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# taz.de -- Fachkräfteeinwanderungsgesetz steht: Kabinett beschließt Kompromi…
> Nicht nur Höchstqualifizierte: Nach langen Verhandlungen beschließt die
> Bundesregierung, die Möglichkeiten zur Arbeitsmigration auszuweiten.
Bild: In Zukunft soll der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt mehr Menschen mögl…
Berlin epd | Die große Koalition hat das Gesetz für mehr Arbeitsmigration
nach Deutschland auf den Weg gebracht. Am Mittwoch beschloss das
Bundeskabinett den Entwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es soll
auch Ausländern mit einem Berufsabschluss erlauben, in Deutschland zu
arbeiten. Bislang ist dies auf Hochqualifizierte und Fachkräfte in Berufen
mit besonderem Bedarf an Arbeitskräften beschränkt.
Diese Beschränkung soll den Regierungsplänen zufolge entfallen. Auch die
sogenannte Vorrangprüfung, nach der deutsche oder EU-Bürger bei der
Stellenbesetzung bevorzugt werden müssen, soll nicht mehr gelten.
Ausländischen Fachkräften soll zudem erlaubt sein, ein halbes Jahr nach
Deutschland zu kommen, um hier einen Job zu suchen.
„Wir wissen, dass die deutsche Wirtschaft aus Drittstaaten Fachkräfte
benötigt“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nach dem
Kabinettsbeschluss in Berlin. Es sei höchste Zeit, dafür die rechtliche
Grundlage zu schaffen.
Umstritten bis zuletzt war eine Beschäftigungserlaubnis für abgelehnte,
aber geduldete Asylbewerber. Weil sie nicht in ihr Herkunftsland
zurückgeschickt werden können, wollte insbesondere die SPD ihnen die
Möglichkeit eröffnen, in Deutschland zu arbeiten. Die sogenannte
Beschäftigungsduldung, die dafür eingeführt werden soll und die den
Aufenthaltstitel an bestimmte Bedingungen knüpft, ist nach einem am
Dienstag gefundenen Kompromiss in der Koalition aber nicht mehr Teil des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. Sie soll in einem eigenen Gesetz geregelt
werden, das am Mittwoch ebenfalls vom Kabinett beschlossen wurde.
19 Dec 2018
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Arbeitsmigration
Bundeskabinett
Fachkräftezuwanderungsgesetz
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