| # taz.de -- BGH-Urteil zu gemeinfreien Kunstwerken: Über Fotos entscheidet das… | |
| > Karlsruhe gibt einem Mannheimer Museum im Streit mit Wikimedia recht. Das | |
| > Museum hat die Kontrolle über die Darstellung seiner Kunstwerke. | |
| Bild: Entschied für das Museum: der BGH in Karlsruhe | |
| Karlsruhe taz | Museen können verhindern, dass Fotos ihrer Kunstwerke ohne | |
| Erlaubnis bei Wikipedia genutzt werden. Dies entschied jetzt der | |
| Bundesgerichtshof (BGH) im Streit des Reiss-Engelhorn-Museums in Mannheim | |
| mit einem ehrenamtlichen Mitarbeiter von Wikipedia. Dies gelte auch für | |
| Bilder von sogenannten gemeinfreien Kunstwerken. | |
| Der Mann hatte Bilder von Kunstwerken aus dem Mannheimer Museum auf das | |
| zentrale Medienarchiv Wikimedia Commons hochgeladen. Dabei hatte er | |
| einerseits Fotos aus einem Museumskatalog eingescannt, die ein freier | |
| Fotograf im Auftrag des Museums gemacht hatte. Zum anderen hatte er bei | |
| einem Museumsbesuch im Jahr 2007 selbst Fotos angefertigt. Das Museum | |
| verlangte in beiden Konstellationen Unterlassung und hatte damit in allen | |
| Instanzen Erfolg, nun auch beim BGH. | |
| Bei den eingescannten Fotos hat der Wikipedia-Mitarbeiter die | |
| Nutzungsrechte des Museums verletzt, entschied der BGH. Zwar ging es um | |
| Kunstwerke, die älter als 70 Jahre alt waren und daher nicht mehr unter dem | |
| Schutz des Urheberrechts standen. Dies habe aber keine Auswirkungen auf das | |
| Urheberrecht des freien Fotografen, der die Kunstwerke im Auftrag des | |
| Museums abgelichtet hat. „So ein Foto ist eine geistige Leistung“, sagte | |
| der Senatsvorsitzende Thomas Koch, „der Fotograf entscheidet über Standort, | |
| Entfernung, Blickwinkel, Belichtung und Ausschnitt der Aufnahme“. Deshalb | |
| dürften solche Fotos nicht einfach aus einem Museumskatalog eingescannt | |
| werden. | |
| Auch bei den Fotos, die der Mann selbst geknipst hatte, gab der BGH dem | |
| Museum recht. Im Museum habe ein allgemeines Fotografierverbot geherrscht. | |
| Überall seien Piktogramme mit durchgestrichener Kamera angebracht worden. | |
| Das Verbot sei als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) Teil des beim | |
| Eintritt abgeschlossenen Besichtigungsvertrags gewesen. Das Verbot per AGB | |
| sei auch wirksam gewesen, da es die Besucher nicht unangemessen | |
| benachteilige. Das Museum habe ein berechtigtes Interesse, seine Kunstwerke | |
| zu schützen. | |
| Wikimedia [1][zeigte sich] über das Urteil enttäuscht. Nun müsse der | |
| Gesetzgeber dafür sorgen, dass „die geistigen Schöpfungen früherer | |
| Jahrhunderte auch im Digitalen zu Allgemeingut werden“. Dies dürfe nicht | |
| vom guten Willen jedes einzelnen Museums abhängen, hieß es auf dem Blog der | |
| Organisation. | |
| ## Fotografieren erlaubt, aber nicht kommerziell | |
| Am Rande der Urteilsverkündung erläuterte Alfried Wieczorek, der | |
| Generaldirektor des Mannheimer Museums, wie das Fotografierverbot in der | |
| Praxis angewandt wird. „Bei uns darf durchaus fotografiert werden, man muss | |
| aber vorher fragen und eine Genehmigung erhalten.“ Wer nur für das eigene | |
| Erinnerungsalbum fotografiere, bekäme diese Erlaubnis immer. Eine | |
| Veröffentlichung bei Facebook sei davon allerdings nicht umfasst. Der | |
| Veröffentlichung solcher Bilder stimme man nur zu, wenn eine kommerzielle | |
| Nutzung ausgeschlossen werde. „Das war auch der Konflikt mit Wikimedia“, so | |
| Wieczorek, „dort wollte man solche Einschränkungen nicht akzeptieren. Nur | |
| deshalb haben wir geklagt.“ | |
| Bei professionellen Aufnahmen kann die Erlaubnis des Museums allerdings | |
| teuer werden, mindestens 50 Euro pro Bild. Die Kunstwerke würden dann von | |
| Restauratoren in einen speziellen Raum gebracht, um andere Werke vor der | |
| Lichteinwirkung zu schützen. | |
| Der Konflikt ist nach Darstellung des Mannheimer Museums entstanden, als | |
| eine aus dem Museum stammende Richard-Wagner-Darstellung auf | |
| Merchandising-Gegenständen wie Tassen, Tellern und T-Shirts in den USA | |
| auftauchte. Die US-Produzenten hätten sich offensichtlich bei Wikimedia | |
| bedient. (Az.: I ZR 104/17) | |
| 20 Dec 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://blog.wikimedia.de/2018/12/20/urteil-zu-gemeinfreier-kunst-kulturerb… | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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