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# taz.de -- taz-Adventskalender: Frohe Botschaft (21): Unverzüglich frei!
> Die Koalition will schon den nächsten 8. März zum gesetzlichen Feiertag
> machen. Doch reicht die Zeit dafür? Das Gesetz ist ja noch nicht
> verabschiedet.
Bild: Ja, er soll rot sein, der 8. März 2019
Wenn in einer politischen Debatte die Frage nach einem Zeitraum mit dem
Adjektiv „unverzüglich“ beantwortet wird, dann ist wirklich Eile geboten.
Man erinnere sich nur an das berühmte Gestammel von Günter Schabowski am 9.
November 1989. Unmittelbar danach war die Berliner Mauer Geschichte.
„Wie lange dauert die Einführung eines neuen gesetzlichen Feiertags in
Berlin?“, hat der grüne Abgeordnete Daniel Wesener die Innenverwaltung
gefragt. Hintergrund war natürlich der Plan von Rot-Rot-Grün, den 8. März –
also den Frauen(kampf)tag – zum Feiertag zu machen. Und gerne eben schon
den 8. März 2019.
Allerdings hat so ein neuer Feiertag einige Auswirkungen: Fahrpläne der BVG
müssten umgestrickt werden (der Freitag entspräche dann ja einem Sonntag),
Arbeitgeber und Ämter müssen Schicht- und Dienstpläne anpassen, Berliner
Zeitungen mit überregionaler Relevanz die Erscheinungsweise überdenken, die
meisten Geschäfte geschlossen bleiben.
Auch in seiner Antwort auf die Anfrage Weseners wählte Innen-Staatssekretär
Torsten Akmann (SPD) das Wort „unverzüglich“. Zwar war damit erst mal nur
gemeint, dass vom Abgeordnetenhaus beschlossene Gesetze ohne Verzug von
dessen Präsidenten ausgefertigt und vom Regierenden Bürgermeister verkündet
werden müssen. Aber das berührt ja den Kern der feierlichen Angelegenheit.
Denn hinter der Einführung des 8. März als Feiertag steht die
Verabschiedung einer Gesetzesänderung im Berliner Abgeordnetenhaus. Die
Zustimmung aller drei Koalitionsfraktionen ist gewiss und damit eine
parlamentarische Mehrheit, eingebracht ist die Vorlage auch schon, als
nächstes beschäftigt sich der Innenausschuss damit. Bleibt die Frage: Wann
wird das Gesetz beschlossen?
## Nächster Plenartermin: 24. Januar
„Am 24. Januar“, heißt es dazu voller Überzeugung aus der Grünenfraktion.
Das wäre der nächste Plenartermin und damit „unverzüglich“. Damit bliebe
genügend Zeit, dass das Gesetz nach den üblichen drei bis vier Wochen nach
dieser zweiten Lesung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin
rechtzeitig vor dem 8. März veröffentlicht werden kann. Denn nur dann gilt
es auch.
Die Innenverwaltung drängt darauf, den 24. Januar einzuhalten. Aber selbst
wenn – aus welchen Gründen auch immer – das Gesetz erst in
Parlamentssitzung Nummer 37 am 21. Februar verabschiedet werden würde,
könnte der 8. März noch 2019 ein arbeitsfreier Tag sein. Das wäre zwar
zeitlich eng und eine „große Kraftanstrengung“, erklärt der Pressesprecher
des Abgeordnetenhauses Ansgar Hinz, aber mit ein bisschen Druck noch
machbar.
## Druck aus der Koalition
An Druck wird es nicht fehlen, sagt Stefan Zillich, Parlamentarischer
Geschäftsführer der Linksfraktion. Denn würde erst der 8. März 2020 ein
gesetzlicher Feiertag, fiele dieser ausgerechnet auf einen – Sonntag. Und
das wäre nicht im Sinne der Erfinder. Arbeitgeber und Verwaltungen sollten
sich also schon auf den freien Tag in 2019 einstellen, empfiehlt Zillich.
Große Probleme erwartet die Innenverwaltung letztlich nicht: „In der
Berliner Verwaltung werden nur in wenigen Fällen aufwendigere
Anpassungserfordernisse erwartet“, schreibt Staatssekretär Akmann. Und noch
eine frohe Botschaft hat er: Eventuelle Kosteneffekte durch den
zusätzlichen freien Tag seien „nicht erkennbar“.
21 Dec 2018
## AUTOREN
Bert Schulz
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