innen. | |
Bild: Auf diesem Gelände ist es passiert: Die G20-Gefangenensammelstelle in Ha… | |
HAMBURG taz | Es ist bislang das erste G20-Ermittlungsverfahren gegen einen | |
Polizisten, das mit einem Strafbefehl endete: Die Hamburger | |
Staatsanwaltschaft teilte auf Anfrage der taz mit, dass sie wegen eines | |
Vorfalls im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel Strafbefehlsantrag gegen einen | |
Polizeibeamten gestellt hat. Ermittelt wurde jedoch, anders als man hätte | |
vermuten können, nicht wegen einer Tätlichkeit gegen eine*n Zivilist*in, | |
sondern weil ein anderer Polizeibeamter verletzt wurde. Der Vorwurf lautet | |
Nötigung und fahrlässige Körperverletzung im Amt. | |
„Es handelt sich um kein klassisches G20-Verfahren“, sagte | |
Oberstaatsanwältin Nana Frombach. Der Fall gründe eher auf einem | |
„Missverständnis“. Es sei um die Frage gegangen, wer in einer | |
Gefangenensammelstelle (Gesa) Waffen tragen darf und wer nicht. | |
In der Nacht vom achten auf den neunten Juli 2017 war der beschuldigte | |
Polizist aus Minden demnach in der Gesa in Harburg eingesetzt. Der | |
geschädigte Hamburger Polizist sei vor Ort gewesen, weil er einen | |
Gefangenen begleitete. Der Beamte hatte Reizspray bei sich. | |
Weil die Gesa eigentlich eine „waffenfreie Zone“ gewesen sei, so Frombach, | |
sei der beschuldigte Beamte davon ausgegangen, dass der Hamburger Polizist | |
dies nicht durfte. Das habe zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen | |
den Beamten geführt. Der beschuldigte Polizist habe dann „ungeduldig“ nach | |
dem Spray gegriffen und den Hamburger dabei am Finger verletzt. Die Folge | |
sei eine Bänderdehnung gewesen. | |
Ein dritter Polizist, der die Szene beobachtete, habe Anzeige erstattet. | |
Das erklärte ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde der taz. Daraufhin | |
habe das Dezernat Interne Ermittlungen der Hamburger Polizei den Fall | |
übernommen. | |
„Es ist ja häufig nicht so einfach, den Geschädigten zu finden, wenn ein | |
Dritter eine Tat anzeigt“, so der Sprecher. In diesem Fall habe der | |
betroffene Polizist aber ermittelt werden können und eine Aussage gemacht. | |
Die Staatsanwaltschaft übernahm den Fall schließlich und befragte insgesamt | |
acht Zeugen: sechs Polizeibeamte und zwei Justizbeamte. | |
Am Ende stellte sie einen Strafbefehlsantrag bei Gericht. Das ist ein | |
verkürztes Verfahren, das bei leichten Straftaten zur Anwendung kommen | |
kann. Wird der Strafbefehl rechtskräftig, hat er das gleiche Gewicht wie | |
ein Urteil nach einer Gerichtsverhandlung. | |
Das Gericht hat dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen und | |
Strafbefehl erlassen. Demnach soll der Polizist aus Nordrhein-Westfalen | |
eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erhalten. Wenn er sich in den nächsten | |
zwei Jahren etwas zu Schulden kommen lässt, muss er 4.000 Euro Geldstrafe | |
bezahlen. | |
Der Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke ist der Fall bekannt, wie ein | |
Beamter der taz bestätigte. Weitere Fragen zur Funktion des beschuldigten | |
Polizisten innerhalb der Polizei sowie zu Konsequenzen aus dem Vorfall | |
wollte er aber nicht beantworten. Die Behörde äußere sich grundsätzlich | |
nicht zu internen Personalangelegenheiten. | |
Bis Ende Januar kann der Polizist aus Minden gegen den Strafbefehl noch | |
Widerspruch einlegen. Zur Zeit ist die Akte laut Gerichtspressestelle beim | |
Rechtsanwalt des Beschuldigten. Legt er keinen Widerspruch ein, wird der | |
Strafbefehl rechtskräftig. Sollte er Widerspruch einlegen, käme es | |
voraussichtlich zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht. | |
22 Jan 2019 | |
## AUTOREN | |
Marthe Ruddat | |
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